Philomaxcap AG
München
– ISIN DE000A1A6WB2 und DE000A254V53 –
Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der Philomaxcap AG hat am 30. August 2022 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 29. August 2027 Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 20. Juli 2022 im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung.
Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.
Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 7 der am 20. Juli 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der Philomaxcap AG am 30. August 2022.
München, im August 2022
Philomaxcap AG
Der Vorstand