Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft

Lage

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

zur zwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft laden wir Sie hiermit ganz herzlich ein. Sie findet statt

am 24.05.2016 um 19:00 Uhr
in der Aula des Schulzentrums Werreanger, Breite Straße, 32791 Lage

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Gerhard Rose, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2015, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

3.

Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 637.925,24 wie folgt zu verwenden:
Einstellung in andere Ergebnisrücklagen: € 307.117,04
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie: € 330.808,20 für 2.756.735 Stückaktien.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 12 der Satzung. Danach gehören dem Aufsichtsrat 9 Mitglieder an, von denen drei Mitglieder mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder scheiden in diesem Jahr aus:

a.)

Herr Johann Prümers, Steinfurt, Landwirt

b.)

Herr Dr. Philipp Spinne, Münster, Prokurist der Agravis Raiffeisen AG

c.)

Herr Joachim Schorling, Rinteln, Vorstand der Volksbank in Schaumburg

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu neuen Mitgliedern zu wählen:

a.)

Herrn Dieter Hagedorn, Lage, Landwirt

b.)

Herrn Dr. Philipp Spinne, Münster, Prokurist der Agravis Raiffeisen AG

c.)

Herrn Joachim Schorling, Rinteln, Vorstand der Volksbank in Schaumburg

und zu neuen Ersatzmitgliedern

a.)

Herrn Reinhard Petig, Landwirt, Barntrup

b.)

Herrn Stefan Drenkpohl, Münster, Prokurist der Agrarholding der Agravis Raiffeisen AG

c.)

Herrn Reinhard Schreeck, Bad Nenndorf, Vorstand der Volksbank in Schaumburg

zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

7.

Wahl von Beiratsmitgliedern

Der Beirat setzt sich gemäß § 15 der Satzung aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen, von denen 9 Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden.
Die folgenden Beiratsmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor, die Personen

a.)

Herrn Karl-Ulrich Requardt, Rinteln, Landwirt

b.)

Herrn Christian Wietaup, Steinheim, Landwirt

c.)

Herrn Gerhard Rose, Nieheim, Landwirt

d.)

Herrn Andreas Schlüter, Lügde, Landwirt

e.)

Herrn Karl-Otto Schunicht, Nieheim, Landwirt

f.)

Herrn Hinrich Strüve, Rinteln, Landwirt M.sc.

g.)

Herrn Andreas Uekermann, Bad Salzuflen, Landwirt

h.)

Herrn Thomas Besche, Nieheim, Landwirt und

i.)

für Dr. Albert Romberg, Münster, Agravis Raiffeisen AG
neu Herrn Stefan Drenkpohl, Münster, Agravis Raiffeisen AG

zu neuen Mitgliedern zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

8.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

a)

Kapitalerhöhung

aa.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 8.821.552,00 um bis zu € 1.000.000,00 auf bis zu € 9.821.552,00 durch Ausgabe von bis zu 312.500 neuen auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien im Nennbetrag von je € 3,20 gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von € 3,90 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Jahres, in welchem sie gezeichnet werden (einschließlich), dividendenberechtigt.

bb.

Die neuen Aktien werden den Aktionären in dem Verhältnis zum Preis von € 3,90 je Aktie zum Bezug angeboten, und zwar jeweils in dem Verhältnis, in welchem die einzelnen Aktionäre bereits am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet 4 Wochen nach der Bekanntgabe des Bezugsangebots.

cc.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

dd.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird insoweit ungültig, als die neuen Aktien nicht bis zum Ablauf des 31.12.2020 gezeichnet sind. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gilt dann nur in dem Umfang, in welchem bis zum Ablauf des 31.12.2020 neue Aktien gezeichnet worden sind.

b)

Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern. Die Änderungsbefugnis dieser Ermächtigung gilt auch jeweils erneut, wenn der Vorstand aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung über die Festlegung der Bedingungen bis dahin nicht gezeichneter Aktien entschieden hat und daraufhin erneut Aktien gezeichnet und bezogen worden sind.

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

In den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lippe-Weser AG liegen ab sofort der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu Ihrer Einsichtnahme aus.
Gemäß § 16 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechtes bevollmächtigen.
Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.
Jeder Aktionär darf maximal 5 % der Stimmrechte durch Vollmacht auf sich übertragen lassen. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.

Lage, 19.04.2016

Der Vorstand

Siegbert Jäger Heinz-Walter Niedertopp
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