promedtheus Informationssysteme für die Medizin Aktiengesellschaft

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Mönchengladbach

WKN 693 460 • ISIN DE 0006934607

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 ein, welche am 16. August 2018 um 11:00 Uhr im „Hotel-Restaurant Kurt Esser“, von-Agris-Straße 43 in D-41844 Wegberg (Ortsteil Kipshoven), stattfindet.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des durch die Billigung des Aufsichtsrates festgestellten Jahresabschlusses. Lagebericht und Erläuterung des Jahresabschlusses durch den Vorstand und Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 32.372,75 EUR, der dem ausgewiesenen Jahresüberschuss 2017 entspricht, wie folgt zu verwenden:

a)

22.500,00 EUR auszuschütten an die Aktionäre der Gesellschaft in Form einer Dividende in Höhe von 0,25 EUR je Stückaktie,

b)

872,75 EUR einzustellen in die Gewinnrücklage.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Kanzlei „Dr. Neumann, Schmeer & Partner“, Aachen, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 zu beauftragen.

6.

Satzungsänderung – Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor:

§ 17 „Jahresabschluss“:

Bisheriger Wortlaut: Innerhalb der ersten 3 Monate eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht und den Jahresabschluss sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Der Aufsichtsrat kann den Jahresabschluss binnen eines Monats durch seine Billigung feststellen.

Neuer Wortlaut: Innerhalb der ersten 5 Monate eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht und den Jahresabschluss sowie den Vorschlag für die Gewinnverwendung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Der Aufsichtsrat kann den Jahresabschluss binnen eines Monats durch seine Billigung feststellen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat nach $101 AktG.

Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96, Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder sind satzungsgemäß bis zum Ende der Hauptversammlung 2023 (Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt) gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

a)

Herrn Helmar Conradi, Diplom-Informatiker der Medizin, Bremen

b)

Herrn Stefan Fritz, Diplom-Physiker, Aachen

c)

Herrn Andreas Lange, Diplom-Informatiker, Bochum

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

8.

Sonstiges.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Satzung nur diejenigen Aktionäre zugelassen, welche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und/oder sich bis 7 Tage vor der Hauptversammlung (demnach bis zum 09.08.2017) durch Vorlage der Aktienurkunde oder der Bestätigung eines Notars oder einer Wertpapiersammelbank, wonach die Aktien bis zum Ablauf der Hauptversammlung hinterlegt sind, legitimieren.

Mönchengladbach, im Juli 2018

Der Vorstand

Hinterlegungsstelle:

promedtheus Informationssysteme für die Medizin AG
Heinz-Nixdorf-Straße 35
D-41179 Mönchengladbach
Fax: +49 2431 / 948438-9

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