juwi AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

juwi AG

Wörrstadt

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die juwi AG mit Sitz in Wörrstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Mainz unter HRB 40163, gibt hiermit bekannt, dass ihre einhundertprozentige Tochtergesellschaft
juwi Bio Service & Betriebs GmbH mit Sitz in Wörrstadt, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Mainz unter HRB 42901, als übertragender Rechtsträger auf die juwi
AG als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen werden soll. Demgemäß soll die juwi
Bio Service & Betriebs GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten
unter Auflösung ohne Abwicklung auf die juwi AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme
(§ 2 Nr. 1 UmwG) übertragen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde zum Handelsregister der juwi AG eingereicht.

Da die juwi AG das gesamte Stammkapital des übertragenden Rechtsträgers juwi Bio Service
& Betriebs GmbH hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein dem Verschmelzungsvertrag zustimmender
Beschluss der Hauptversammlung der juwi AG grundsätzlich nicht erforderlich, es sei
denn, dass Aktionäre der juwi AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals der juwi AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer
Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu den Verschmelzungen beschlossen
wird.

Die Aktionäre der juwi AG werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die
Einberufung einer Hauptversammlung der juwi AG zu verlangen, in der über die Zustimmung
zu den Verschmelzungen beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt
werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu
richten an: juwi AG, Vorstand, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt

Der Verschmelzungsvertrag sowie die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 UmwG auszulegenden
Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt,
zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der juwi AG unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen übersandt.

 

Wörrstadt, im Februar 2022

juwi AG

Der Vorstand

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