PAUL HARTMANN AG – 108. ordentliche Hauptversammlung

PAUL HARTMANN AG

Heidenheim an der Brenz

WKN 747 404
ISIN DE0007474041

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am

Freitag, 29. April 2022, um 10:00 Uhr MESZ

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindenden

108. ordentlichen Hauptversammlung
der
PAUL HARTMANN AG

eingeladen. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung
zur Hauptversammlung und die Tagesordnung direkt von uns zugesandt.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der PAUL HARTMANN AG live im Internet übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Paul-Hartmann-Straße 16, 89522 Heidenheim
an der Brenz.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Die genannten Unterlagen können von der Einberufung an in den Geschäftsräumen am Sitz
der PAUL HARTMANN AG, Paul-Hartmann-Str. 12, 89522 Heidenheim, eingesehen werden.
Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Während
der Hauptversammlung werden die Unterlagen im Aktionärsportal zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von
81.824.938,60 EUR
wie folgt zu verwenden:
• Ausschüttung einer Dividende von 8,00 EUR je Stückaktie auf die 3.551.742 dividendenberechtigten
Stückaktien
28.413.936,00 EUR
• Gewinnvortrag 53.411.002,60 EUR

Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, somit am Mittwoch, 4. Mai 2022,
zur Auszahlung fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Weitere Angaben und Hinweise

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand der PAUL HARTMANN AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten.
Rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Art. 2 des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, BGBl. I 2020,
S. 569, „COVID-19-Gesetz“), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
(Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) vom 10. September 2021, BGBl. I 2021, S. 4147.

Für Aktionäre der PAUL HARTMANN AG wird die gesamte Hauptversammlung am Freitag, 29.
April 2022, ab 10:00 Uhr MESZ live im Internet übertragen. Die Übertragung ist über
das Aktionärsportal unter folgendem Link

hartmann.de/​hv

zugänglich. Den Zugang zum Aktionärsportal erhalten Aktionäre durch Eingabe eines
individuellen Zugangscodes, den die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen erhalten,
sofern sie sich nicht bereits für unseren Online-Service registriert und der elektronischen
Übermittlung von Hauptversammlungseinladungen zugestimmt haben.

Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung
auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation
ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme
an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Teilnahme- und Stimmrechtsvoraussetzungen

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und die im
Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen
sind. Die Anmeldung muss spätestens bis

Freitag, 22. April 2022, 24:00 Uhr MESZ,

bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder
englischer Sprache eingegangen sein, und zwar unter der Anschrift

PAUL HARTMANN AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die Möglichkeit an, sich innerhalb
der vorgenannten Frist online über das Aktionärsportal anzumelden, das sie unter dem
Link hartmann.de/​hv erreichen. Die hierfür benötigten Zugangsdaten werden den Aktionären
mit der Einladung zugesandt. Aktionäre, die sich bereits für unseren Online-Service
registriert und der elektronischen Übermittlung von Hauptversammlungseinladungen zugestimmt
haben, können sich direkt über das Aktionärsportal anmelden.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben
übersandten Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung und die Erteilung
von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Abgabe
von Briefwahlstimmen genutzt werden kann, sowie online im Aktionärsportal.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht
für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Aktionäre, die sich per E-Mail anmelden wollen, werden gebeten, ihren vollständigen
Namen, ihre Adresse und ihren in das Aktienregister eingetragenen Bestand an Aktien
der PAUL HARTMANN AG anzugeben.

Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
setzen voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung
besteht. Auch hinsichtlich der Anzahl der Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung
im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden allerdings in der Zeit von Samstag, 23. April 2022, 0:00 Uhr MESZ,
bis einschließlich zum Tag der Hauptversammlung am Freitag, 29. April 2022, 24:00
Uhr MESZ, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Der für Ihr Stimmrecht
in der Hauptversammlung maßgebliche Aktienbestand entspricht somit Ihrem am Freitag,
22. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, im Aktienregister eingetragenen Aktienbestand.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben.
Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl unter

hartmann.de/​hv

mit dem Aktionärsportal auch ein elektronisches System an. Die Briefwahl per Internet
sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und auch noch während
der Hauptversammlung über das Aktionärsportal vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens
bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft
schriftlich oder in Textform bis Donnerstag, 28. April 2022, 12:00 Uhr MESZ, unter
der folgenden Anschrift übermittelt werden:

PAUL HARTMANN AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann der entsprechende Abschnitt des den Aktionären
mit der Einberufung übersandten Anmeldebogens verwendet werden. Wird das Stimmrecht
durch Briefwahl für denselben Aktienbestand – jeweils fristgemäß – sowohl mittels
des Briefwahlformulars als auch über das Internet (Aktionärsportal) ausgeübt, wird
unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die über das Internet erteilte Stimmabgabe
als verbindlich angesehen.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung
ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung
von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung
des Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten zum Aktionärsportal erhält, sofern die Zugangsdaten
nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.

Aktionäre, die von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden
gebeten, dies frühzeitig zu tun, um einen rechtzeitigen Zugang der Zugangsdaten bei
dem Bevollmächtigten zu ermöglichen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft können schriftlich oder in Textform (auch elektronisch, per E-Mail
oder per Telefax) erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen – sofern dies nicht über
das Aktionärsportal erfolgt – der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, 28. April
2022, 12:00 Uhr MESZ, unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:

PAUL HARTMANN AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den entsprechenden Abschnitt des ihnen
mit der Einberufung übersandten Anmeldebogens verwenden oder eine gesonderte formgerechte
Vollmacht ausstellen. Eine Vollmacht kann auch online im Rahmen der Anmeldung über
das Aktionärsportal erteilt und dadurch nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung über das Aktionärsportal ist auch
noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung möglich.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder geschäftsmäßig Handelnde)
ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung
muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden
über die Form der Vollmacht abstimmen.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Als kostenlosen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer
Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Aktionäre können für die Vollmachts-
und Weisungserteilung den entsprechenden Abschnitt des ihnen mit der Einberufung übersandten
Anmeldebogens oder das Aktionärsportal verwenden oder eine gesonderte formgerechte
Vollmacht ausstellen. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können schriftlich oder
in Textform (auch elektronisch per E-Mail oder per Telefax) erfolgen. Vollmachten
für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen unter Erteilung
ausdrücklicher Weisungen erteilt werden und – sofern die Vollmachten und Weisungen
nicht über das Aktionärsportal erteilt werden – der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag,
28. April 2022, 12:00 Uhr MESZ, unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:

PAUL HARTMANN AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
über das Aktionärsportal ist auch noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmung möglich. Erhalten die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für denselben
Aktienbestand bis Donnerstag, 28. April 2022, 12:00 Uhr MESZ, sowohl mittels des Vollmachts-
und Weisungsformulars als auch über das Internet (Aktionärsportal) Vollmacht und Weisungen,
werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die über das Internet erteilte
Vollmacht und erteilten Weisungen als verbindlich angesehen. Wird nach dieser Frist
bis zum Beginn der Abstimmung noch eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft über das Internet (Aktionärsportal) vorgenommen, wird diese Vollmachts-
und Weisungserteilung gegenüber einer zuvor vorgenommenen Vollmachts- und Weisungserteilung
für denselben Aktienbestand ebenso als vorrangig angesehen.

Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
für denselben Aktienbestand auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen
als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen
erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zur
Einreichung von Fragen oder zum Stellen von Anträgen entgegen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und
§ 127 AktG müssen der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, 14. April 2022, 24:00
Uhr MESZ, zugehen. Sie sind ausschließlich zu richten an:

PAUL HARTMANN AG
Investor Relations
Paul-Hartmann-Str. 12
89522 Heidenheim
bzw.
Postfach 13 60
89504 Heidenheim
oder per E-Mail: hauptversammlung@hartmann.info

Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.

Anträge und Wahlvorschläge, die bis Donnerstag, 14. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, ordnungsgemäß
zugehen, werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung
gestellt worden, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragen von Aktionären

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
Mittwoch, 27. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, im Wege elektronischer Kommunikation über
das unter dem Link

hartmann.de/​hv

zugängliche Aktionärsportal in deutscher Sprache einzureichen. Eine anderweitige Form
der Übermittlung ist ausgeschlossen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen
gestellt werden.

Zu fristgemäß eingereichten Fragen über Angelegenheiten der Gesellschaft ist vom Vorstand
Auskunft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen. Von einer
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Gründen absehen.

Widerspruch zur Niederschrift

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
über das Aktionärsportal zu Protokoll erklärt werden. Das Aktionärsportal steht unter
dem Link

hartmann.de/​hv

zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Hinweise zum Datenschutz

Die PAUL HARTMANN AG, Paul-Hartmann-Straße 12, 89522 Heidenheim, verarbeitet als Verantwortlicher
i. S. v. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten
der Aktionäre (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung,
Besitzart der Aktien und Aktionärsnummer) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten
der Aktionärsvertreter auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien
der PAUL HARTMANN AG sind Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
ist für die Führung des Aktienregisters und die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i. V. m. §§ 67, 118 ff. AktG sowie § 1 COVID-19-Gesetz. Darüber
hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung
erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art.
6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten
nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die PAUL HARTMANN AG diese in der Regel
von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt
haben (Depotbank bzw. Letztintermediär). Die PAUL HARTMANN AG überträgt die virtuelle
Hauptversammlung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 COVID-19-Gesetz) für ihre Aktionäre im Internet
(Aktionärsportal).

Die von der PAUL HARTMANN AG zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragten Dienstleister verarbeiten die Daten der Aktionäre ausschließlich nach
Weisung der PAUL HARTMANN AG und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der PAUL HARTMANN AG und die Mitarbeiter
der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre
haben und/​oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern,
die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für andere Aktionäre
und Aktionärsvertreter einsehbar (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG).
Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit der Beantwortung von Fragen, die Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz). Die Gesellschaft behält sich vor, Fragesteller im Rahmen
der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen.

Die PAUL HARTMANN AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang
mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für
die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind,
die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über
ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung
ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.
Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der PAUL HARTMANN AG unentgeltlich über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

ir@hartmann.info

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden
personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet,
steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen
auch ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen erreichen die Aktionäre den Datenschutzbeauftragten
der PAUL HARTMANN AG unter:

datenschutz@hartmann.info

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der PAUL HARTMANN
AG unter

https:/​/​www.hartmann.info/​de-de/​datenschutz

zu finden.

 

Heidenheim an der Brenz, im März 2022

PAUL HARTMANN AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.