Shareholder Value Beteiligungen AG – Ordentliche Hauptversammlung

Shareholder Value Beteiligungen AG

Frankfurt am Main

– WKN A16820 –
– ISIN DE000A168205 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der Gesellschaft zu der am

Dienstag, den 23. Mai 2023, um 17.00 Uhr

in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich so angemeldet haben, dass Ihre Anmeldung spätestens bis Dienstag, 16. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist, und für die die angemeldeten Aktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann per Post, Telefax oder E-Mail in deutscher oder englischer Sprache über folgende Kontaktmöglichkeiten vorgenommen werden:

Shareholder Value Beteiligungen AG
c/​o HV AG
Jakob-Oswald-Straße 4
92289 Ursensollen
Telefax: +49 (0) 9628 42707 51
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden vom 16. Mai 2023 bis zum 23. Mai 2023 (Tag der Hauptversammlung) nicht statt (sog. Umschreibestopp).

Die Aktien werden durch die Anmeldung und/​oder den Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, die hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung von Stimmrechten oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Intermediäre im Sinne des § 67a Abs. 4 AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vereinigungen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung gemäß § 135 AktG ausüben.

Stimmrechtsvertretung bzw. Stimmrechtsausübung

Stimmabgabe durch Briefwahl

Im Aktienregister eingetragene und wie oben angegeben rechtzeitig angemeldete Aktionäre können ihre Stimmrechte auch per Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann gleichzeitig mit der Anmeldung mithilfe dem der Einladung zur Hauptversammlung beigefügten Anmeldeformular erfolgen. Per Briefwahl abgegebene Stimmen, ihr Widerruf bzw. eventuelle Änderungen abgegebener Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft spätestens bis 21. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ) unter der genannten Kontaktadresse zugehen.

Bei mehreren Erklärungen bzw. Stimmabgaben wird nur die zuletzt eingegangene Erklärung bzw. Stimmabgabe berücksichtigt. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.

Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft

Im Aktienregister eingetragene und rechtzeitig angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter kann gleichzeitig mit der Anmeldung mithilfe dem der Einladung zur Hauptversammlung beigefügten Anmeldeformular erfolgen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf bzw. eventuelle Änderungen sind der Gesellschaft in Textform unter Nutzung der oben genannten Kontaktmöglichkeiten spätestens bis zum 21. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ) zu übermitteln.

Bei mehreren Vollmachts- und Weisungserteilungen an den Stimmrechtsvertreter wird nur die zuletzt eingegangene als verbindlich erklärt. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. die Stimmabgabe per Briefwahl gilt als Widerruf abgegebener Erklärungen.

Bevollmächtigung einer anderen Person oder Vereinigung

Im Aktienregister eingetragene und rechtzeitig angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen – soweit nicht ein Intermediär oder eine gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Vereinigung oder Person bevollmächtigt werden soll – der Textform (§ 126b BGB).

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss der Gesellschaft vorher unter der unten genannten unter „Anträge und Wahlvorschläge“ Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall aus organisatorischen Gründen gebeten werden, den Nachweis spätestens bis zum 21. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ) an die unter „Anträge und Wahlvorschläge“ unten genannte Kontaktadresse zu übermitteln.

Teilnehmer an der Hauptversammlung können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an der Zugangskontrolle zur Hauptversammlung in der genannten Form nachweisen.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne des § 67a Abs. 4 AktG oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vereinigung oder Person sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden gebeten, sich im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vereinigung oder Person rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen der von ihm möglicherweise vorgegebenen Regelungen in Bezug auf die Bevollmächtigung abzustimmen. Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Vereinigung oder Person nimmt dieses/​diese auch die Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung vor. Die entsprechende Vollmacht ist in diesem Fall direkt an den Intermediär bzw. die gleichgestellte Vereinigung oder Person zu übermitteln, und zwar so frühzeitig, dass eine Anmeldung bei der Gesellschaft eingehend bis Dienstag, 16. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ) möglich ist.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der Shareholder Value Beteiligungen AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 28. April 2023 (24:00 Uhr MESZ) an die unter „Anträge und Wahlvorschläge“ nachfolgend genannten Kontaktadresse zu übermitteln.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG sind an folgende Anschrift zu richten:

Shareholder Value Beteiligungen AG
Vorstand
Neue Mainzer Str. 1
60311 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 669830 16

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet einschließlich des Namens des Aktionärs unter der Adresse

www.shareholdervalue.de

veröffentlicht.

Die Anträge und Wahlvorschläge werden berücksichtigt, sofern sie bis zum 08. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

In der Hauptversammlung am 23. Mai 2023 kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen vorab per E-Mail unter

ir@shareholdervalue.de

oder per Post /​Fax an die unter „Anträge und Wahlvorschläge“ genannte Kontaktadresse zukommen lassen. Der Vorstand wird dann Ihre Frage unter Nennung Ihres Namens verlesen und unter den zuvor genannten Bedingungen beantworten.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten anlässlich der Hauptversammlung sind in unserer Datenschutzerklärung für die Aktionäre und deren Vertreter im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​svb-ag.de/​hauptversammlung/​

abrufbar. Auf Wunsch senden wir Aktionären die Datenschutzerklärung auch kostenlos postalisch zu. Bitte richten Sie einen entsprechenden Wunsch an die nachfolgende Adresse:

Shareholder Value Beteiligungen AG
Neue Mainzer Straße 1
D – 60311 Frankfurt am Main

oder per E-Mail ir@shareholdervalue.de

Die Unterlagen werden zudem während der Hauptversammlung für Aktionäre und deren Vertreter zur Einsichtnahme ausliegen.

 

Frankfurt am Main, im April 2023

Shareholder Value Beteiligungen AG

Der Vorstand

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