Muehlhan AGHamburgISIN: DE000A0KD0F7
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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5. |
Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
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6. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit der Erwerb Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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I. Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig,
um den Aktionären die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung zu erleichtern.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Mai 2022 wird mit Zustimmung
des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (BGBl. I 2021, S.4147), nachfolgend „Covid-19-Gesetz„, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 24. Mai 2022
ab 11.00 Uhr (MESZ) live im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
im passwortgeschützten Aktionärsportal in Bild und Ton übertragen. Eine physische
Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nach Maßgabe der in Abschnitt III. beschriebenen Bestimmungen. Eine elektronische
Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Über das passwortgeschützte Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
unter anderem ihre eingeräumten Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen
einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen
mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte
Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 14 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens 17. Mai 2022, 24:00
Uhr (MESZ) unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse in Textform (§126 b BGB)
in deutscher oder englischer Sprache anmelden:
Muehlhan AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Als Nachweis der Berechtigung zur virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus; der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, das ist der 3. Mai 2022, 0:00 Uhr (MESZ) (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann auch durch eine sonstige von dem Letztintermediär
in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erbracht werden.
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
übersandt. Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesellschaft voraussichtlich
ab dem 3. Mai 2022 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit
den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Detailinformationen
hierzu entnehmen Sie bitte den in der Anmeldebestätigung enthaltenen Informationen
zur Stimmrechtsausübung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstich
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Personen, die am Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der
virtuellen Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft
form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis des bisherigen Aktionärs
zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
III. Verfahren für die Stimmabgabe
Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Intermediär
oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist für eine
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend vorstehend
unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte
können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben. Die elektronische Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung
übersandten Zugangsdaten erhält. Vollmachtgeber sind verpflichtet ihren Bevollmächtigten
auf die Weitergabe und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung
und Bundesdatenschutzgesetz hinzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung kann per Post oder E-Mail bis zum 23. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ)
an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen:
Muehlhan AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Zusätzlich steht für die Erteilung einer Vollmacht das Aktionärsportal der Gesellschaft
unter
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
am Tag der Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung.
Eine bereits erteilte Vollmacht kann außerdem elektronisch über unser Aktionärsportal
bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung geändert
oder widerrufen werden.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre oder ggf. deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an
die durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.
Auch in diesem Fall ist die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis
des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im Abschnitt II. beschrieben, erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post oder E-Mail bis zum 23. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) an folgende Anschrift oder
E-Mail-Adresse erfolgen:
Muehlhan AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Zusätzlich steht für die Erteilung von Vollmacht und Weisung auf die Stimmrechtsvertreter
das Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
am Tag der Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung zur Verfügung.
Eine bereits erteilte Vollmacht und Weisung kann außerdem elektronisch über unser
Aktionärsportal bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung
geändert oder widerrufen werden.
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis
zugesandt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der formlosen Übermittlung von Vollmachten
und Weisungen per Post oder E-Mail.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt,
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder vor der
Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen weder im
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts, Weisungen zu Verfahrensanträgen,
Wortmeldungen oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Elektronische Briefwahl
Aktionäre oder ggf. deren Bevollmächtigte können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im Abschnitt II. „Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“
genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben.
Briefwahlstimmen können über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung am 24. Mai 2022 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch die elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über
die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie
etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das Aktionärsportal durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt
werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge
berücksichtigt: 1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. per
Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten
und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine
spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben
Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt
2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung
des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.
Weitere Informationen zur Abstimmung
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl
oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
wie nachstehend näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag
unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe
dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen
Charakter, Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung)
oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
IV. Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3, Satz 2 Covid-19-Gesetz
Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre oder ggf. deren Bevollmächtigte
in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Mai 2022 kein Auskunftsrecht. Stattdessen
haben sie das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl.
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Dabei entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
22. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer Kommunikation
über das Aktionärsportal
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
einzureichen.
Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und
ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten zu
nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage im InvestorPortal
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
V. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1
Nr.4 Covid-19-Gesetz
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann in Abweichung
von § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz unter Verzicht
auf das Erfordernis des Erscheinens, von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder
Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung
bis zu ihrem Ende am 24. Mai 2022 über das Aktionärsportal
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
erklärt werden.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den passwortgeschützten
Internetservice ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.
VI. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, das
entspricht zurzeit 975.000 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
bis spätestens am 29. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein.
Muehlhan AG – Vorstand
Schlinckstraße 3
21107 Hamburg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.muehlhan.com/investor-relations/
bekannt gemacht.
VII. Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß §126
AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen,
wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 9. Mai 2022
24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag
an folgende Adresse übersandt hat:
Muehlhan AG
Schlinckstraße 3
21107 Hamburg
E-Mail: hauptversammlung@muehlhan.com
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung
des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge
bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG unter
www.muehlhan.com/investor_relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder §
127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 Covid-19-Gesetz
als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.
VIII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR 19.500.000,00
und ist eingeteilt in 19.500.000 nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
IX. Hinweis zur Aktionärshotline
Bei organisatorischen Fragen zu unserer virtuellen Hauptversammlung können sich Aktionäre
und Intermediäre per E-Mail an
hauptversammlung@muehlhan.com
wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis einschließlich Freitag
zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0)40 752 71-166 zur Verfügung.
Bei Fragen in Bezug auf das Aktionärsportal können sich Aktionäre und Intermediäre
per E-Mail an
aktionaersportal@computershare.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen die Hotline telefonisch von Montag bis einschließlich
Freitag zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0)89 30903 6330 zur Verfügung.
X. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Muehlhan AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene
Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Anmeldebestätigung
und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, Einwahldaten zum passwortgeschützten
Aktionärsportal) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf
der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die
Muehlhan AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern
erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die
Muehlhan AG.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter
ist für deren Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO
i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Muehlhan AG verschiedene
Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die
zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Muehlhan AG. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis,
vgl. § 129 Abs. 4 AktG).
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind,
haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen
Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit)
zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall
zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch
gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten
der Muehlhan AG geltend machen:
Muehlhan AG
Schlinckstraße 3
21107 Hamburg
E-Mail: hauptversammlung@muehlhan.com
Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Muehlhan AG ist wie folgt erreichbar:
Herr Georg Baumann
c/o LLR DSC GmbH
Mevissenstraße 15
50668 Köln
E-Mail: baumann@llrdsc.de
Hamburg, im April 2022
Muehlhan AG
Der Vorstand
* Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine
geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen
und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.