Solar Invest AG
Schwäbisch Hall
Einladung zur Hauptversammlung
Die Solar Invest AG mit Sitz in Schwäbisch Hall lädt hiermit ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Dienstag, den 26. Juli 2016, um 18.00 Uhr
im Neubausaal, Rosenbühl 14, 74523 Schwäbisch Hall, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Bericht des Vorstandes über das Wirtschaftsjahr 2015 |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Bericht der Wirtschaftsprüfer |
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3. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 908.605,53 € wie folgt zu verwenden:
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das zum 31.12.2016 endende Geschäftsjahr die INVRA Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Industriestraße 3, 70565 Stuttgart zu bestellen. |
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7. |
Sonstiges |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein Einladungsschreiben inklusive Anmeldeformular per Post.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 19. Juli 2016 bei der Gesellschaft anmelden (Zugang der Anmeldung). Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Für die Anmeldung sowie Gegenanträge steht folgende Adresse zur Verfügung:
Solar Invest AG
im Hause der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall
Fax: 0791 401-8004
E-Mail: solarinvest@stadtwerke-hall.de
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären ein Formular zur Vollmachterteilung an. Dieses steht auf der Homepage der Solar Invest AG unter www.solar-invest-ag.de im geschlossenen Aktionärsbereich, unter der Rubrik Hauptversammlung 2016 zur Verfügung. Ebenso kann es bei der Solar Invest AG kostenlos angefordert werden.
Die Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Schwäbisch Hall, 31. Mai 2016
Der Vorstand der Solar Invest AG