MK-Kliniken AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MK-Kliniken AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 14.01.2020

MK-Kliniken AG

Berlin

ISIN DE 00A1TNRR7 / WKN A1 TNRR

Einladung

Sehr geehrte Aktionäre,

die Tagesordnung unserer Hauptversammlung vom 05.12./06.12.2019 konnte wegen der hohen Menge von Fragen durch bestimme Aktionäre und Aktionärsvertreter nicht vollständig erledigt werden. Wir laden Sie daher zu einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung der MK-Kliniken AG ein, die am

Donnerstag, den 20.02.2020 ab 08.30 Uhr (MEZ)

in der Hauptverwaltung der MK-Kliniken AG, Sportallee 1, 22335 Hamburg, stattfindet und, falls erforderlich, am

Freitag, den 21.02.2020 ab 14.00 Uhr (MEZ)

an gleicher Stelle fortgesetzt wird.

I.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Einleitung durch den Versammlungsleiter

2.

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 18 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07. bis zum 31.12.2017

2.1.

Bestätigung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 18 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.Juli. bis zum 31.Dezember.2017 dahingehend zu bestätigen, dass dieser lautet:

„Aus dem Bilanzgewinn von EUR 238.280.923,75 wird ein Betrag in Höhe von EUR 2.808.567,80 zur Ausschüttung einer Dividende für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie verwendet und der danach verbleibende Betrag in Höhe von EUR 235.472.355,95 wird als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.“

2.2.

Überschneidung(en)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den inhaltsgleich/themengleich gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 27.09.2018 / dort TOP 18 aufzuheben.

3.

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 19 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07. bis zum 31.12.2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 19 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli. bis zum 31. Dezember.2017 dahingehend zu bestätigen, dass dieser lautet:

„Dem Vorstand wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

4.

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 20 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07. bis zum 31.12.2017

Die Hauptversammlung vom 14.06.2018 hat über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli. bis zum 31. Dezember.2017 im Wege der Einzelentlastung Beschluss gefasst.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Rahmen der Hauptversammlung vom 14.06.2018 zu TOP 20 gefassten Beschlüsse im Einzelnen wie folgt zu bestätigen:

4.1.

Entlastung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Marseille

„Herrn Ulrich Marseille wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

4.2.

Entlastung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Hermann Tiedje

„Herrn Hans-Hermann Tiedje wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

4.3.

Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dietmar Enderlein

„Herrn Prof. Dr. Dietmar Enderlein wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

5.

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 3 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 3 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 dahingehend zu bestätigen, dass dieser lautet:

„Aus dem Bilanzgewinn von EUR 209.203.254,00 wird ein Betrag in Höhe von EUR 2.640.341,60 zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Aktie verwendet und der danach verbleibende Betrag in Höhe von EUR 206.562.912,40 wird als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.“

6.

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 dahingehend zu bestätigen, dass dieser lautet:

„Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für den Zeitraum, in dem sie jeweils zu Mitgliedern des Vorstands bestellt waren, Entlastung erteilt.“

7.

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die Hauptversammlung vom 29.08.2019 hat über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der Einzelentlastung Beschluss gefasst.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Hauptversammlung vom 29.08.2019 zu TOP 5 gefassten Beschlüsse im Einzelnen wie folgt zu bestätigen:

7.1.

Entlastung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Marseille

„Herrn Ulrich Marseille wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

7.2.

Entlastung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Hermann Tiedje

„Herrn Hans-Hermann Tiedje wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

7.3.

Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dietmar Enderlein

„Herrn Prof. Dr. Dietmar Enderlein wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

8.

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 6 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Wahlen zum Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Beschluss zu TOP 6 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Wahlen zum Aufsichtsrat dahingehend zu bestätigen, dass dieser lautet:

„Die folgenden Personen werden mit der nachstehend näher bezeichneten Amtszeit zu Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt:

a)

Herr Ulrich Marseille, Kaufmann, Hamburg

b)

Herr Hans-Hermann Tiedje, Medienunternehmer, Berlin

c)

Herr Frank Abele, Kaufmann, Gerlingen

Die Amtszeit hat jeweils Dauer für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

Und als Ersatzmitglied für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates folgendermaßen bestätigt wird:

„Als Ersatzmitglied für sämtliche nach Tagesordnungspunkt 6.1 dieser Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählte Personen wird gewählt:

Frau Estella-Maria Marseille, Rechtsanwältin, Hamburg

Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn eines der Mitglieder des Aufsichtsrates vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre. Das in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.“

II.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen gem. § 123 Abs. 2, 3 AktG i.V.m. § 14 der Satzung voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 13.02.2020, 24.00 Uhr (MEZ), unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Hauptversammlung MK-Kliniken AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 (0)89 / 2070 37951
E-Mail: hv@adeus.de

zugehen.

Die Anmeldung muss die Identität des Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen; die Anmeldung sollte deshalb die Aktionärsnummer sowie Name und Adresse des Aktionärs enthalten.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Anträge auf Umschreibung im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 13.02.2020 bis zum Ende der Hauptversammlung zugehen, im Aktienregister erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vollzogen werden.

Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

2.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß aktienrechtlicher Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Adresse, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse an:

Hauptversammlung MK-Kliniken AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 (0)89 / 2070 37951
E-Mail: hv@adeus.de

Den Aktionären wird per Post ein Anmelde- und Vollmachtsformular übersandt. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Vollmacht unter Verwendung dieses Anmelde- und Vollmachtsformulars zu erteilen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen besteht weder ein Formerfordernis nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126b BGB) und vorzugsweise unter Verwendung des mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung übersandten Anmelde- und Vollmachtsformulars zu erteilen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Hauptversammlung MK-Kliniken AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 (0)89 / 2070 37951
E-Mail: hv@adeus.de

anmelden.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit Weisungen nicht korrekt oder nicht eindeutig erteilt sind, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

3.

Anträge oder Wahlvorschläge

Anträge oder Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an

MK-Kliniken AG
„Hauptversammlung“
Sportallee 1, 22335 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 / 51459-709
ir@mk-kliniken.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter

www.mk-kliniken.de/hauptversammlung

veröffentlicht.

4.

Auskunftsrecht der Aktionäre

Aktionären und Aktionärsvertretern, die innerhalb der Debatte Fragen stellen wollen, insbesondere bei einer höheren Anzahl einzelner Fragen, eröffnet die Gesellschaft die Möglichkeit, diese bereits im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform unter der Adresse

MK-Kliniken AG
„Hauptversammlung“
Sportallee 1, 22335 Hamburg
Telefax: +49(0)40 / 451 459-709
ir@mk-kliniken.com

einzureichen. Dies erleichtert der Gesellschaft die zügige Bearbeitung und damit die Durchführung der Hauptversammlung insgesamt innerhalb angemessener Zeit. Bitte berücksichtigen Sie dabei die veränderte Formulierung im Anfangsteil.

III.

Datenschutzhinweise

Die MK-Kliniken AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Wohnort, ggf. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die MK-Kliniken AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der MK-Kliniken AG, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der MK-Kliniken AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der MK-Kliniken AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Sie als Aktionärin bzw. Aktionär haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der MK-Kliniken AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

ir@mk-kliniken.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

MK-Kliniken AG
Investor Relations
Sportallee 1
22335 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 / 51459-709

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

datenschutz@mk-kliniken.com
IV.

Einlasskontrolle

Am Eingang zum Präsenzbereich wird eine Einlasskontrolle nebst Sicherheitskontrolle durchgeführt. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Hauptversammlung und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Aktionäre werden Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung nicht gestattet sein.

 

Berlin, im Januar 2020

MK-Kliniken AG

– Der Vorstand –

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