Stemme AG: Ordentliche Hauptversammlung

Stemme AG

Strausberg

EINLADUNG

An die Aktionäre der Stemme AG
zur ordentlichen Hauptversammlung

Mittwoch, den 30. Juni 2021, um 11.00 Uhr

Firmenzentrale der Stemme AG
Flugplatzstraße F2, Nr. 6-7
15344 Strausberg, DE

TAGESORDNUNG

1.

Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

3.

Mitteilung über den Jahresfehlbetrag

Vorstand und Aufsichtsrat teilen hiermit der Hauptversammlung mit, dass für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 10.281.325,64 ausgewiesen ist. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses entfällt damit.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den

Vereidigten Buchprüfer Dr. Frank Krüger aus der
Kanzlei Peters Krüger & Sozien, Brahmsstraße 2a, 50935 Köln, DE

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

7.

Mitteilung über Veränderungen im Aufsichtsrat und Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat der Stemme AG besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die reguläre Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet nach § 7 Abs. 2 mit Ablauf dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Entsprechend der Satzung der Stemme AG § 7 wird folgend mit dieser Hauptversammlung die Wahl eines neuen Aufsichtsrates notwendig.

Der bestehende Aufsichtsrat schlägt vor,

Herr Lucien Louis Thijs

und

Herrn Olivier de Spoelberch

erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, sowie

Herrn Jean-Philippe Crépin

als neues Aufsichtsratsmitglied aufzunehmen.

Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrates gilt mit Wirkung unverzüglich ab dem Ende der hiermit einberufenen Hauptversammlung für den Rest der neu beginnenden Amtsperiode gemäß §7, Abs. 2 der Satzung der Stemme AG.

An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

8.

Sonstiges

Ausgelegte Unterlagen

Die Aktionäre können die folgenden Unterlagen am Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Stemme AG, Strausberg, einsehen:

Geprüfter Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020

Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Formulare zur Stimmrechtsvertretung und weitere Informationen zur Hauptversammlung, stehen Ihnen unter

http:/​/​www.stemme.com/​investor-relations

zur Verfügung.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 23. Juni 2021 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 29. Juni 2021 bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten zur Vollmacht- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mitteilen, unter anderem auch auf der vorbenannten Homepage der Stemme AG.

 

Strausberg, 20. Mai 2021

 

Benjamin de Broqueville
Vorstand

TAGS:
Comments are closed.