NATURSTROM Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

NATURSTROM Aktiengesellschaft

Düsseldorf

WKN 685 840

Wir laden die Aktionäre der NATURSTROM AG zur
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein für

Samstag, den 06.08.2016 um 13.00 Uhr,

in die Räumlichkeiten des Van der Valk Airporthotel Düsseldorf, Am Hülserhof 57 in 40472 Düsseldorf.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die NATURSTROM AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.

Die Unterlagen zu TOP 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind auf der Homepage der Gesellschaft (www.naturstrom.de/investoren/aktien-und-aktionaere/hauptversammlung/) als ladbare Dateien veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Während der Hauptversammlung liegen sie zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 9.500.709,84 Euro wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung eines Betrages von 0,50 Euro je Aktie, in Summe also von 1.220.000,00 Euro

b)

Einstellung eines Betrages von 8.100.674,76 Euro in die Gewinnrücklage

c)

Vortrag des verbleibenden Betrages von 180.035,08 Euro auf neue Rechnung

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers

Die NATURSTROM AG ist gemäß Handelsgesetzbuch verpflichtet, sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss aufzustellen und eine Prüfung der beiden Abschlüsse vornehmen zu lassen. Aus diesem Grund schlägt der Aufsichtsrat vor, dass die Hauptversammlung wie folgt Beschluss fassen möge:

Zum Abschlussprüfer für den prüfungspflichtigen Einzelabschluss sowie für den prüfungspflichtigen Konzernabschluss der NATURSTROM AG für das Geschäftsjahr 2016 wird RSM Verhülsdonk GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, bestimmt.

6.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. Ziffer 9.1 der Satzung in Verbindung mit § 95 Satz 1 AktG aus sechs Mitgliedern, die gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Turnusmäßig endet die Amtszeit von Herrn Manfred Rauschen und Frau Christine Scheel als Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung. Für diese Mandate sind Neuwahlen durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

Herrn Manfred Rauschen, Hamm, Diplom-Volkswirt, geschäftsführender Gesellschafter der Ökozentrum NRW GmbH. Herr Rauschen ist Mitglied im Aufsichtsrat der ECOreporter AG.

Frau Christine Scheel, Hösbach, M.A., selbstständige Unternehmensberaterin. Frau Scheel ist Mitglied im Aufsichtsrat der Chorus Clean Energy AG.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind gemäß Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die um 24.00 Uhr am fünften Tage vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft ihre Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform zugehen.

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, bspw. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, sind Vollmachten gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung in Textform zu erteilen und müssen der Gesellschaft spätestens bei der Versammlung übergeben werden.

Der Widerruf der Vollmacht bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Textform (§ 126b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf stehen die Adressen

NATURSTROM AG, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf und

NATURSTROM AG, Äußere Nürnberger Str. 1, 91301 Forchheim sowie die

Fax-Nummer 09191 62565 55 und die E-Mail-Adresse hv-vollmachten@naturstrom.de

zur Verfügung. Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Rechte der Aktionäre

Die nachstehenden Angaben beschränken sich auf die Fristen für die Ausübung der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG. Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden unter der Adresse

https://www.naturstrom.de/investoren/aktien-und-aktionaere/hauptversammlung/

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 12.07.2016, 24.00 Uhr, zugehen.

Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 22.07.2016, 24.00 Uhr, zugehen.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Anträge, Anfragen und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Verlangen zur Hauptversammlung können durch Aktionäre gerichtet werden an folgende Geschäftsadressen der Gesellschaft, wo auch die Unterlagen zu TOP 1 ausgelegt sind:

NATURSTROM AG, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf

NATURSTROM AG, Äußere Nürnberger Str. 1, 91301 Forchheim

Fax-Nummer 09191 62565 55 oder E-Mail-Adresse hv-vollmachten@naturstrom.de

Im Internet veröffentlichte Informationen

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären können auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.naturstrom.de/investoren/aktien-und-aktionaere/hauptversammlung/

abgerufen werden. Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.

 

Düsseldorf, den 27. Juni 2016

NATURSTROM AG

Der Vorstand

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