S&N Group AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung sowie Sonderversammlung der Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre

S&N Group AG

Paderborn

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Freitag, den 16. Juni 2023, um 14:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Zukunftsmeile 2, 33102 Paderborn,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

sowie alle Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre zu der

am Freitag, den 16. Juni 2023,
unmittelbar im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung,
frühestens jedoch ab 15:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Zukunftsmeile 2, 33102 Paderborn,

stattfindenden

Sonderversammlung
der Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre

ein.

Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat genehmigten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses der S&N Group AG für das Geschäftsjahr 2022, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von € 0,25 je Stammaktie und € 0,30 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital an die Aktionärinnen und Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand Markus Beverungen für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Bernhard Lenzen, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Umwandlung von Stamm- in Vorzugsaktien, Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Gesellschaft als eigene Aktien gehaltenen, 600.000 Stammaktien (Aktiennummer 3.124.001 bis 3.724.000) in Vorzugsaktien umzuwandeln. Hierzu soll § 4 (1) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) wie folgt neu gefasst werden, wobei dieser Beschluss in einer anschließenden, gesonderten Versammlung Gegenstand eines Sonderbeschlusses der Vorzugsaktionäre nach § 141 Abs. 3 AktG im Anschluss an diese Hauptversammlung ist:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 6.734.986,00. Es ist eingeteilt in 5.341.334 Stammaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00 und 1.393.652 Vorzugsaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00“

7.

Anpassung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung, Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wie folgt vollständig neu zu fassen:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Eintragung dieser Satzungsänderung im Handelsregister erteilt.“

Der durch den Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022, der Lagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrats der S&N Group AG können von den Aktionärinnen und Aktionären in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreterinnen oder Vertreter berechtigt.

Tagesordnung
der Sonderversammlung der Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre

1.

Bekanntgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 über die Umwandlung von 600.000 von der Gesellschaft als eigene Aktien gehaltene Stammaktien in Vorzugsaktien und entsprechende Satzungsänderungen

In der auf den 16. Juni 2023 für 14:00 Uhr einberufenen, ordentlichen Hauptversammlung ist unter Punkt 6 der Tagesordnung im Hinblick auf die Umwandlung von Stamm- in Vorzugsaktien und entsprechende Satzungsänderungen folgende Beschlussfassung vorgeschlagen worden:

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Gesellschaft als eigene Aktien gehaltenen, 600.000 Stammaktien (Aktiennummer 3.124.001 bis 3.724.000) in Vorzugsaktien umzuwandeln. Hierzu soll § 4 (1) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) wie folgt neu gefasst werden, wobei dieser Beschluss in einer anschließenden, gesonderten Versammlung Gegenstand eines Sonderbeschlusses der Vorzugsaktionäre nach § 141 Abs. 3 AktG im Anschluss an diese Hauptversammlung ist:

‚Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 6.734.986,00. Es ist eingeteilt in 5.341.334 Stammaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00 und 1.393.652 Vorzugsaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00‘“

2.

Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zu dem Beschluss unter Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der S&N Group AG vom 16. Juni 2023 über die Umwandlung von 600.000 von der Gesellschaft als eigene Aktien gehaltene Stammaktien in Vorzugsaktien und entsprechende Satzungsänderungen

Zur Wirksamkeit der unter Punkt 1 bekannt gegebenen Beschlüsse der Hauptversammlung ist die Zustimmung der Vorzugsaktionäre durch Sonderbeschluss in einer gesonderten Versammlung erforderlich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss der Vorzugsaktionäre zu fassen:

„Den unter Punkt 1 dieser Tagesordnung bekannt gegebenen Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juni 2023 wird zugestimmt.“

Zur Teilnahme an der Sonderversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind ausschließlich die am Tag der Sonderversammlung im Aktienbuch eingetragenen Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreterinnen oder Vertreter berechtigt.

 

Paderborn, den 4. Mai 2023

S&N Group AG

Der Vorstand

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