PUMA SE – Erwerb eigener Aktien

PUMA SE
Herzogenaurach
Mitteilung über Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der PUMA SE hat am 6. Mai 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 5. Mai 2020 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Zudem hat die Hauptversammlung den Verwaltungsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Bekanntmachung der Beschlussvorschläge des Verwaltungsrats zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der PUMA SE im Bundesanzeiger vom 23. März 2015 verwiesen.

Herzogenaurach, im Mai 2015

PUMA SE

Der Verwaltungsrat

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