Regionalwert AG Berlin – Brandenburg: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG

Regionalwert AG Berlin – Brandenburg

Potsdam

Bezugsaufforderung
Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG

Aufgrund der in § 5 der Satzung unserer Gesellschaft enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2021) hat der Vorstand am 16. September 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 2.183.131 gegen Bareinlage um bis zu EUR 869.000,- auf bis zu EUR 3.052.131 durch Ausgabe von bis zu 869.000 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu erhöhen. Der Nennbetrag jeder neuen Aktie beträgt EUR 1,-. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2021 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,15 je Nennbetragsaktie.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 13:5 zum Bezug angeboten. Auf je 13 alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär fünf neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 1,15 zeichnen und beziehen. Das Bezugsrecht für verbleibende Spitzenbeträge ist entsprechend der Ermächtigung in § 5 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dazu, im Hinblick auf den Bezug der Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können. Ohne Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich der Spitzenbeträge würden unrunde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschweren.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 01. Oktober 2021 bis zum 15. Oktober 2021 (einschließlich)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionären von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Bei Rücksendung der Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 15. Oktober 2021 zu achten.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. März 2022 in das Handelsregister eingetragen ist.

Potsdam, im September 2021

Der Vorstand

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