MVV Energie AG – Ordentliche Hauptversammlung

MVV Energie AG

Mannheim

ISIN DE000A0H52F5

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, dem 10. März 2023, um 10.00 Uhr

im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB. Die Unterlagen sind über unsere Internetseite

www.mvv.de/​investoren

zugänglich, werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat der MVV Energie AG hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt, eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist mithin nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 30. September 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 69.202.135,80 Euro in seiner vollen Höhe zur Ausschüttung zu bringen, was einer Dividende in Höhe von 1,05 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie entspricht.

Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am Mittwoch, dem 15. März 2023, zur Auszahlung fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über die Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.

Aufgrund des am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) neu eingeführten § 120a Absatz 4 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Nach der Übergangsvorschrift des § 26j Absatz 2 Satz 3 EGAktG hat eine Beschlussfassung erstmalig für das Geschäftsjahr 2022 zu erfolgen. Die dem Bericht zugrunde liegenden Vergütungssysteme wurden von der Hauptversammlung der MVV Energie AG am 12. März 2021 gebilligt. Die Beschlüsse sind auf der Internetseite

www.mvv.de/​corporate-governance

veröffentlicht.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, nach § 162 Absatz 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist im Anschluss an diese Tagesordnung im Abschnitt II. beigefügt, als Teil des Geschäftsberichts 2022 über unsere Internetseite

www.mvv.de/​investoren

zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Bericht wird zudem im Anschluss an diese Hauptversammlung gesondert über unsere Internetseite

www.mvv.de/​investoren

für die Dauer von zehn Jahren zugänglich sein.

Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten und ist nicht anfechtbar.

7.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der MVV Energie AG in der Fassung von März 2019 wie folgt zu ändern:

a)

Neufassung des § 15 Absatz 3:

§ 15 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller angemessenen Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer und Arbeitgeberanteile zu Sozialversicherungssystemen . (Änderung durch fett/​kursive Schrift hervorgehoben)

b)

Einfügung eines neuen § 17a:

Die Satzung erhält einen neuen § 17a, der wie folgt lautet:

Der Vorstand kann vorsehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abgehalten wird („virtuelle Hauptversammlung“). Die Ermächtigung des Satzes 1 gilt für die Durchführung von Hauptversammlungen, die bis einschließlich 14. März 2028 durchgeführt werden.

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 7

Der Tagesordnungspunkt 7 enthält den Vorschlag, die Satzung der MVV Energie AG inhaltlich anzupassen.

Die Neufassung des § 15 Absatz 3 der Satzung erfolgt aus Gründen der Klarstellung beziehungsweise inhaltlichen Präzisierung. Arbeitgeberanteile zu Sozialversicherungssystemen werden als Auslagen von Mitgliedern des Aufsichtsrats bereits entsprechend erstattet.

Die Einfügung eines neuen § 17a erfolgt mit dem Ziel, den Vorstand der MVV Energie AG für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren dazu zu ermächtigen, die Hauptversammlung der MVV Energie AG als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG, das heißt ohne physische Präsenz sämtlicher Aktionärinnen und Aktionäre, abzuhalten.

Angesichts der grundsätzlich positiven Erfahrungen, die Aktiengesellschaften in den letzten beiden Jahren unter der Sondergesetzgebung der COVID-19-Pandemie mit dem Format der virtuellen Hauptversammlung gemacht haben, und in Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts sah sich der Gesetzgeber dazu veranlasst, die virtuelle Hauptversammlung als eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz aufzunehmen. Mit dem am 20. Juli 2022 beschlossenen „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften“ hat der Gesetzgeber spezielle Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung festgeschrieben. § 118a AktG normiert nunmehr die näheren Voraussetzungen, unter denen das Abhalten einer virtuellen Hauptversammlung auch weiterhin, nach Auslaufen der COVID-19-Sondergesetzgebung zum 31. August 2022, zulässig ist.

Nach der Intention des Gesetzgebers sollen Aktiengesellschaften künftig dauerhaft von dem Format der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch machen können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Satzung der Gesellschaft eine entsprechende Bestimmung oder Ermächtigung enthält. Durch die Aufnahme einer solchen Ermächtigung des Vorstands wird dieser künftig darüber entscheiden können, ob die Abhaltung der Hauptversammlung der MVV Energie AG als virtuelle Hauptversammlung gegenüber einer Präsenz-Hauptversammlung vorzugswürdig erscheint. Die Neuregelung des § 118a AktG stellt hierbei sicher, dass Aktionärinnen und Aktionäre unabhängig von dem gewählten Format ihre Rechte, insbesondere das Rede- und Auskunftsrecht, angemessen wahrnehmen können.

Die Satzungsermächtigung ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung begrenzt. Die Ermächtigung des Vorstands zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung bedarf nach Ablauf dieses Zeitraums einer erneuten Legitimation durch Beschlussfassung der Hauptversammlung.

II. Vergütungsbericht (zu Tagesordnungspunkt 6)

Im Folgenden berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG über die Vergütung für den Vorstand und den Aufsichtsrat von MVV Energie AG im Geschäftsjahr 2022. Die Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung der MVV Energie AG am 12. März 2021 gebilligt. Die Beschlüsse sind auf unserer Internetseite

www.mvv.de/​corporate-governance

veröffentlicht.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Vergütungssystem für den Vorstand

Der Aufsichtsrat hat am 2. Dezember 2020 gemäß § 87a Absatz 1 AktG ein Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen. Das Vergütungssystem wurde am 12. März 2021 von der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 1 AktG gebilligt und kommt seitdem zur Anwendung.

Nach § 87a Absatz 2 Satz 1 AktG hat der Aufsichtsrat die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit dem der Hauptversammlung nach § 120a Absatz 1 AktG zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem festzusetzen. Dies erfolgte ebenfalls am 12. März 2021. Falls wir wesentliche Veränderungen am Vergütungssystem vornehmen, werden wir es erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorlegen – unabhängig von Veränderungen erfolgt dies gemäß § 120 Absatz 1 Satz 1 AktG alle vier Jahre.

Das Vergütungssystem des Vorstands orientiert sich an unserer Unternehmensstrategie und unserem Geschäftsmodell. Unsere Investitionen sind – wie in der Energiebranche üblich – durch einen langen Anlagehorizont gekennzeichnet. Zudem bewegen wir uns in einem sehr dynamischen marktwirtschaftlichen und politischen Umfeld. Das Vergütungssystem des Vorstands trägt diesen Rahmenbedingungen Rechnung. Es stellt einerseits einen Anreiz zur langfristigen und nachhaltigen Wert- und Weiterentwicklung des Unternehmens dar und honoriert andererseits den wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere durch die variable Vergütung, die als überwiegender Bestandteil auf einen Dreijahreszeitraum abzielt, wird die langfristige Ausrichtung des Unternehmens unterstrichen. Damit steht das Vergütungssystem im Einklang und Gleichklang mit der Vergütungsentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Unternehmenstarifvertrag für MVV Energie AG fallen. Für die Bemessung der variablen Vergütung dieser Mitarbeitergruppe und des Vorstands werden dieselben finanziellen Kennzahlen zugrunde gelegt.

Alle relevanten Vorstandsangelegenheiten werden im Personalausschuss des Aufsichtsrats vorbereitet und durch das Gesamtgremium entschieden. Hierzu zählen auch die Vergütungsangelegenheiten der Vorstandsmitglieder, das Vergütungssystem des Vorstands sowie die Vorbereitung der Bestellung neuer Vorstandsmitglieder. Im Berichtsjahr wurde Daniela Kirchner als weiteres, stellvertretendes Vorstandsmitglied vorgeschlagen und vom Aufsichtsrat bestellt. Der Personalausschuss besteht aus sechs Mitgliedern und tagt nach Bedarf.

Wir stellen in diesem Bericht die im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder dar, auch wenn die variable Vergütung regelmäßig erst nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres zur Auszahlung gelangt. Wir erachten die Vergütung als gewährt, da die Arbeitsleistung vollständig erbracht ist.

Die Vergütung des Vorstands besteht aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten, deren Zusammensetzung und Festsetzung wir im Folgenden beschreiben. Sonstige Leistungen von Dritten wurden den Mitgliedern des Vorstands im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied weder zugesagt noch gewährt.

Die Höhe der individuellen Vorstandsvergütungen ergibt sich aus und folgt den Empfehlungen von Marktstudien und -benchmarks. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit aller Vergütungsbestandteile hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Höhe und Struktur unter Einschaltung eines unabhängigen Beratungsunternehmens im Geschäftsjahr 2019 überprüfen lassen und die Angemessenheit festgestellt. Die Überprüfung wurde zum einen horizontal – also am Markt – vorgenommen, durch einen industrieübergreifenden Vergleich, für den wir 25 Unternehmen aus dem M-DAX und S-DAX analysiert haben. Zusätzlich haben wir die Vergütung bei 14 Energieversorgungsunternehmen verglichen – darunter sowohl Unternehmen aus dem DAX als auch regional agierende Energieversorger. Zum anderen haben wir die Angemessenheit vertikal geprüft. Dabei wurde die Verhältnismäßigkeit zwischen der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden zu den ordentlichen Vorstandsmitgliedern als angemessen bestätigt, ebenso wie zu den übrigen Beschäftigten und zu den Bereichsleitern und Prokuristen.

Das Steuerungssystem für den MVV Konzern (“MVV”) basiert auf Basis finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen. Beides wird regelmäßig nach innen und nach außen transparent, unter anderem im Rahmen des MVV Geschäftsberichts, kommuniziert. Dieses Steuerungssystem ist belastbar und ausbalanciert. Es läuft in der Verzinsung des eingesetzten Kapitals zusammen, die sich durch den ROCE ausdrückt, der maßgeblichen Kennzahl für die nachhaltige Entwicklung von MVV, insbesondere auch im Rahmen der variablen Vergütung. Damit stellen wir sicher, dass alle Vorstände gleichermaßen an denselben Zielen für das Unternehmen arbeiten.

Das Vergütungssystem für Vorstände sieht ein Abfindungscap vor. Zahlungen an ein ausscheidendes Vorstandsmitglied dürfen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten; zudem darf nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden. Bei vorzeitiger Beendigung oder Nichtverlängerung des Dienstvertrags wird kein Übergangsgeld gewährt.

Die vom Aufsichtsrat festgelegte Maximalvergütung für Vorstandsmitglieder beinhaltet die Fixvergütung, die vertraglich geregelte Maximalvergütung der variablen Vergütung, die Werte für Nebenleistungen, Versorgungsleistungen sowie für Vergütungen der konzerninternen Aufsichtsratsmandate. Hierbei handelt es sich um die rechnerisch mögliche Maximalvergütung, die in der Regel nicht erreicht wird, da der Aufsichtsrat die Mindestschwellen für die variable Vergütung unter Berücksichtigung der Geschäftsentwicklung jährlich neu festlegt. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximalvergütung 2,46 Mio Euro und für die übrigen Vorstandsmitglieder 1,49 Mio Euro. Im Berichtsjahr betrug der intern damit korrespondierende Wert beim Vorstandsvorsitzenden 1,67 Mio Euro und bei den übrigen Vorstandsmitgliedern zwischen 0,53 und 1,19 Mio Euro.

Erfolgsunabhängige Vergütung

Die erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten des Vorstands bestehen aus einem Festgehalt, Nebenleistungen sowie Versorgungszusagen. Die fixe Vergütung wird monatlich anteilig als Gehalt ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen: Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Zuschüsse zu marktüblichen Versicherungen und um den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagennutzung. Die Nebenleistungen sind von den Vorständen individuell zu versteuern.

Eine Überprüfung des individuellen Festgehalts findet alle zwei Jahre statt. Die mögliche Anpassung des Festgehalts orientiert sich dabei regelmäßig an der Tarifentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Unternehmenstarifvertrag für MVV Energie AG unterliegen. Damit wird die Verhältnismäßigkeit der Vergütungsentwicklung zwischen den Vorstandsmitgliedern und der Beschäftigten sichergestellt. Eine mit sachverständiger Unterstützung durchgeführte Strukturanalyse der Vorstandsgehälter im Vergleich zu den Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigt, dass sich diese im marktüblichen Bereich bewegen.

Erfolgsabhängige Vergütung

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus der Jahrestantieme und den Nachhaltigkeitstantiemen 1 und 2 zusammen, die jeweils angemessene Mindestschwellen und Kappungsgrenzen haben. Als Orientierung zur Festlegung der Schwellenwerte dient die Relation der Gesamttantieme zur Geschäftsentwicklung. Die Mindestschwellen werden jährlich durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Entscheidungen des Vorstands, den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern, nicht im Widerspruch zur Entwicklung der Gesamttantieme stehen.

Die Jahrestantieme orientiert sich jeweils am im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschafteten Adjusted EBIT von MVV. Bei dieser steuerungsrelevanten operativen Ergebnisgröße vor Zinsen und Ertragsteuern eliminieren wir die positiven und negativen Ergebniseffekte aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Finanzderivaten nach IFRS 9, den Effekt aus der Strukturanpassung der Altersteilzeit sowie – sofern angefallen – den Restrukturierungsaufwand. Die Zinserträge aus Finanzierungsleasing, die in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Finanzerträge ausgewiesen sind, rechnen wir zum Adjusted EBIT hinzu. Zur Berechnung der Jahrestantieme wird das Adjusted EBIT um Effekte aus Beteiligungs- und Marktveränderungen angepasst (tantiemerelevantes Adjusted EBIT).

Die Nachhaltigkeitstantiemen 1 und 2 sind an die langfristige Wertsteigerung des Unternehmens gekoppelt und orientieren sich an den Kennzahlen ROCE und WACC. Die Kennzahl ROCE bemisst, wie effizient mit dem eingesetzten Kapital gewirtschaftet wurde. Da das betriebsnotwendige Kapital insbesondere durch langfristige, strategische Entscheidungen beeinflusst wird, eignet sich diese Kennzahl gut, um den langfristigen und werthaltigen Erfolg des Unternehmens zu beurteilen. Zur Berechnung des tantiemerelevanten ROCE wird das tantiemerelevante Adjusted EBIT durch das eingesetzte Kapital (Capital Employed) dividiert. Die Kapitalkosten werden in der Kennzahl WACC ausgedrückt. Die Parameter zur Ermittlung des für MVV relevanten WACC werden jährlich überprüft und aufgrund von Marktveränderungen zum Teil aktualisiert. Für das Geschäftsjahr 2022 errechneten sich Eigenkapitalkosten nach Steuern von 6,9 % und Fremdkapitalkosten nach Steuern von 1,1 %. Die Kapitalstruktur der MVV Peer Group für Eigenkapital beträgt 59,8 % und für Fremdkapital 40,2 %. Der Konzern-Steuersatz liegt bei 30 %. Der aus diesen Basisdaten errechnete WACC nach Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf 4,6 % und auf 6,6 % vor Steuern. Die Nachhaltigkeitstantieme 1 wird ausgezahlt, wenn der tantiemerelevante ROCE für drei Jahre die jährlich vom Aufsichtsrat festgelegte Mindestrendite überschreitet. Die Nachhaltigkeitstantieme 2 wird gewährt, wenn der tantiemerelevante ROCE (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) die Kapitalkosten (ebenfalls im Durchschnitt der letzten drei Jahre) übersteigt.

In der folgenden Tabelle stellen wir die für die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung relevanten Kennzahlen dar.

Auszahlungsrelevante Kennzahlen für die erfolgsabhängige Vorstandsvergütung der Mitglieder des Vorstands

GJ 2022 GJ 2021 GJ 2020 GJ 2019 GJ 2018
Jahrestantieme
Tantiemerelevantes Adjusted EBIT (Mio Euro) 298 255 226
Nachhaltigkeitstantieme
Tantiemerelevanter ROCE vor Steuern (%) 8,9 8,2 7,5 7,9 8,5
Durchschnittlicher tantiemerelevanter ROCE vor Steuern über drei Geschäftsjahre (%) 8,2 7,9 8,0
WACC vor Steuern (%) 6,6 5,9 6,0 6,3 6,3
Durchschnittlicher WACC vor Steuern über drei Geschäftsjahre (%) 6,2 6,1 6,2

Sowohl bei der Jahreskomponente als auch den beiden Nachhaltigkeitskomponenten erhalten die Vorstände einen vertraglich vereinbarten Betrag, wenn die relevanten Kennzahlen die jeweiligen Schwellenwerte überschreiten. Bei der Jahreskomponente entsteht der Anspruch pro volle Mio Euro Überschreitung der Mindestschwelle, bei der Nachhaltigkeitstantieme 1 pro volles Promille über der Mindestrendite und bei der Nachhaltigkeitstantieme 2 pro volles Promille über der Kennzahl WACC. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die festgelegte Mindestschwelle, die Mindestrendite und WACC überschritten, so dass ein Anspruch auf variable Vergütung entstanden ist. Die Nachhaltigkeitstantiemen machen im Vergleich zur Jahrestantieme den überwiegenden Teil der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder der MVV Energie AG aus. Eine darüberhinausgehende mehrjährige variable Vergütung ist nicht vorgesehen. Aktienoptionsprogramme oder vergleichbare Instrumente bestehen nicht. Die Aktionärsstruktur von MVV Energie AG, insbesondere der geringe Streubesitz und die damit nur beschränkte Möglichkeit an Unternehmenswertsteigerungen über Aktien teilzunehmen, spricht gegen eine variable Vergütung in Aktien der Gesellschaft oder andere aktienbasierte Vergütungsmodelle. Der Aufsichtsrat ist gemäß des Vergütungssystems berechtigt, auf die variable Vergütung Zu- beziehungsweise Abschläge von bis zu 5 % auf Basis nichtfinanzieller Kennzahlen individuell vorzunehmen. Der Aufsichtsrat hat von dieser Berechtigung bisher keinen Gebrauch gemacht. Nicht vorgesehen ist es, Vergütungsbestandteile zurückzufordern.

Altersversorgung

Den Vorstandsmitgliedern der MVV Energie AG wurde darüber hinaus eine beitragsorientierte Versorgungsleistung zugesagt; deren Höhe entspricht der Höhe des Stands der virtuellen Versorgungskonten zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls. Den Konten werden jährlich Versorgungsbeiträge gutgeschrieben, die jährlich verzinst werden. Die Versorgungszusagen decken auch Leistungen für den Fall dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenversorgung ab. Daniela Kirchner ist in ihrem bisherigen Altersversorgungssystem, der Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg, verblieben. Für sie wurde die allgemeine Umlage in Höhe von 5,75 % des versorgungsfähigen Entgelts zuzüglich satzungsgemäßer Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder in Höhe von insgesamt 14,8 Tsd Euro abgeführt.

Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2022

Die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Gesamtvergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands stellt sich wie folgt dar.

Gewährte und geschuldete Gesamtvergütung gegenwärtiger Mitglieder des Vorstands

Dr. Georg Müller
Vorstandsvorsitzender
GJ 2022 GJ 2021
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Festgehalt 1 501 52 547 52
Nebenleistungen 2 20 2 27 3
Sonstige Bezüge 3 5 1 11 1
Erfolgsunabhängige Vergütung 526 55 585 55
Erfolgsabhängige Vergütung 435 45 474 45
Gesamtvergütung 961 100 1.059 100
Verena Amann
Vorstand Personal
GJ 2022 GJ 2021
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Festgehalt 1 327 48 327 47
Nebenleistungen 2 40 6 40 6
Sonstige Bezüge 3 9 1 9 1
Erfolgsunabhängige Vergütung 376 55 376 54
Erfolgsabhängige Vergütung 311 45 314 46
Gesamtvergütung 687 100 690 100

 

Daniela Kirchner
Vorstand kaufmännische Angelegenheiten
(vom 1. Januar 2022 bis 30. September 2022)
GJ 2022 GJ 2021
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Festgehalt 1 245 48
Nebenleistungen 2 24 5
Sonstige Bezüge 3 2 0
Erfolgsunabhängige Vergütung 271 53
Erfolgsabhängige Vergütung 240 47
Gesamtvergütung 511 100
Ralf Klöpfer
Vorstand Vertrieb
GJ 2022 GJ 2021
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Festgehalt 1 327 48 327 47
Nebenleistungen 2 37 5 38 6
Sonstige Bezüge 3 13 2 11 2
Erfolgsunabhängige Vergütung 377 55 376 55
Erfolgsabhängige Vergütung 307 45 313 45
Gesamtvergütung 684 100 689 100

 

Dr. Hansjörg Roll
Vorstand Technik
GJ 2022 GJ 2021
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Tsd Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Festgehalt 1 327 43 327 49
Nebenleistungen 2 20 2 20 3
Sonstige Bezüge 3,4 107 14 6 1
Erfolgsunabhängige Vergütung 454 59 353 53
Erfolgsabhängige Vergütung 313 41 318 47
Gesamtvergütung 767 100 671 100

1 Jährliche Fixvergütung einschließlich Zulage für den Vorstandsvorsitzenden Dr. Georg Müller in Höhe von 202 Tsd Euro

2 Zuschüsse zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, freiwilligen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft; geldwerte Vorteile/​Sachbezüge

3 Gremienvergütung bei Tochter- und Beteiligungsunternehmen (Anspruch im jeweiligen Geschäftsjahr). Diese werden bei der variablen Vergütung in Abzug gebracht.

4 Umfasst neben der Gremienvergütung in Höhe von 7 Tsd Euro eine Sonderleistung in Höhe von 100 Tsd Euro

Etwaige Vergütungen für die Wahrnehmung von konzerninternen Aufsichtsratsmandaten (sonstige Bezüge) werden auf die erfolgsabhängige Vergütung jährlich angerechnet und wurden in Abzug gebracht.

Dr. Hansjörg Roll erhielt eine einmalige Sonderleistung, die nach Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Vorstand und nach Billigung durch den Aufsichtsrat beschlossen wurde.

Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit (Pensionsverpflichtungen gemäß IFRS)

Entwicklung der virtuellen
Versorgungskonten
Pensions-
rückstellungen
Stand
30.9.2022 2
Zuführung zu
Pensionsrückstellungen
Tsd Euro Stand
1.10.2021
Versorgungs-
beitrag
Stand
30.9.2022 1
Dienstzeit-
aufwand
Zinsaufwand
Dr. Georg Müller 3.914 369 4.456 4.711 712 63
Verena Amann 230 105 345 374 289 6
Ralf Klöpfer 1.221 187 1.457 1.496 367 21
Dr. Hansjörg Roll 1.196 220 1.463 1.516 424 21
Gesamt 6.561 881 3 7.721 8.097 1.792 111

1 Einschließlich Zinsen

2 Entsprechen dem Barwert der erreichten Ansprüche

3 Daniela Kirchner ist in ihrem bisherigen Altersversorgungssystem verblieben. Für sie wurden Beiträge in Höhe von 14,8 Tsd Euro abgeführt, so dass sich in Summe ein Versorgungsbeitrag der Vorstände in Höhe von 896 Tsd Euro ergibt.

Aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden wurde das Festgehalt und die erfolgsabhängige Vergütung von Dr. Georg Müller entsprechend den vertraglichen Regelungen im Geschäftsjahr 2022 zeitanteilig gezahlt. Seine Aufgaben wurden temporär auf die weiteren Vorstandsmitglieder übertragen. Für die temporäre Übernahme der kaufmännischen Verantwortung wurde die bisherige Bereichsleiterin Rechnungswesen und Steuern, Daniela Kirchner, für den Zeitraum zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands bestellt, in dem Dr. Georg Müller seine Aufgaben nicht wahrnehmen konnte. Sie ist in ihrem bisherigen Altersversorgungssystem verblieben und hat im Versorgungsfall Leistungsanprüche gegenüber der Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württembergs. Es bestehen deshalb ihr gegenüber keine Pensionsverpflichtungen. Um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen, wurden sowohl die erfolgsabhängigen als auch die erfolgsunabhängigen Bestandteile ihrer Vergütung individuell angepasst.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird gemäß § 15 der Satzung der MVV Energie AG von der Hauptversammlung beschlossen; zuletzt erfolgte dies durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. März 2020.

Gemäß § 113 Absatz 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen. Das Vergütungssystem wurde am 12. März 2021 von der Hauptversammlung gebilligt. Die Satzung und das Vergütungssystem sind auf unserer Internetseite

www.mvv.de/​corporate-governance

veröffentlicht.

Wir stellen in diesem Bericht die im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder dar. Wir erachten die Vergütung als gewährt, da die Arbeitsleistung vollständig erbracht ist. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten satzungsgemäß eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung. Diese Jahresvergütung ist als Festvergütung ausgestaltet. Die Höhe der Vergütung trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Der Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft im Bilanzprüfungsausschuss werden zusätzlich vergütet. Die letzte Anpassung der Jahresvergütung erfolgte im Geschäftsjahr 2020.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld. Dies gilt auch für die Teilnahme als ständiger Gast des Bilanzprüfungsausschusses. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses erhalten den doppelten Betrag zur Honorierung ihrer Aufgaben im Rahmen der Sitzungsleitung, sowie deren Vor- und Nachbereitung für die Sitzungen des Aufsichtsrats beziehungsweise des Bilanzprüfungsausschusses. Die letzte Anpassung des Sitzungsgeldes wurde 2009 vorgenommen.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird darüber hinaus eine Assistenz zur Verfügung gestellt.

Mit der Festvergütung, der Vergütung zusätzlicher Ausschusstätigkeit, den Sitzungsgeldern und dem Verzicht auf eine erfolgsabhängige Aufsichtsratsvergütung soll insbesondere der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen werden. Durch die sachdienliche Ausübung der Kontroll- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats, unabhängig von den Unternehmensergebnissen, und die Unabhängigkeit und Kompetenz der Aufsichtsratsmitglieder steht die langfristige, solide Entwicklung des Unternehmens im Mittelpunkt der Kontrolle und Beratung.

Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2022

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine Jahresvergütung in Höhe von 15.000 Euro. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden betrug die jährliche Vergütung 30.000 Euro und für seine Stellvertreterin 22.500 Euro.

Der Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschuss erhielt eine zusätzliche Jahresvergütung von 10.000 Euro, die weiteren Mitglieder des Bilanzprüfungsausschusses jeweils 5.000 Euro.

Bei einem unterjährigen Eintritt oder Ausscheiden wurde die Tätigkeit zeitanteilig vergütet.

Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro für jede Sitzungsteilnahme, die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Bilanzprüfungsausschusses jeweils den doppelten Betrag.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen beziehungsweise Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, wie beispielsweise Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Kredite oder Vorschüsse wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt und es wurden keine Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten eingegangen.

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG dar.

Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats GJ 2022

Festvergütung Festvergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgelder Gesamt-
vergütung
Vorjahr
Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Euro Anteil %
an Gesamt-
vergütung
Euro Euro
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Peter Kurz, Vorsitzender 30.000 59 21.000 41 51.000 49.000
Johannes Böttcher 15.000 68 7.000 32 22.000 21.000
Angelo Bonelli 15.000 44 5.000 15 14.000 41 34.000 19.055
Timo Carstensen 15.000 68 7.000 32 22.000 21.000
Sabine U. Dietrich 15.000 71 6.000 29 21.000 20.000
Detlef Falk 15.000 50 5.000 17 10.000 33 30.000 31.000
Martin F. Herrmann 15.000 47 5.000 16 12.000 38 32.000 17.055
Barbara Hoffmann 15.000 58 11.000 42 26.000 24.000
Heike Kamradt-Weidner 22.500 52 5.000 11 16.000 37 43.500 41.500
Gregor Kurth 15.000 42 5.000 14 16.000 44 36.000 32.000
Thoralf Lingnau 15.000 68 7.000 32 22.000 21.000
Dr. Lorenz Näger 15.000 36 10.000 24 17.000 40 42.000 36.764
Tatjana Ratzel 15.000 68 7.000 32 22.000 22.000
Thorsten Riehle 15.000 68 7.000 32 22.000 11.292
Andreas Schöniger (seit 1. Mai 2022) 6.250 61 4.000 39 10.250
Susanne Schöttke 15.000 68 7.000 32 22.000 10.292
Bernhard Schumacher (bis 30. September 2022) 15.000 68 7.000 32 22.000 21.000
Dr. Stefan Seipl 15.000 56 12.000 44 27.000 26.000
Christian Specht 15.000 56 12.000 44 27.000 26.000
Susanne Wenz 15.000 94 1.000 6 16.000 19.000
Gesamt 313.750 35.000 201.000 549.750 468.958
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
Jürgen Wiesner (bis 30. April 2022) 8.750 56 7.000 44 15.750 23.000
Ralf Eisenhauer (bis 12. März 2021) 11.750
Peter Erni (bis 12. März 2021) 9.000
Gabriele Gröschl-Bahr (bis 12. März 2021) 8.750
Prof. Heinz-Werner Ufer (bis 12. März 2021) 19.250
Gesamt 8.750 7.000 15.750 71.750
Gesamt gegenwärtige und frühere Mitglieder des Aufsichtrats 322.500 35.000 208.000 565.500 540.708

Vergleichende Darstellung

In den folgenden Tabellen berichten wir über die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung des Vorstands und die Vergütung der gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitglieder. Zudem stellen wir zum Vergleich die Ertragsentwicklung der Gesellschaft und die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar. Zur Darstellung der Ertragsentwicklung der Gesellschaft berichten wir zum einen das Adjusted EBIT des MVV Konzerns (“MVV”) nach IFRS sowie den Jahresüberschuss nach HGB der Konzern-Muttergesellschaft MVV Energie AG. Beides sind maßgebliche Steuerungskennzahlen für das Unternehmen.

Wir berichten bei der Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MVV Energie AG im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Vergütungsbestandteile sind hierbei so gewählt, dass sie mit der Gesamtvergütung des Vorstands korrespondieren und setzen sich aus der Monatstabellenvergütung, festen Zulagen, Einmalzahlungen, der variablen Vergütung sowie etwaigen geldwerte Vorteile bei Dienstwagenüberlassung zusammen.

Die folgend dargestellte Vorstandsvergütung (gewährte und geschuldete Gesamtvergütung) korrespondiert mit den in früheren Geschäftsjahren veröffentlichten „Gesamtbezügen“.

Vergleichende Darstellung der Vorstandsvergütung, Aufsichtsratsvergütung, Ertragsentwicklung und der Arbeitnehmervergütung

Vergleichende Darstellung der gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung der gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands über die letzten fünf Geschäftsjahre

Tsd Euro GJ 2022 GJ 2021 %
Verän-
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GJ 2022
gegen-
über
GJ 2021
GJ 2020 %
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GJ 2021
gegen-
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GJ 2020
GJ 2019 %
Verän-
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GJ 2020
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GJ 2019
GJ 2018 %
Verän-
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GJ 2019
gegen-
über
GJ 2018
GJ 2017 %
Verän-
derung
GJ 2018
gegen-
über
GJ 2017
Vorstandsvergütung
Dr. Georg Müller
Vorsitzender des Vorstands
961 1.059 – 9 960 + 10 1.015 – 5 945 + 7 994 – 5
Verena Amann
Personal
(seit 1. August 2019)
687 690 0 624 + 11 107 >+100
Daniela Kirchner
Kaufmännische Angelegenheiten
(seit 1. Januar 2022 bis
30. September 2022)
511
Ralf Klöpfer
Vertrieb
684 689 – 1 622 + 11 666 – 7 647 + 3 678 – 5
Dr. Hansjörg Roll
Technik
767 671 + 14 606 + 11 651 – 7 617 + 6 646 – 4

Vergleichende Darstellung der gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats über die letzten fünf Geschäftsjahre

Euro GJ 2022 GJ 2021 %
Verän-
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GJ 2022
gegen-
über
GJ 2021
GJ 2020 %
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GJ 2021
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GJ 2020
GJ 2019 %
Verän-
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GJ 2020
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GJ 2019
GJ 2018 %
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GJ 2019
gegen-
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GJ 2018
GJ 2017 %
Verän-
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GJ 2018
gegen-
über
GJ 2017
Gegenwärtige Mitglieder
des Aufsichtsrats
Dr. Peter Kurz, Vorsitzender 51.000 49.000 + 4 48.000 + 2 39.000 + 23 36.000 + 8 20.000 + 80
Johannes Böttcher 22.000 21.000 + 5 22.000 – 5 16.000 + 38 15.000 + 7 10.000 + 50
Angelo Bonelli 34.000 19.055 + 78
Timo Carstensen 22.000 21.000 + 5 20.000 + 5 16.000 + 25 15.000 + 7 10.000 + 50
Sabine U. Dietrich 21.000 20.000 + 5
Detlef Falk 30.000 31.000 – 3 30.000 + 3 21.500 + 40 25.500 – 16 12.500 >+100
Martin F. Herrmann 32.000 17.055 + 88
Barbara Hoffmann 26.000 24.000 + 8 21.000 + 14 15.000 + 40 16.000 – 6 10.000 + 60
Heike Kamradt-Weidner 43.500 41.500 + 5 41.500 32.500 + 28 34.500 – 6 13.479 >+100
Gregor Kurth 36.000 32.000 + 13 7.667 >+100
Thoralf Lingnau 22.000 21.000 + 5 14.292 + 47
Dr. Lorenz Näger 42.000 36.764 + 14 31.000 + 19 19.500 + 59 23.500 – 17 12.500 + 88
Tatjana Ratzel 22.000 22.000
Thorsten Riehle 22.000 11.292 + 95
Andreas Schöniger
(seit 1. Mai 2022)
10.250
Susanne Schöttke 22.000 10.292 >+100
Bernhard Schumacher
(bis 30. September 2022)
22.000 21.000 + 5 22.000 – 5 16.000 + 38 15.000 + 7 10.000 + 50
Dr. Stefan Seipl 27.000 26.000 + 4
Christian Specht 27.000 26.000 + 4 30.000 – 13 18.875 + 59 14.000 + 35 10.000 + 40
Susanne Wenz 16.000 19.000 – 16 20.000 – 5 3.222 >+100
Frühere Mitglieder
des Aufsichtsrats
Jürgen Wiesner
(bis 30. April 2022)
15.750 23.000 – 32 24.000 – 4 20.000 + 20 16.000 + 25 10.000 + 60

Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der Arbeitnehmervergütung über die letzten fünf Geschäftsjahre

GJ 2022 GJ 2021 %
Verän-
derung
GJ 2022
gegen-
über
GJ 2021
GJ 2020 %
Verän-
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GJ 2021
gegen-
über
GJ 2020
GJ 2019 %
Verän-
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GJ 2020
gegen-
über
GJ 2019
GJ 2018 %
Verän-
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GJ 2019
gegen-
über
GJ 2018
GJ 2017 %
Verän-
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GJ 2018
gegen-
über
GJ 2017
Ertragsentwicklung
Adjusted EBIT (Mio Euro) 353 278 + 27 233 + 19 225 + 4 228 – 1 224 + 2
Jahresüberschuss
MVV Energie AG (Mio Euro)
117 111 + 5 99 + 12 99 0 114 – 13 92 + 24
Durchschnittliche
Arbeitnehmervergütung
MVV Energie AG (Euro) 95.833 94.069 + 2 91.162 + 3 88.959 + 2 88.843 0 86.786 + 2

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die MVV Energie AG, Mannheim

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der MVV Energie AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/​vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Essen, den 3. Dezember 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ralph Welter
Wirtschaftsprüfer
Andrea Ehrenmann
Wirtschaftsprüferin

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimm- und Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte berechtigt, die sich für die Hauptversammlung rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Ein Formular zur Anmeldung findet sich in den Unterlagen, die den Aktionärinnen und Aktionären übersandt werden.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin spätestens am

Freitag, dem 3. März 2023, 24.00 Uhr,

unter der nachfolgend angegebenen Adresse in Textform zugehen:

Hauptversammlung MVV Energie AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
anmeldestelle@computershare.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären auch die Möglichkeit an, sich online über das Aktionärsportal der Gesellschaft, das sie unter der Internetadresse

www.mvv.de/​investoren

erreichen, zur Hauptversammlung anzumelden. Die hierfür benötigten Zugangsdaten sowie weitere Hinweise zur Nutzung werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zugesandt.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich

auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter genutzt werden kann, sowie

online im Aktionärsportal. Im Portal ist zusätzlich zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter auch die Abgabe von Briefwahlstimmen im Wege elektronischer Kommunikation möglich.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt danach auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionärin beziehungsweise Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Bitte beachten Sie, dass Aufträge zu Umschreibungen im Aktienregister, die in dem Zeitraum vom 4. März 2023 bis einschließlich 10. März 2023 eingehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist somit der 3. März 2023, 24.00 Uhr. Es wird daher gebeten, Umschreibeanträge rechtzeitig zu stellen.

Mit einer Anmeldung zur Hauptversammlung geht für die betroffenen Aktien indes keine Sperre für die Veräußerbarkeit einher. Aktionärinnen und Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann bereits vor der Anmeldung erfolgen, ist aber nur bis zum Eintritt in die Abstimmung über den jeweiligen Punkt der Tagesordnung möglich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Das Anmeldeerfordernis bleibt unberührt. Für den Fall, dass eine Aktionärin oder ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von der Aktionärin bzw. dem Aktionär erteilten Weisungen aus. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf sind an folgende Adresse zu übermitteln:

Hauptversammlung MVV Energie AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
anmeldestelle@computershare.de

Bitte nutzen Sie zur Vollmachtserteilung und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das mit dem Einladungsschreiben übersandte Formular.

Alternativ können diese Erklärungen elektronisch unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mvv.de/​investoren

übermittelt werden.

Die Zugangsdaten zum Aktionärsportal sowie weitere Hinweise zur Nutzung werden den Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zugesandt. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Abgabe und Änderung von Weisungen bei Verwendung des mit dem Einladungsschreiben übersandten Formulars bis spätestens Donnerstag, dem 9. März 2023, 24.00 Uhr, an die oben genannte Adresse zu übermitteln ist. Die elektronische Übermittlung dieser Erklärungen unter Nutzung des Aktionärsportals ist demgegenüber bis zum Ende der Abstimmungen möglich. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig auf den maßgeblichen Zeitpunkt hinweisen.

Eine gegenüber einem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilte Vollmacht kann auch formlos widerrufen werden, insbesondere durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Versammlung.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere in § 135 Absatz 8 AktG genannte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich in einem der vorgenannten Fälle mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihre Stimmen auch im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts mittels elektronischer Briefwahl sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich fristgerecht bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mvv.de/​investoren

und ist einschließlich einer etwaigen Änderung von Stimmabgaben über das Aktionärsportal bis zum Ende der Abstimmung möglich. Der Versammlungsleiter wird den maßgeblichen Zeitpunkt rechtzeitig ankündigen.

Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige von Aktionärinnen und Aktionären Bevollmächtigte können sich ebenfalls der Möglichkeit der elektronischen Briefwahl nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen bedienen. Die Zugangsdaten zum Aktionärsportal sowie weitere Hinweise zur Nutzung werden den Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zugesandt.

Möchte eine Aktionärin beziehungsweise ein Aktionär trotz bereits durch elektronische Briefwahl erfolgter Stimmabgabe persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/​1212)) durch elektronische Briefwahl ausgeübt beziehungsweise Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (i) elektronisch über das Aktionärsportal, (ii) gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212, (iii) per E-Mail und (iv) per Brief.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Elektronische Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und gegebenenfalls Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Die Stimmabgaben per elektronischer Briefwahlstimmen beziehungsweise Vollmachten und gegebenenfalls Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene elektronische Briefwahlstimme beziehungsweise Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten und die entsprechenden Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht sowie Hinweise zur Nutzung des Aktionärsportals finden sich in den Unterlagen, die den Aktionärinnen und Aktionären übersandt werden.

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:

MVV Energie AG
– Vorstand –
Luisenring 49
68159 Mannheim

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin bis zum

Dienstag, dem 7. Februar 2023, 24.00 Uhr,

zugegangen sein. Später zugegangene Verlangen können nicht berücksichtigt werden.

Ergänzungsverlangen werden zudem nur berücksichtigt, wenn die Antragstellenden nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind.

Die Antragstellenden müssen, um das Ergänzungsverlangen wirksam stellen zu können, die Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag oder, wenn die Gesellschaft dem Verlangen nicht entspricht und die Antragstellenden um gerichtliche Entscheidung nachsuchen, bis zur Entscheidung des Gerichts halten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre können Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern unterbreiten. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden:

MVV Energie AG
Konzernrecht, -Compliance und Materialwirtschaft
Luisenring 49
68159 Mannheim
Hauptversammlung2023@mvv.de

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens der Aktionärin beziehungsweise des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.mvv.de/​investoren

zugänglich, wenn ihr Gegenanträge spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin bis zum

Donnerstag, dem 23. Februar 2023, 24.00 Uhr,

mit Begründung bei oben genannter Adresse zugegangen sind.

In § 126 Absatz 2 AktG werden Gründe aufgeführt, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe werden auf der oben genannten Internetseite näher beschrieben.

Für Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gelten die vorstehenden Sätze entsprechend, diese brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jeder Aktionärin und jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Diese Voraussetzungen werden auf der Internetseite

www.mvv.de/​investoren

näher erläutert.

Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre erhalten Sie unter

www.mvv.de/​investoren

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 168.721.397,76 Euro. Es ist eingeteilt in 65.906.796 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Sämtliche 65.906.796 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Informationen zum Datenschutz

MVV Energie AG (Luisenring 49, 68159 Mannheim) verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien von MVV Energie AG sind Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der MVV Energie AG und die Führung des Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. sowie i.V.m. § 67 AktG. Soweit die Aktionärinnen und Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält MVV Energie AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs bzw. der Aktionärin. Bis zum Ende des Berichts des Vorstandsvorsitzenden kann die Hauptversammlung live in Bild und Ton im Internet verfolgt werden, die weitere Hauptversammlung wird überdies für die Aktionärinnen und Aktionäre der MVV Energie AG live im Aktionärsportal übertragen. Darüber hinaus werden weder Bild- und Tonaufzeichnungen noch ein Wortprotokoll erstellt. Soweit hierbei von Teilnehmern, die Wortbeiträge leisten, personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung zudem Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.

In unserem Aktionärsportal verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur für die Zwecke, für die Sie uns die Daten zur Verfügung stellen, also zum Beispiel für die Registrierung und Anmeldung am Aktionärsportal selbst, für die Dokumentation Ihrer Online-Anmeldung zur Hauptversammlung, für die Dokumentation über Ihre mittels Vollmacht erfolgende Vertretung in der Hauptversammlung durch den jeweils Bevollmächtigten und Ihrer gegebenenfalls erteilten Weisungen oder die Ausübung seiner Stimmen per elektronischer Briefwahl, für eine Kontaktaufnahme bei Kontakt- und Serviceanfragen oder um Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen zu verschaffen.

MVV Energie AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionärinnen und Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionärinnen und Aktionären unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionärinnen und Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der MVV Energie AG unter: MVV Energie AG, Datenschutzbeauftragter, Luisenring 49, 68159 Mannheim, datenschutz@mvv.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionärinnen und Aktionäre und Aktionärsvertreter auf der Internetseite der MVV Energie AG unter

www.mvv.de/​investoren

Die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung am 10. März 2023 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 27. Januar 2023 bekannt gemacht.

Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mvv.de/​investoren

ab dem Zeitpunkt der Einberufung zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht oder Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für die Hauptversammlung verwendet werden können, werden den Aktionärinnen und Aktionären direkt auf dem Postweg übermittelt. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

 

Mannheim, im Januar 2023

MVV Energie AG

Der Vorstand

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