Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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SGAG Systemhaus Gesundheit AG Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 01.04.2019 |
SGAG Systemhaus Gesundheit AGHamburgAn die Aktionäre Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie als unseren Aktionär zu der am Donnerstag, den 2. Mai 2019, um 09:00 Uhrin den Räumen der HUTH DIETRICH HAHN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Neuer Jungfernstieg 17, 20354 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
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TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 sowie Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 |
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TOP 2: |
Verwendung des Bilanzgewinns / Bilanzverlustes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag von € 8.209,56 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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TOP 3: |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4: |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 5: |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
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TOP 6: |
Beschlussfassung über die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Sie sollen in Namensaktien umgewandelt werden. Namensaktien sind international weit verbreitet und ermöglichen einen besseren Kontakt zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich, dass die Aktionäre ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift bzw. soweit es sich bei den Aktionären um Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister angeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss § 4 Ziffer 2. der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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TOP 7: |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft mit unmittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 8: |
Genehmigtes Kapital Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital zu schaffen. Dazu wird in § 4 der Satzung der Gesellschaft eine neue Ziffer 5. mit folgendem Wortlaut eingefügt:
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