Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft
München
Einladung zur virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in München und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München HRB 177657 (im Folgenden die „Gesellschaft“) lädt Sie als Aktionäre
am Montag, den 19. Oktober 2020, um 11:30 Uhr
zur außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in Maximiliansplatz 13, 80333 München, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung) ein.
Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I, S. 570, „COVID-19-Gesetz“) hat der Vorstand der Gesellschaft mit Beschluss vom 17. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. September 2020 entschieden, die außerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.
Die gesamte außerordentliche Hauptversammlung wird gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz am 19. Oktober 2020 ab 11:30 Uhr in Bild- und Ton via Videokonferenz übertragen (ausführlich dazu nachfolgend unter Ziffer II, 1.). Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme) selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Viridium Holding AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Viridium Holding AG (im Folgenden die „VHAG“) mit dem Sitz in Neu-Isenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 49468, vom 24. September 2020 zuzustimmen. Der Vertrag hat folgenden Wortlaut:
Präambel
Die Hauptversammlung der VHAG wird dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags am heutigen Tage in notarieller Form zustimmen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Vertrag am 24. September 2020 die Zustimmung erteilt. Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Adenauerring 7, 81737 München, zur Einsicht der Aktionäre aus:
Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den Geschäftsräumen der VHAG, Dornhofstraße 36, 63263 Neu-Isenburg, zur Einsicht aus. |
II. Weitere Angaben
Zur elektronischen Teilnahme an der Beschlussfassung in der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 15 der Satzung der Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind.
1. |
Bild- und Tonübertragung der außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre können an der außerordentlichen Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme) via Videokonferenz teilnehmen. Die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt durch Einwahl in die Videokonferenz https://qrgo.page.link/BHsUg |
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2. |
Stimmrechtsausübung Die Stimmrechtsausübung erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme). |
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3. |
Bevollmächtigung Aktionäre, die am Tag der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten im Rahmen der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ausüben lassen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht ihrerseits im Wege elektronischer Kommunikation gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme) ausüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Um rechtzeitige Mitteilung des Bevollmächtigten und Vorlage der Vollmacht in Textform vor Beginn der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung wird gebeten. Senden Sie bitte etwaige Erklärungen und Dokumente an
Eine Übermittlung ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung noch möglich. |
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4. |
Fragen Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Ferner hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 COVID-19-Gesetz entschieden, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation, also bis zum Ablauf des 16. Oktober 2020 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft einzureichen sind. Etwaige Fragen sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse
zu übersenden. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Während der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. |
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5. |
Widerspruch Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, wird gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit eingeräumt, gegen Beschlüsse der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung Widerspruch zu erklären. Entsprechende Erklärungen können von der Eröffnung der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung an bis zu der Schließung der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter ausschließlich an die E-Mail-Adresse
gerichtet werden. |
Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Der Vorstand