Methauer AGRO-AG: 4. außerordentliche Hauptversammlung

Methauer AGRO-Aktiengesellschaft

Zettlitz

Einladung

 

Die Aktionäre der Methauer AGRO-Aktiengesellschaft in 09306 Zettlitz OT Methau, Straße der Jugend 34 (eingetragen beim Amtsgericht Chemnitz unter HRB 4388) werden hiermit zu der am

Donnerstag, dem 18. August 2022, um 9:00 Uhr,
in der Sportarena „Arche“ in 04680 Colditz OT Hausdorf, Hauptstraße 34 c,

stattfindenden

4. außerordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung:

1.

Erweiterter Bericht des Vorstandes: Voraussichtliche Ergebnisse des Geschäftsjahres 2021/​2022, kommende Herausforderungen an die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung

2.

Bericht des Aufsichtsrates zur Konstitution eines nächsten Aufsichtsrates ab Frühjahr 2023 und aktuellen Satzungsanpassungen nach der Grundkapitalerhöhung im Frühjahr 2022

3.

Diskussion

4.

Beschlussfassungen

4.1.

Satzungsanpassungen/​-änderungen

§ 4 Absatz 1, Satz 2 wird ergänzt:
… im Nennwert von 300 EUR/​Aktie – auch Stammaktie genannt.
Die Stammaktie entspricht der Sachübernahme nach § 27 AktG zum Zeitpunkt des Formwechsels der zusammengeschlossenen LPG Pflanzen- und Tierproduktion Zettlitz zur Methauer AGRO-AG am 30.06. /​ 01.07.1991 auf Rechtsgrundlage der „Neufassung des D-Markbilanzgesetzes § 1 (5) von 1994“; bestätigt zur 5. Hauptversammlung am 23.04.1997.

§ 4 Absatz 2, Punkt d) wird ergänzt:
Darüber hinaus können Arbeitnehmer erstmalig Aktien im Bieterverfahren erwerben, sofern Vorstand und Aufsichtsrat zustimmen.

§ 11 Absatz 3a):
Der Halbsatz: „- wer zum Zeitpunkt der Wahlen zum Aufsichtsrat das 70. Lebensjahr vollendet hat“ wird ersatzlos gestrichen.

§ 13 Absatz 2 wird ergänzt:
Die ordnungsgemäße Arbeitsweise des Aufsichtsrates ist aus Anlass der jährlichen Wirtschaftsprüfung in einem gesonderten Prüfungsbericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrates nachzuweisen.

§ 13 Absatz 6 Punkt q)
Punkt q) wird durch nachfolgenden Passus ersetzt:
q) Untersagt sind spekulative Finanzgeschäfte jeglicher Art (Wertpapiere, Investitionen, Kredite) soweit sie einem wohl verstandenen Sicherheitsbedürfnis widersprechen.

§ 15 Absatz 1 muss heißen:
„für die in § 12 Absatz 1 bestimmte“ …

§ 29:
Die Bezeichnung Geschäftsbericht ist durch das Wort Lagebericht zu ersetzen.

§ 29 Absatz 2 wird ergänzt:
Abschlagszahlungen aus dem Bilanzgewinn sind aus besonderem Anlass nach § 59 AktG möglich.

§ 30 Absatz 4: Der zweite Satz wird ergänzt mit dem Passus:
„; die Konkretisierung durch einen mittelstandsgeeigneten Kodex als Satzungsergänzung und Werteorientierung wird nicht ausgeschlossen.“

§ 31 Absatz 3 wird ergänzt durch den Passus:
„Üblicher Mindeststandart für die Darstellung des komplexen Jahresabschlusses an die Aktionäre ist der musterhafte Geschäftsbericht 2020/​21 (mit Lagebericht, Bericht Aufsichtsrat, Bestätigung des Wirtschaftsprüfers, Anhang, rechtliche Verhältnisse, Organigramm und historische Entwicklung).“

4.2.

Anlage zur Satzung:

Grundsätze des Corporate Governance Kodex (Leitbild guter Unternehmensführung) der Methauer AGRO-AG
Auch wenn der für Publikumsgesellschaften aufgestellte Corporate Governance Kodex grundsätzlich nicht auf kleine mittelständische Unternehmen, wie die Methauer AGRO-AG übertragbar ist, können doch die hier gewonnenen Erfahrungen teilweise für die Führung und Überwachung von kleinen mittelständischen Unternehmen nutzbar gemacht werden.

Folgende Grundsätze des Corporate Governance Kodex werden auf die Methauer AGRO-AG übertragen und als Anlage zur Satzung beigefügt.

Die Einbindung eines Aufsichtsratsorgans in die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Eigentümer hat sich nicht nur bei Publikumsgesellschaften, sondern auch für kleine, mittelständische, regionale Agrarunternehmen mit genossenschaftlicher Orientierung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft bewährt; sie ist daher zwingend.

Außerhalb des Aktienrechtes besteht eine große Flexibilität in der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Management-Aufsichtsorgan und Eigentümern. Diese Flexibilität muss im Unternehmen dahingehend genutzt werden, das Aufsichtsorgan stärker in die strategische Unternehmensplanung und Unternehmensentwicklung einzubinden, als dies in Publikumsgesellschaften üblich ist.

Grundsätzlich ist ein kompetent besetztes Aufsichtsorgan im Unternehmen auch mit der Bestellung und Abberufung des Managements zu betrauen.

Die Mitglieder eines Aufsichtsorgans müssen unabhängig sein und sich – jedenfalls mehrheitlich – aus Gesellschaftern/​Aktionären zusammensetzen.

Die Eigentümer sollten sich über Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder eines Aufsichtsorgans verständigen und diese in einer Verfassung oder im Gesellschaftsvertrag fest vereinbaren. Interessenkonflikte bei einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern sollten hierbei von vornherein ausgeschlossen werden.

Zwischen Management, Aufsichtsorgan und Eigentümern muss eine hohe Kommunikationsbereitschaft und Transparenz bestehen.

Rechtsgeschäfte, die von grundlegender Bedeutung für die Methauer AGRO-AG sind, müssen nach aktienrechtlichem Vorbild an die Zustimmung des Aufsichtsorgans oder/​und der Gesellschafterversammlung geknüpft werden.

Die 2020 in Kraft getretene Neufassung des Corporate Governance Kodex weist eine deutliche Tendenz zur Überregulierung auf, die abzulehnen ist.

Dies gilt insbesondere für zwei Regelungsbereiche:

Die in ihrem Detaillierungsgrad vollkommen überzogene Anforderungen an die Ausgestaltung der kurz- und langfristigen Vorstandvergütung sowie

die für die Methauer AGRO-AG wenig geeigneten Vorschriften zur Besetzung des Aufsichtsrats in Bezug auf Diversität und Unabhängigkeit seiner Mitglieder.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Der Aktionär muss bei Teilnahme an der Hauptversammlung seine Identität nachweisen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist an eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung, die nicht später als drei Tage vor der Versammlung erfolgt, gebunden. Die Aktionäre erhalten mit dieser Einladung eine Rückantwortkarte.

 

Methau, Juli 2022

 

Für den Vorstand
U. Böhme /​ D. Näther
Für den Aufsichtsrat
S. Teubner

 

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