Lloyd Fonds AG
Hamburg
Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung
§ 221 Abs. 2 S. 3 AktG und Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
HRB 75492: Lloyd Fonds AG, Hamburg. Die Gesellschaft hat aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16.08.2018 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 6.100.000,– ausgegeben. Die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KG a.A. hat die Wandelschuldverschreibungen zum Preis von 100 % des Nennbetrages mit der Verpflichtung übernommen, 122 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 50.000,- zum Preis von EUR 50.000,00 je Teilschuldverschreibung unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ausgewählten Investoren zum Bezug anzubieten. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen ist beim Handelsregister des Amtsgerichts hinterlegt worden.
Hamburg, im Mai 2019
Der Vorstand
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
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