NATURSTROM Aktiengesellschaft: Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung

NATURSTROM Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung am 30.10.2021

Die Aktionärin eco eco AG hat mit Schreiben vom 15.10.2021 einen Ergänzungsantrag gemäß § 122 Abs. 2 AktG zur Tagesordnung der Hauptversammlung am 30.10.2021 gestellt. Der Vorstand der NATURSTROM AG hat den Antrag geprüft, er entspricht den Formerfordernissen. Der Antrag ist der Hauptversammlung somit zur Beschlussfassung vorzulegen. Bezüglich der konkreten Antragsformulierung hat der Vorstand sich mit der Antragstellerin in Verbindung gesetzt. Einvernehmlich wird der Antrag, der auf der Homepage der Gesellschaft mit Begründung veröffentlicht und weiterhin einsehbar ist, in der nachfolgenden Form der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Der Vorstand hat den Inhalt des Ergänzungsantrages geprüft. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser zu mehr Klarheit in der Satzung der Gesellschaft führt, so dass er diesen befürwortet.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung der NATURSTROM AG am 30.10.2021 wird erweitert wie folgt:

8. Beschlussfassung über eine Anpassung der Satzung

Die Hauptversammlung der NATURSTROM AG möge Beschluss fassen, dass die Satzung der Gesellschaft in den §§ 2, 13 und 16 geändert wird.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit erneuerbaren Energien unter Bevorzugung dezentraler Strukturen mit dem Ziel des Klimaschutzes und der Subsidiarität unter Einbindung der Bürger.

Der Begriff erneuerbare Energien umfasst alle erneuerbaren Primärenergiequellen sowie alle Energieträger, die auf Basis dieser Energiequellen erzeugt werden und als Strom, Wärme, Brennstoff, Treibstoff oder in anderer Form bereitgestellt werden.

Der Begriff Versorgung umfasst sowohl Handel und Verteilung von erneuerbaren Energien als auch den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung, Transport und Verteilung erneuerbarer Energien.

2.

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Herstellung von und der Handel mit Produkten, die dem Klimaschutz und der Nutzung der erneuerbaren Energien dienen, des Weiteren die Erbringung von Mobilitätsdienstleistungen und von Leistungen eines Energieversorgungsunternehmens auch für Dritte sowie die Erbringung von Leistungen, die mit Zertifizierungssystemen bezüglich des Klimaschutzes und des Umweltnutzens erneuerbarer Energien im Zusammenhang stehen.

§ 13 Einberufung der Hauptversammlung

1.

Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer Stadt mit mindestens 50.000 Einwohnern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt, die vom Fernverkehr der Deutschen Bahn erschlossen ist.

§ 16 Jahresabschluss und Gewinnverwendung, Ergänzung von Abs. 2 um einen Satz 3

Die Hauptversammlung kann an Stelle oder neben einer Barausschüttung eine Verwendung des Bilanzgewinns im Wege einer Sachausschüttung beschließen.

 

Der Vorstand der NATURSTROM AG

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