KC-Beteiligungs AG: Mitteilung über die Erhöhung des Grundkapitals vom 20. Oktober 2020

KC-Beteiligungs AG

Berg

Mitteilung über die Erhöhung des Grundkapitals vom 20. Oktober 2020

Am 20. Oktober 2020 beschloss die Hauptversammlung der KC-Beteiligungs AG eine Kapitalerhöhung von 50.000,00 € um 20.000,00 € auf 70.000,00 €.

Die Erhöhung erfolgt mittels Bar- und Sacheinlagen. Dabei wurde von der Möglichkeit des § 33a AktG Gebrauch gemacht und auf eine externe Gründungsprüfung verzichtet. Gegenstand der Sacheinlage für 17.500 € sind 8,35 % der Anteile an der KC Senior-Partner GbR. Die Bareinlage erfolgte in Höhe von 2.500,00 €.

Die Bar- und Sacheinlagen wurden vollständig geleistet und stehen endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes.

Der Wert der eingebrachten Anteile erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür gewährten Aktien. Die Voraussetzungen des § 37a Abs 1 S. 2 AktG über die Leistung der Sacheinlagen sind damit erfüllt. Die eingebrachten Anteile hatten am Tag der Einbringung, also am 20. Oktober 2020, einen Wert von deutlich über 17.500,00 €. Die Bewertung erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf Grundlage des Ertragswerts.

Es wird versichert, dass außergewöhnliche Umstände, die den gewichteten Wert der einzubringenden Anteile während der letzten drei Monate vor dem Tag ihrer tatsächlichen Einbringung erheblich beeinflusst haben könnten, nicht bekannt geworden sind.

 

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