Lohmann-Partner Aktiengesellschaft Neuwied – Hauptversammlung

Lohmann-Partner AG

Neuwied

Einladung zur Hauptversammlung der Lohmann-Partner AG

 

Sehr geehrte Lohmann-Partnerin, sehr geehrter Lohmann-Partner,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Lohmann-Partner AG ein, die am

28. August 2014, 16.00 Uhr

in der Kantine Gebäude V 1/2 der Lohmann & Rauscher GmbH & Co. KG in 56567 Neuwied, Irlicher Str. 55 stattfindet.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der Lohmann-Partner AG

2.

Bericht des Aufsichtsrates

3.

Bericht der Lohmann GmbH & Co. KG über den Verlauf und den Abschluss des Geschäftsjahres 2013

4.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2014 durch den Vorstand

5.

Aussprache über den Jahresabschluss und die gegebenen Berichte

6.

Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 944.113,60 € einen Betrag in Höhe von 918.489,00 € an die Aktionäre auszuschütten. Der Restbetrag in Höhe von 25.624,60 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das gewinnberechtigte Aktienkapital beträgt 2.134.618,04 € und ist aufgeteilt in 83.499 nennwertlose Stückaktien. Damit entfällt auf eine Stückaktie eine Dividende von 11,00 €.

7.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

8.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

9.

Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Verhülsdonk GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2014 zu bestellen.

10.

Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in den nachfolgenden Punkten wie folgt zu ändern:

§ 5 (4) Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist ausgeschlossen, alle Aktien werden in der Girosammelverwahrung der Sparkasse Neuwied geführt.
§ 10 (1) Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich, fernmündlich oder in Textform einberufen.
§ 10 (2) Außerhalb von Sitzungen sind in Textform gehaltene Beschlussfassungen zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht.
11.

Sonstiges

Teilnahmebedingungen
Gemäß § 13 der Satzung können zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts nur Aktionäre zugelassen werden, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei uns angemeldet haben. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an. Auch dann ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Wir bitten Sie deshalb, das beigefügte Anmeldeformular zu unterschreiben (bei Gemeinschaftsdepots alle Depotinhaber und bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) und bis spätestens zum 25. August 2014 bei uns eingehend zurückzuschicken. Den ebenfalls beigefügten Wahlausweis, der Sie zum Eintritt und zur Ausübung Ihres Stimmrechts berechtigt, wollen Sie bzw. Ihr Vertreter bitte zum Versammlungstermin mitbringen. Gegen Abgabe des Wahlausweises bzw. der Vollmacht erhalten Sie bzw. Ihr Vertreter ab 15.30 Uhr die Eintrittskarte. Falls Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben übersenden Sie uns diese bis spätestens zum 24. August 2014. Diese werden wir dann nach Möglichkeit gerne bei der Hauptversammlung berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass An- und Verkäufe von Aktien in der Zeit vom 31. Juli bis 28. August 2014 einschließlich nicht möglich sind. Diese kurzfristige Handelssperre ist notwendig, um eine fehlerfreie Dividenden- und Stimmrechtszuteilung zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Möglichkeit der Verwendung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen bei Auszahlung der Dividende erhalten Sie als Anlage ein gesondertes Schreiben mit entsprechenden Ausführungen und Hinweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lohmann-Partner AG
Vorstand
                          Martin Schilcher Jürgen Walda
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