Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Hannover

Zur ordentlichen Hauptversammlung am 22. November 2017 um 14.00 Uhr
in der Weser-Ems-Halle Oldenburg, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg
laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein.

 

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. September 2016 bis zum 31. August 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 43.002.909,75 EUR des Geschäftsjahres vom 01. September 2016 bis zum 31. August 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 43.002.909,75 EUR zur Ausschüttung einer Dividende auf die dividendenberechtigten 23.841.273 Stückaktien wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 1,80 EUR je Stückaktie. (Das entspricht 6,92 % auf eine Aktie über nominal 26 EUR.)
42.914.291,40 EUR
b) Gewinnvortrag
88.618,35 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung

a)

des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. September 2016 bis zum 31. August 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01. September 2016 bis zum 31. August 2017 Entlastung zu erteilen.

b)

des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. September 2016 bis zum 31. August 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 01. September 2016 bis zum 31. August 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Satzungsänderungen

a)

Änderung von § 9 Absatz 1 Satz 3

Die Regelung in § 9 Absatz 1 Satz 3 lautet wie folgt:

„Die Aufteilung der Mandate der Kreditgenossenschaften richtet sich primär an der jeweiligen Gesamtkapitalbeteiligung der Kreditgenossenschaften und sekundär innerhalb der in § 6 Absatz 1 dieser Satzung definierten Regionen aus.“

Die Tatsache, dass ein Großteil der bisherigen Aktionäre ihre Aktien an der Gesellschaft in die NGB AG & Co. KG eingebracht hat und daher nur noch eine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft hält, wird in der bisherigen Regelung in § 9 Absatz 1 Satz 3 unzureichend berücksichtigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 9 Absatz 1 Satz 3 wie folgt zu ändern:

„Die Aufteilung der Mandate der Kreditgenossenschaften richtet sich primär an der jeweiligen Gesamtkapitalbeteiligung der Kreditgenossenschaften, die diese direkt oder indirekt über andere an der Gesellschaft beteiligte Unternehmen an der Gesellschaft halten und sekundär innerhalb der in § 6 Absatz 1 dieser Satzung definierten Regionen aus.“

b)

Streichung von § 15 Absatz 2 Satz 5

Die Regelung in § 15 Absatz 2 Satz 5 lautet wie folgt:

„Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann das Stimmrecht durch Mitglieder ihrer Organe oder einen ihrer Angestellten ausgeübt werden.“

Diese Regelung schränkt die Möglichkeit juristischer Personen ihr Stimmrecht auszuüben dergestalt ein, dass die Ausübung nur durch die in der § 15 Absatz 2 Satz 5 genannten Personengruppen erfolgen darf.

In der aktuellen aktienrechtlichen Literatur besteht ein Streit darüber, ob die Satzung einer Aktiengesellschaft Vorgaben zur Person des Bevollmächtigten enthalten darf. Die mittlerweile wohl vorherrschende Meinung geht davon aus, dass dies unzulässig ist, da der Aktionär in der Wahl seines Bevollmächtigten frei sein soll.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den § 15 Absatz 2 Satz 5 ersatzlos zu streichen.

c)

Streichung von § 15 Absatz 4

Die Regelung in § 15 Absatz 4 lautet wie folgt:

„Ein Aktionär kann sich in der Hauptversammlung nur durch einen anderen Aktionär vertreten lassen. Ist der bevollmächtigte Aktionär eine juristische Person, dann gilt Absatz 2 Satz 4 entsprechend. Die Bevollmächtigung ist nur insoweit zulässig, als der bevollmächtigte Aktionär zusammen mit seinen Aktien nicht mehr als drei vom Hundert des Grundkapitals vertritt.“

Wie vorstehend zu § 15 Absatz 2 Satz 5 ausgeführt, ist nach der vorherrschenden Meinung in der aktienrechtlichen Literatur eine Vorgabe zur Person des Bevollmächtigten durch die Satzung unzulässig. In Bezug auf eine vergleichbare Regelung wie diejenige in § 15 Absatz 4 Satz 1 existiert auch eine Entscheidung des OLG Stuttgart, in welcher das Gericht die entsprechende Regelung als unzulässig angesehen hat.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den § 15 Absatz 4 ebenfalls ersatzlos zu streichen.

Durch die Streichung würde der bisherige § 15 Absatz 5 zu § 15 Absatz 4 werden.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Da die Gesellschaft weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt, setzt sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Er besteht gemäß § 95 Satz 2 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus 21 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Horst Albert Lieb scheidet gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Norddeutschen Genossenschaftlichen Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 22. November 2017 aus dem Aufsichtsrat aus.

Herr Carsten-Peter Feddersen hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 22. November 2017 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Rest der laufenden Wahlperiode der zwei ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Horst Albert Lieb und Carsten-Peter Feddersen, d.h. bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt, Herrn Frank Bonin, Burgwedel, Mitglied des Vorstands Volksbank Südheide eG, Celle und Herrn Kai Schubert, Trittau, Mitglied des Vorstands Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG, Mölln in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. September 2017 bis zum 31. August 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. September 2017 bis zum 31. August 2018 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zu wählen.

7.
Verschiedenes

 

Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die im Aktienregister unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt, deren schriftliche Anmeldung ihrer Teilnahme spätestens am 18. November 2017 der Gesellschaft zugeht (§ 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung).

Anträge und Anfragen von Aktionären zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Berliner Allee 5
30175 Hannover
Telefax (05 11) 34 96 – 234
oder
E-Mail: info@ngb-holding.de

 

Hannover, im September 2017

Norddeutsche Genossenschaftliche
Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Deneke-Jöhrens                   Krömer                   Schack

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