Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

WKN 723610 /​ ISIN DE0007236101

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Februar 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Siemens Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/​2022 in Höhe von 3.612.500.000,00 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 4,25 € je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021/​2022 dividendenberechtigte Stückaktie: 3.362.026.411,50 €
Gewinnvortrag in Höhe des aus dem Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 58.934.962 eigenen Aktien entfallenden Betrags: 250.473.588,50 €

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 14. Februar 2023, fällig.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbsteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Berlin und München, im Februar 2023

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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