VARTA AKTIENGESELLSCHAFT – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Aufhebung Ermächtigung)

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT

Ellwangen Jagst

ISIN DE000A0TGJ55
Wertpapier-Kenn-Nummer A0TGJ5

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

 

 

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023 I)

Durch Beschluss der Hauptversammlung der VARTA Aktiengesellschaft vom 11. Juli 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juli 2028 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechte oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 8.528.337,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/​oder gegen Sachleistung begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 30. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 10 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Ulm hinterlegt.

Die von der Hauptversammlung am 21. Juni 2022 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts wurde, soweit sie nicht ausgenutzt worden ist, mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung vom 11. Juli 2023 und des entsprechenden Bedingten Kapitals 2023 I aufgehoben.

Zur Gewährung von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 11. Juli 2023 ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung der VARTA Aktiengesellschaft am 11. Juli 2023 weiterhin beschlossen, unter Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2022 I das Grundkapital um bis zu EUR 8.528.337,00 durch Ausgabe von bis zu 8.528.337 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023 I). Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des neuen Bedingten Kapitals 2023 I und der Ermächtigung ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 10 der im Bundesanzeiger am 30. Mai 2023 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der VARTA Aktiengesellschaft.

 

Ellwangen, im Juli 2023

VARTA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Comments are closed.