SALVE AG Finanzdienste – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SALVE AKTIENGESELLSCHAFT FINANZDIENSTE
Ettlingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 07.05.2019

SALVE AKTIENGESELLSCHAFT FINANZDIENSTE

Ettlingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand lädt die Aktionäre der SALVE AG FINANZDIENSTE zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 12.06.2019, um 14:00 Uhr in das Tagungszentrum Buhlsche Mühle, Pforzheimer Str. 68, 76275 Ettlingen, Tagungsraum „Watt/Ohm“, ein.

Tagesordnung:

I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SALVE AKTIENGESELLSCHAFT FINANZDIENSTE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte des Vorstands für die SALVE AG FINANZDIENSTE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 76275 Ettlingen, Ottostraße 2, eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

II.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss der Salve AG Finanzdienste ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von € 4.693.274,78 eine Dividende in Höhe von € 2,70 je Aktie, mithin insgesamt € 2.014.200,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital von DM 3.730.000,00 (€ 1.907.118,72) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von € 2.679.074,78 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 13. Juni 2019 unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 22. Zahlstelle ist die Gesellschaftskasse (Wertpapier-Kenn-Nr. 716 210).

III.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

IV.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

V.

Beschlussfassung über die Neubesetzung des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der am 12. Juni 2019 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist daher eine Neubesetzung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Alle Mitglieder sind von der zum 12. Juni 2019 einberufenen Hauptversammlung zu wählen. Die Wahl erfolgt auf der Grundlage der §§ 95, 96 Abs. 1 AktG sowie § 101 Abs. 1 AktG i.V. mit § 9 Abs. 2 der Satzung. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für eine Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der SALVE AG Finanzdienste zu bestellen:

Dr. jur. Dieter Brender, Freiburg

Arno Stengel, Rechtsanwalt, Karlsruhe

Marcus Hinkel, Dipl.-Kaufmann, Karlsruhe

VI.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Franklinstraße 50, 60486 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der SALVE AG FINANZDIENSTE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Teilnahme und Abstimmung

Der Vorstand weist auf Folgendes hin:

Es wäre hilfreich, rechtlich jedoch nicht vorgeschrieben, wenn die Aktionäre der Gesellschaft unter dem „Stichwort Hauptversammlung“ bis spätestens 29. Mai 2019 ihre Absicht bekannt geben würden, an der Hauptversammlung und an den Abstimmungen teilzunehmen, und mitteilen würden, wie sie ihre Legitimation nachweisen. Die Satzung sieht keine entsprechenden Regelungen vor. Jeder Aktionär muss daher grundsätzlich Nachweis über seine Legitimation durch Vorlage der Aktien oder durch andere verkehrsübliche Dokumente führen. Hierzu zählt auch ein entsprechend zeitnah geführter Depotnachweis (ausgestellt auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, den 22. Mai 2019). Die Mitteilung ist an folgende Adresse zu richten: SALVE AG FINANZDIENSTE, z.Hd. Herr Steidinger, Ottostraße 2, 76275 Ettlingen.

Anträge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind in Schriftform unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich bis zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung zu richten an:

SALVE AG FINANZDIENSTE
Stichwort “Hauptversammlung”
Ottostraße 2
76275 Ettlingen
FAX Nr.: + 49 (0) 7243 7747-974
E-Mail: usteidinger@uvw.de

 

SALVE AG Finanzdienste

Der Vorstand:
Reiner Blobel, Vorsitzender

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