Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, München – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG (ISIN: DE000KBX1006 / Wertpapier-Kenn-Nummer: KBX100 – Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen)

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

München

ISIN: DE000KBX1006
Wertpapier-Kenn-Nummer: KBX100

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelanleihen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

 

1.

Die ordentliche Hauptversammlung der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft („Gesellschaft„) vom 5. Mai 2023 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Options- und/​oder Wandelanleihen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen„) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.500.000.000,00 auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 16.120.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 16.120.000 zu gewähren. Die Ermächtigung gilt für die Ausgabe von Schuldverschreibungen bis zum 4. Mai 2028. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 42031) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Mai 2023 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 16.120.000,00 durch Ausgabe von bis zu 16.120.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2023„). Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital 2023 dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft begeben werden.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 9 der im Bundesanzeiger vom 23. März 2023 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen.

2.

Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 5. Mai 2023 die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf des 4. Mai 2028 eigene Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 23. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

München, im Mai 2023

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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