N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Tübingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Dienstag, den 17. Mai 2022 um 17.30 Uhr MESZ

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2022 der N.E.S.T Bauprojektierung und
Vermietung AG („nestbau AG“) ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist

die „Westspitze“, Saal eins (im EG), Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
(Anfahrt über die Hanna-Bernheim-Straße)

Die Hauptversammlung findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt.

Die gesamte Hauptversammlung wird im Internet über die Website der Gesellschaft unter
der Internetadresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

in Bild und Ton live übertragen.

Tagesordnung

 
TOP 1

Vorlage und Erläuterung

des Geschäftsberichtes des Vorstands

des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021

des Berichtes des Aufsichtsrates

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Dem Mitglied des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

TOP 4

Ausblick auf das nächste Geschäftsjahr

Weitere Angaben und Hinweise

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine/​n Bevollmächtigte/​n
ausüben lassen. Ein Formular für eine Vollmacht liegt bei – sie bedarf in jedem Fall
der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung per E-Mail möglich (§ 21 Abs. 5 der
Satzung).

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Adresse
Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen, zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens
24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem
verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag
beigefügt werden. Der/​die Antragsteller/​in hat nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber/​in der Aktien ist und die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen
der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionär/​innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jede Aktionärin /​ jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge sind schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg
75, 72070 Tübingen zu stellen und zu begründen. Gegenanträge müssen der Gesellschaft
mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin /​ des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt;
die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt.

Corona-Maßnahmen:

Für die Teilnahme an der Veranstaltung sind die am Tag der Hauptversammlung gültigen
Regelungen zu erfüllen.

Diese Einladung wurde formal am 14.04.2022 im Bundesanzeiger

www.bundesanzeiger.de

bekannt gemacht.

 

Tübingen, im April 2022

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Gunnar Laufer-Stark
Vorstand

 

Vollmacht

zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär:in der

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen

Hiermit bevollmächtige ich,

……………………………………………………………………………………….
(Ihr Vorname, Name, Wohnort)

Frau /​ Herrn (= Bevollmächtigte/​r)

……………………………………………………………………………………….
(Vorname, Name, Wohnort des/​der Bevollmächtigten)

das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär/​in auf Hauptversammlungen
der Gesellschaft – am 17.05.2022 – als mein/​e Vertreter/​in für mich auszuüben.

………………………………………………. ……………………………………………….
Ort Datum
……………………………………………….
Unterschrift
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