S&N Invent AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
S&N Invent AG
Paderborn
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 29.07.2019

S&N Invent AG

Paderborn

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 29. August 2019, 16:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Klingenderstraße 5, 33100 Paderborn,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat genehmigten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von € 0,15 je Stammaktie und € 0,20 je Vorzugsaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Vorständen Josef Tillmann und Udo Peters für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Bernhard Lenzen, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Die Satzung der Gesellschaft soll wie folgt geändert werden.

6.1 Änderung der Firma

§ 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:

„Die Gesellschaft führt die Firma S&N Invent AG.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Firma der Gesellschaft wird in „S&N Group AG“ geändert.

§ 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft führt die Firma S&N Group AG“.

6.2 Ergänzung der Briefwahlmöglichkeit

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Paragraph § 15 Abs. 1a wird mit folgendem Wortlaut in die Satzung neu eingefügt:

„Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre Ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

Vorstand und Aufsichtsrat werden ermächtigt und beauftragt, alle Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung der vorstehenden Beschlüsse notwendig und zweckdienlich sind. Kosten und Auslagen in Zusammenhang mit diesem Beschluss und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018, der Lagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrats können von den Aktionären in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt.

 

Paderborn, den 23. Juli 2019

S&N Invent AG

Der Vorstand

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