Logwin AG – Dividendenbekanntmachung

Logwin AG

Grevenmacher/​Luxemburg

ISIN: LU1618151879

Dividendenbekanntmachung

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Logwin AG („Gesellschaft“) vom 8. April 2022
hat eine Ausschüttung in Höhe von EUR 6,00 pro dividendenberechtigter Aktie beschlossen.
Die Ausschüttung von EUR 6,00 pro dividendenberechtigter Aktie wird ab dem 13. April
2022 ausgezahlt.

Die Barausschüttung wird grundsätzlich unter Abzug Luxemburger Quellensteuer mit einem
Steuersatz von 15% ausgezahlt. Die Ausschüttung in Höhe von EUR 6,00 pro dividendenberechtigter
Aktie erfolgt als Auszahlung aus dem sog. Agio (Kapitalrücklage).

Eine deutsche depotführende Stelle wird die Ausschüttung einer in Luxemburg ansässigen
Gesellschaft an den deutschen Anteilseigner grundsätzlich mit Abzug deutscher Kapitalertragsteuer
(Abgeltungsteuer) auszahlen. Der Steuerabzug beträgt 25% zzgl. Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer. Die Luxemburger Quellensteuer von 15% ist auf die deutsche,
auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen entfallende Einkommensteuer anrechenbar;
die Anrechnung wird regelmäßig durch die deutsche depotführende Stelle beim Steuerabzug
berücksichtigt. Ein Steuerabzug durch die deutsche depotführende Stelle ist allerdings
u. a. dann nicht vorzunehmen, wenn (i) eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse Gläubigerin der Kapitalerträge
ist, oder (ii) die Kapitalerträge Einnahmen eines inländischen Betriebs sind und der
Gläubiger der Kapitalerträge dies gegenüber der auszahlenden Stelle durch Vorlage
des amtlich vorgeschriebenen Musterformulars erklärt, oder (iii) der Gläubiger eine
sog. Nichtveranlagungsbescheinigung einreicht, die eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug
für ausländische Dividenden vorsieht.

Die Logwin AG beabsichtigt, einen Antrag auf Anerkennung der Ausschüttung als sog.
nicht steuerbare Einlagenrückgewähr zu stellen. Im Falle der Anerkennung sollte es
deutschen Anteilseignern grundsätzlich möglich sein, sich die Abgeltungssteuer im
Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen.

Dem Anleger wird empfohlen, sich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe
über die konkreten steuerlichen Folgen seiner Investition beraten zu lassen.

 

 

Grevenmacher, im April 2022

Logwin AG

Der Verwaltungsrat

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