Scope International AG – Ordentliche Hauptversammlung

Scope International AG

Mannheim

HRB 9421

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 15. Juli 2022, um 15:00 Uhr in den Räumen der Büßecker Steuer- und Wirtschaftsberatung, Robert-Bosch-Straße 9, 68542 Heddesheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 1.409.834,72 € wie folgt zu verwenden:

1. Dividende von 0,20 € je Aktie 100.438,40 €
2. Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen 200.000,00 €
3. Vortrag auf neue Rechnung 1.109.396,32 €
4. Bilanzgewinn 1.409.834,72 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Jörg Büßecker, Hirschberg, Jens Armbrüster, München, und Henning Zietsch, Leimen, endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließen wird. Der Aufsichtsrat setzt sich gem. § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Jörg Büßecker, Steuerberater, Hirschberg,

Herrn Henning Zietsch, Volkswirt, Leimen, und

Herrn Jens Armbrüster, Geschäftsführer, München,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Gemäß § 11 Abs. 11.2 der Satzung kann die Hauptversammlung beschließen, dass Aufsichtsratsmitglieder eine Vergütung erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung in Höhe von € 4.000 je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält abweichend hiervon für den gleichen Zeitraum eine Vergütung in Höhe von € 5.000. Die Vergütung wird zeitanteilig gezahlt, sofern ein Personen- bzw. Funktionswechsel während des Geschäftsjahres erfolgt. Die Vergütung ist fällig mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor die AUDATO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zugelassen sind die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre bzw. deren bevollmächtigte Vertreter.

Ausübung des Stimmrechts

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausgeübt werden. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Die Vollmachtsurkunde ist der Gesellschaft vorzulegen und bleibt in ihrer Verwahrung.

Vorlagen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2021, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Unterlagen.

 

Mannheim, im Juni 2022

Scope International AG

Der Vorstand

 

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