REII – Development AG – Hauptversammlung 2016

REII – Development AG

Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60329

ISIN: DE 000A0LCPM4

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zum 29. August 2016

Wir laden unsere Aktionäre zur jährlichen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Montag, den 29.08.2016, 12:00 Uhr, ins Bürohaus, Roßstraße 94, 40476 Düsseldorf, ein.
I. Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt:

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts zum 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

Ein Gewinnverwendungsbeschluss zum TOP 2 ist mangels Gewinns nicht zu fassen. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2015 entstandenen Bilanzverlustes ist überflüssig. Die „Entscheidung“ über die Verwendung eines Bilanzverlustes bleibt entsprechend dem gesetzlichen Leitbild dem Vorstand überlassen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Maxim Makarov für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Wahl des Abschlussprüfers, Jahresabschluss 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung zu beschließen, dass der Jahresabschluss 2015 der REII – Development AG nicht durch einen Abschlussprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Aktienbesitzes nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung, mithin 22. August 2016, bei der Gesellschaft unter der Anschrift

REII – Development AG
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621 – 7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

angemeldet haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist zugegangen sein. Ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes ist ausreichend; der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.

Die Gesellschaft bzw. die von ihr bezeichnete Anmeldestelle stellt zweckmäßigerweise den Aktionären, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, eine Anmeldebestätigung mit den nach § 129 Abs.1 S. 2 AktG erforderlichen Angaben aus (Name und Wohnort des Aktionärs, bei Stückaktien die Zahl der vertretenen Aktien und ggf. ihre Gattung). Die Anmeldebestätigung ist der Nachweis der (vorab erfolgten) Legitimation des Aktionärs und dient am Tag der Hauptversammlung als Eintrittskarte. Der Aktionär muss nach dem Gesetz in der Hauptversammlung nicht notwendigerweise namentlich in Erscheinung treten. Die Anmeldestelle kann die Eintrittskarte auf die Depotbank des Aktionärs, welcher die Depotbank bevollmächtigt hat, das Stimmrecht „im Namen dessen, den es angeht“ auszuüben, in der Weise ausstellen, dass die Depotbank als Vollmachtsbesitzer kenntlich gemacht ist. Beim „Fremdbesitz“ von Inhaberaktien kann der Depotinhaber seine Bank oder die Anmeldestelle anweisen, die Eintrittskarte nicht auf ihn, sondern auf den Legitimationsaktionär und diesen bei der Gesellschaft als Fremdbesitzer zur Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden. Die auf den Fremdbesitzer ausgestellte Eintrittskarte ist dann der Legitimationsnachweis gegenüber der Gesellschaft.

Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht schriftlich oder auf einem von der Gesellschaft zu bestimmenden elektronischen Weg zu erteilen. Als elektronischen Weg hat die Gesellschaft die Möglichkeit der Übermittlung einer eingescannten Vollmacht als pdf-Datei (Portable Document Format) per E-Mail an die Gesellschaft (eintrittskarte@pr-im-turm.de) bestimmt.

III. Sonstiges

Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

per Post: REII – Development AG, 40215 Düsseldorf, Königsallee 106
per E-Mail: info@reii.de

Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 14. August 2016 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Der Jahresabschluss der REII – Development Aktiengesellschaft nebst dem Lagebericht zum 31.12.2015, dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns, liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 40215 Düsseldorf, Königsallee 106 zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen. Die oben bezeichneten Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der REII – Development Aktiengesellschaft (www.reii.de) zugänglich.

 

Düsseldorf, im Juli 2016

REII – Development AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Häfele, Römerstraße
72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.

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