Pelikan Aktiengesellschaft – Verkaufsangebot

Pelikan AG

Berlin

Verkaufsangebot

für

bis zu 32.867.765 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Dezember 2014 und am
19. Juni 2015 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals des Emittenten gegen
Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (die „Neuen Aktien“)

und von

bis zu 60.000.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) aus dem Eigentum der Abgebenden Aktionärin
(„Umplatzierungsaktien“)

(die Neuen Aktien und die Umplatzierungsaktien werden nachfolgend zusammen als
die „Angebotsaktien“ bezeichnet)

jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und
mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2015

der

Pelikan AG

Berlin

International Securities Identification Number (ISIN): DE0006053101
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 605310
Börsenkürzel: HEZ

Die Verkaufsangebote bestehen aus einem öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland und Privatplatzierungen außerhalb Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Angebotsaktien werden zunächst den Minderheitsaktionären (also Inhabern von solchen Aktien, die bereits zum Zeitpunkt der außerordentlichen Hauptversammlung 2014 bestanden mit Ausnahme von der Pelikan International Corporation Berhad, die sich verpflichtet hat, keine Aktien zu beziehen) der Pelikan AG mittelbar (freiwillig) zum Bezug angeboten. Die nicht von den Minderheitsaktionären im Rahmen der Bezugsangebote bezogenen Angebotsaktien werden im Wege des Festpreisverfahrens zum

Platzierungspreis von 1,00 Euro je Aktie

zum Erwerb angeboten.

Der Angebotszeitraum, innerhalb dessen Anleger die Möglichkeit erhalten, Kaufangebote abzugeben, beginnt am 7. August 2015 und endet am 24. August 2015, 14.00 Uhr. Der Angebotszeitraum wird voraussichtlich 12 Bankarbeitstage betragen.

Privatanleger haben die Möglichkeit, Kaufangebote innerhalb des Angebotszeitraums über ihre Depotbank abzugeben. Qualifizierte Anleger können Zeichnungsaufträge direkt bei der BankM – Repräsentanz der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG („biw AG – BankM“), Mainzer Landstr. 61, 60329 Frankfurt am Main (Tel. 069-7191 838-0, Fax 069-7191 838-50) unter Nennung ihres Namens aufgeben.

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 500 Aktien. Mehrfachzeichnungen sind möglich.

Am letzten Tag des Angebotszeitraumes wird die Abgabe von Kaufangeboten für Privatanleger und für institutionelle Anleger bis 14:00 Uhr MESZ möglich sein.

Kaufangebote werden von der biw AG – BankM freibleibend entgegengenommen. Insbesondere für den Fall, dass das Platzierungsvolumen nicht ausreicht, um sämtliche Kaufaufträge zum Platzierungspreis zu bedienen, behält sich die biw AG – BankM vor, Kaufangebote nicht oder nur teilweise anzunehmen. Ein Anspruch auf Annahme des Kaufangebots besteht nicht.

Pelikan AG und die Abgebende Aktionärin zusammen mit der biw AG – BankM behalten sich vor, die Anzahl der angebotenen Angebotsaktien zu verringern, den Platzierungspreis zu ändern und / oder den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Sofern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Angebotsbedingungen zu ändern, wird die Änderung über elektronische Medien wie Reuters oder Bloomberg und, sofern nach Wertpapierprospektgesetz erforderlich, als Nachtrag zum Prospekt vom 6. August 2015 veröffentlicht werden. Eine individuelle Unterrichtung der Anleger, die Kaufangebote abgegeben haben, erfolgt nicht.

Zeichnungsaufträge durch Anleger sind bis zum Ende der Angebotsfrist frei widerruflich.

Das endgültige Platzierungsvolumen wird nach Ablauf des Angebotszeitraums am 24. August 2015 auf Basis der eingegangenen Bezugsmeldungen und der eingegangenen Zeichnungen gemeinsam vom Emittent und der biw AG – BankM festgelegt und im Wege einer Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht.

Nach Ende des Angebotszeitraums werden die Angebotsaktien aufgrund der dann vorliegenden Kaufangebote an die Anleger zugeteilt. Der Emittent und die Abgebende Aktionärin haben sich darauf geeinigt, dass im Rahmen der Verkaufsangebote vorrangig die Neuen Aktien öffentlich zum Erwerb angeboten und verkauft werden sollen. Die Umplatzierungsaktien sollen hierzu nachrangig im Rahmen der Verkaufsangebote angeboten und verkauft werden.

Zwischen der Pelikan AG und der biw AG – BankM wurde zu Beginn der Angebotsfrist keine Vereinbarung über das Zuteilungsverfahren getroffen. Pelikan AG und biw AG – BankM werden die „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ beachten, die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden und über die Internet-Seite der Deutsche Börse AG unter http://deutsche-boerse.com erhältlich sind („Zuteilungsgrundsätze“). Die Einzelheiten des Zuteilungsverfahrens werden nach Maßgabe der Zuteilungsgrundsätze veröffentlicht.

Anleger, die ihren Kaufauftrag über ihre Depotbank erteilt haben, können die Anzahl der ihnen jeweils zugeteilten Aktien frühestens zwei Bankarbeitstage nach Ende des Angebotszeitraums bei dem Kreditinstitut, das ihr Wertpapierdepot führt, in Erfahrung bringen. Die Lieferung der bezogenen Angebotsaktien in die Depots der Erwerber erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister des Emittenten, Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung durch die Clearstream Banking AG und Zulassung zum Börsenhandel im Regulierten Markt (General Standard) durch die Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich am 28. August 2015.

Die Angebotsaktien werden den Aktionären als Miteigentumsanteile an der jeweiligen bei Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegten Globalurkunde geliefert.

Die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Hausbroicher Str. 222, 47877 Willich, wird sich in einem Übernahmevertrag, verpflichten, bis zu 32.867.765 Neue Aktien zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie zu zeichnen und zu übernehmen. Die biw AG übernimmt keine Garantie für die Platzierung der Angebotsaktien, das Platzierungsrisiko tragen der Emittent bzw. die Abgebende Aktionärin. Die Platzierung erfolgt auf best-efforts-Basis. Der Übernahmevertrag wird vorsehen, dass die biw AG unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurücktreten kann. Im Falle eines Rücktritts entfallen die Verpflichtungen der biw AG aus der Übernahmevereinbarung. Sollte es zu einem Rücktritt vom Übernahmevertrag kommen, werden die Bezugsangebote und die Verkaufsangebote nicht durchgeführt. Zeichnungen von Anlegern und bereits erfolgte Zuteilungen an Anleger sind unwirksam, und die Anleger haben keinen Anspruch auf Lieferung der Angebotsaktien. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Institut, bei dem er sein Kaufangebot abgegeben hat. Sollten Anleger vor Lieferung der Angebotsaktien bereits Leerverkäufe getätigt haben, so tragen die diese Aktien verkaufenden Anleger das Risiko, ihre Verpflichtung daraus nicht durch Lieferung der Aktien erfüllen zu können.

Die Angebotsaktien sollen zum Börsenhandel im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Zulassung zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird für den 27. August 2015 erwartet. Die Einbeziehung in die Notierung wird voraussichtlich am 28. August 2015 erfolgen.

Weitere Einzelheiten zum öffentlichen Angebot sind dem Prospekt vom 5. August 2015 zu entnehmen. Der Prospekt ist auch auf der Internetseite der Pelikan AG unter www.pelikan-ag.com veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Interessenten eine Papierversion des Prospekts kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Berlin, im August 2015

Pelikan AG

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