SGAG Systemhaus Gesundheit AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SGAG Systemhaus Gesundheit AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 01.04.2019

SGAG Systemhaus Gesundheit AG

Hamburg

An die Aktionäre
der
SGAG Systemhaus Gesundheit AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie als unseren Aktionär zu der am

Donnerstag, den 2. Mai 2019, um 09:00 Uhr

in den Räumen der HUTH DIETRICH HAHN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Neuer Jungfernstieg 17, 20354 Hamburg stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der SGAG Systemhaus Gesundheit Aktiengesellschaft

ein.

Etwaige Anträge nach den §§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift Borgfelder Straße 36, 20537 Hamburg per Post oder per Telefax, 040 68 94 20-309. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens 2 Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung am 02.05.2019 der Gesellschaft übersandt wurden. Für ein Verlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG muss der Zugang bei der Gesellschaft 24 Tage vor der Hauptversammlung, also am 09.04.2019 erfolgen.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hamburg, 28.03.2019

Holger Gnekow
Vorstand SGAG

 

Anlage zur Einladung vom 27.03.2019 zur ordentlichen Hauptversammlung der SGAG Systemhaus Gesundheit AG

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 sowie Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

TOP 2:

Verwendung des Bilanzgewinns / Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag von € 8.209,56 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen

Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Sie sollen in Namensaktien umgewandelt werden. Namensaktien sind international weit verbreitet und ermöglichen einen besseren Kontakt zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich, dass die Aktionäre ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift bzw. soweit es sich bei den Aktionären um Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister angeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss § 4 Ziffer 2. der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

6.1

Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden in Namensaktien umgewandelt.

6.2

§ 4 Ziffer 2. der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Aktien lauten auf den Namen“.
TOP 7:

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft mit unmittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit € 250.000,00, das eingeteilt ist in 250.000 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu € 100.000,00 auf bis zu € 350.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 100.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnbezugsrecht ab 1. Januar 2019 zum Ausgabebetrag von € 3,00 je auszugebender Aktie. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt € 1,00.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 5 : 2 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist wird drei Wochen betragen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehören auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte, die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, spätestens jedoch bis zum 13. Juni 2019.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 20. Juni 2019 mindestens 80.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Ziffer 1. der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

TOP 8:

Genehmigtes Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, ein genehmigtes Kapital zu schaffen. Dazu wird in § 4 der Satzung der Gesellschaft eine neue Ziffer 5. mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01. April 2024 einmalig oder mehrmalig um bis zu € 125.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen [genehmigtes Kapital]. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.“

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