NanoFocus AG – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

NanoFocus AG

Oberhausen

WKN 540066
ISIN DE0005400667

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015)

Die ordentliche Hauptversammlung der NanoFocus AG am 1. Juli 2015 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 6 unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und unter Reduzierung des zugehörigen Bedingten Kapitals 2012/I ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 12.250.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.225.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d.h. die Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten („mittelbares Bezugsrecht“). Werden Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicherzustellen.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 21. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen.

Die Hauptversammlung hat in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft in § 4 Abs. (6) der Satzung der Gesellschaft um bis zu EUR 1.225.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.225.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 1. Juli 2015 mit dem Beschluss über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015), die Aufhebung der bestehenden (restlichen) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die teilweise Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2012/I und entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg (HRB 13864) hinterlegt.

Der Hauptversammlungsbeschluss über die teilweise Aufhebung des in § 4 Abs. (4) der Satzung enthaltenen Bedingten Kapitals 2012/I sowie die Schaffung des Bedingten Kapitals 2015 in § 4 Abs. (6) der Satzung wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg (HRB 13864) am 19. August 2015 eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des gefassten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 21. Mai 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben.

 

Oberhausen, im August 2015

NanoFocus AG

Der Vorstand

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