SICK AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

SICK AG

Waldkirch

ISIN: DE0007237208

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SICK AG

am Freitag, 26. Mai 2023, um 17:00 Uhr

im Betriebsrestaurant der SICK AG, Erwin-Sick-Str. 1, 79183 Waldkirch.

 

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die SICK AG und den SICK-Konzern für das Geschäftsjahr 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Erwin-Sick-Straße 1, 79183 Waldkirch, zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Sie sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.sick.com/​hauptversammlung

zugänglich. Sie werden außerdem während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Dementsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 108.019.997,20 Euro wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,40 Euro je dividendenberechtigte
Stückaktie, insgesamt:
36.710.224,60 Euro
b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 20.000.000,00 Euro
c) Vortrag auf neue Rechnung: 51.309.772,60 Euro

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 183.811 von der Gesellschaft unmittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien (derzeit 26.221.589) erhöhen oder verringern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von 1,40 Euro Dividende je dividendenberechtigte Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 31. Mai 2023, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung (Teilnahmerecht und Stimmrecht)

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des neuen § 118a in das Aktiengesetz die Möglichkeit geschaffen, dass der Vorstand in der Satzung dazu ermächtigt werden kann, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Die Ermächtigung für eine solche virtuelle Hauptversammlung kann längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister erteilt werden.

Der Vorstand soll dementsprechend ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats virtuelle Hauptversammlungen einzuberufen. Die Ermächtigung soll bis zum Ablauf der Hauptversammlungssaison im Jahr 2028 gelten und deshalb erst nach dem 31. August 2023 vom Vorstand zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Für zukünftige Hauptversammlungen soll unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Bei der Entscheidung sollen die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre, insbesondere die Aktionärsrechte, der Aufwand und die Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen, berücksichtigt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 17 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:

„5.

Der Vorstand ist für bis zum Ablauf des 31. August 2028 stattfindende Hauptversammlungen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Bei Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung können die Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ausnahme des Versammlungsleiters auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.“

Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst nach dem 31. August 2023 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung – Beschlussfassung)

Im Zusammenhang mit der unter Punkt 6 der Tagesordnung von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Änderung von § 17 der Satzung soll die Regelung in § 18 Absatz 1 Satz 4 der Satzung, wonach der Vorsitzende der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionäre angemessen beschränken kann, auf Nachfragen und neue Fragen bei virtuellen Hauptversammlungen ausgeweitet werden. Die entsprechende Satzungsänderung soll ebenfalls erst nach dem 31. August 2023 vom Vorstand zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

§ 18 Absatz 1 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Vorsitzende ist ermächtigt, das Rederecht der Aktionäre sowie die Rechte der Aktionäre zu Fragen im Sinne des § 131 Absatz 1 Satz 1 AktG, Nachfragen im Sinne des § 131 Absatz 1d Satz 1 AktG und neuen Fragen im Sinne des § 131 Absatz 1e Satz 1 AktG zeitlich angemessen zu beschränken.“

Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung erst nach dem 31. August 2023 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

MITTEILUNGEN UND INFORMATIONEN FÜR DIE AKTIONÄRE

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis Freitag, 19. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse (nachfolgend auch „Anmeldeadresse“ genannt) zugehen:

SICK AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 9299-871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss den Anforderungen des § 67c Absatz 3 AktG entsprechen und in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 5. Mai 2023 beziehen und der Gesellschaft ebenfalls spätestens bis Freitag, 19. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anmeldeadresse zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorstehenden Anmeldeadresse Sorge zu tragen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richtet sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Beginn des 5. Mai 2023 (Nachweisstichtag). Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Vollmachten

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie ein rechtzeitiger Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Das mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular kann u. a. zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen Bevollmächtigten verwendet werden.

Sofern nicht Intermediäre oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen oder Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr eventueller Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Aktionärsvereinigungen oder Personen, ist von diesen nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die SICK AG bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf oder Änderung bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandten Formulars per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Unbeschadet der notwendigen Anmeldung und des notwendigen Zugangs des Nachweises des Anteilsbesitzes jeweils bis Freitag, 19. Mai 2023, 24:00 Uhr (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“), müssen Vollmacht und Weisungen bis spätestens Donnerstag, 25. Mai 2023, 24:00 Uhr, an die folgende Adresse zugegangen sein:

SICK AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 9299-871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Widerruf oder Änderung in Textform bis zum Beginn der Abstimmung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.

Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Etwaige Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

SICK AG
Der Vorstand
Erwin-Sick-Str. 1
79183 Waldkirch

Die Frist für die Einreichung von Tagesordnungsergänzungsverlangen endet am 1. Mai 2023, 24:00 Uhr.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126, § 127 AktG sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

SICK AG
Corporate Office
Erwin-Sick-Straße 1
79183 Waldkirch
Fax: +49 7681 202-663220
E-Mail: corporate-office@sick.de

Bis spätestens zum Ablauf des 11. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.sick.com/​hauptversammlung

zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zur Abstimmung in der Hauptversammlung

Unter Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 haben verbindlichen Charakter.

Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen vor Ort jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen oder sich der Stimme enthalten (nicht an der Abstimmung teilnehmen). Entsprechendes gilt für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (nähere Informationen dazu erhalten Sie oben unter „Vollmachten“).

Hinweis auf zugängliche Informationen

Diese Einladung sowie weitergehende Informationen und Erläuterungen zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.sick.com/​hauptversammlung

zugänglich.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der SICK AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Informationen zum Datenschutz unter der Internetadresse

www.sick.com/​hauptversammlung

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Informationen zum Datenschutz zu informieren.

 

Waldkirch, im April 2023

SICK AG

Der Vorstand

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