SBF AG
Leipzig
ISIN: DE000A2AAE22
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 3. Juni 2019
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, den 3. Juni 2019, um 10:00 Uhr in die Räumlichkeiten der Bayerischen Börse, Karolinenplatz 6, 80333 München, Einlass ab 9:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der SBF AG, des Lage- und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter
abrufbar. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 4.389.168,35 auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Zweigniederlassung Dresden zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in englischer oder deutscher Sprache in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 13. Mai 2019, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2019, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax 0711/715 90 99
Via E-Mail an: hv@aeb-ag.de
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der Internetadresse
www.sbf-ag.com
unter dem Link „Investor Relations, Hauptversammlung“. Gerne übermitteln wir auf Verlangen in Textform jeder stimmberechtigten Person ein Vollmachtsformular. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft:
SBF AG
z. Hd. des Vorstands
Zaucheweg 4, 04316 Leipzig
Telefax: +49 (341) 65234 199
Via E-Mail an: info@sbf-ag.com
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
SBF AG
z. Hd. des Vorstands
Zaucheweg 4, 04316 Leipzig
Telefax: +49 (341) 65234 199
Via E-Mail an: info@sbf-ag.com
Fristgerecht unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG den anderen Aktionären im Internet unter der Adresse
http://www.sbf-ag.com
unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse veröffentlicht.
Leipzig, im April 2019
SBF AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, e-mail: hv@aeb-ag.de.
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