Medialine Euro Trade AG, Bad Sobernheim – Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der IT-On.NET GmbH mit der Medialine Euro Trade AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG (Verschmelzung mit „Tochter-GmbH“)

Medialine Euro Trade AG

Bad Sobernheim

Bekanntmachung eines Hinweises
über die bevorstehende Verschmelzung der IT-On.NET GmbH mit der Medialine Euro Trade AG
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die Medialine Euro Trade AG („Mutter-AG“) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter, der IT-On.NET GmbH („Tochter-GmbH“) mit Sitz in Düsseldorf, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der Tochter-GmbH als übertragendem Rechtsträger vollständig von der Mutter-AG als übernehmendem Rechtsträger gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Mutter-AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Tochter-GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Somit ist auch eine Einberufung einer Hauptversammlung der Mutter-AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§ 8 Abs. 3 S. 1 Var. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Mutter-AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Mutter-AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Tochter-GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Mutter-AG ist entbehrlich, da der Mutter-AG sämtliche Geschäftsanteile an der Tochter-GmbH gehören, § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG.

Von heute an bis einen Monat nach dem Tag des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages liegen in den Geschäftsräumen der Mutter-AG, 55566 Bad Sobernheim, Breitler Straße 43, der endverhandelte Entwurf des Verschmelzungsvertrags bzw. ab dem Tag des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages der abgeschlossene Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Mutter-AG und der Tochter-GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Mutter-AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Mutter-AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Bad Sobernheim, 11. Juli 2022

Medialine Euro Trade AG

Der Vorstand

 

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