Pfisterer Holding Aktiengesellschaft: Bezugsangebot

Pfisterer Holding AG

Winterbach

Dieses Bezugsrecht richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Pfisterer Holding AG
und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Bezugsangebot an die Aktionäre der Pfisterer Holding AG

Die Hauptversammlung der Pfisterer Holding AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ genannt) hat am 3. August 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 12.000.000 gegen Bareinlage um bis zu € 4.500.000 auf bis zu € 16.500.000 durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 neuen auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag zu erhöhen (Stückaktien). Die neuen Aktien werden zum Aufgabebetrag von € 2,10 je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 8:3 zum Bezugspreis von € 2,10 je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils acht alte Aktien kann also jeder Aktionär drei neue Aktien zum Bezugspreis von € 2,10 zeichnen und beziehen.

Unsere Aktionäre werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom

12. Oktober 2021 bis zum 26. Oktober 2021 (einschließlich)

bei der Gesellschaft durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Zeichnungsscheins (in doppelter Ausfertigung) sowie der Bezugserklärung auszuüben. Bezugsrechts-Vordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären von der Gesellschaft übersandt und sind bei der Gesellschaft erhältlich. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind auf das Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft, IBAN DE45 6005 0101 0004 4267 14, BIC SOLADEST600 bei der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart unter Angabe des Verwendungszwecks „Kapitalerhöhung 2021“ endgültig zur freien Verfügung des Vorstands zu leisten.

Sofern die Bezugsrechtserklärung und der Zeichnungsschein (in doppelter Ausfertigung) der Gesellschaft nicht fristgerecht, d. h. bis spätestens am 26. Oktober 2021, zugegangen oder unvollständig sind, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Ausgabebetrag in Höhe von € 2,10 je neuer Aktie nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Bezugsfrist (Zahlungseingang) in voller Höhe auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft gutgeschrieben ist. Bei nicht rechtzeitigem Eingang verfällt das Bezugsrecht.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 15. Februar 2022 mindestens 2.400.000 neue Aktien gezeichnet sind.

Winterbach, im Oktober 2021

Pfisterer Holding AG

Der Vorstand

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