Solar Tower Technologies AG – Hauptversammlung 2015

Solar Tower Technologies AG
Starnberg
Einladung

Hiermit laden wir Sie zu der am 18.08.2015 um 10:00 Uhr in

den Amtsräumen der Notare Dr. Vossius und Dr. Engel in 80333 München, Theatinerstraße 8/III

stattfindenden
Hauptversammlung

der Aktionäre der

Solar Tower Technologies AG

in Starnberg

ein.
I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1.

Vorlage des festgestellten Abschlusses für das Geschäftsjahr 2014 samt Bericht des Aufsichtsrats.
2.

Beschlussfassung über Ergebnisverwendung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis von € –2.326.187,77 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG.

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Joachim Maass für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Philipp Schramek für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
6.

Vergütung des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsmitglieder wie folgt zu vergüten:

Herr Dr. Werner Weber erhält für seine Tätigkeiten für die Gesellschaft vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015 eine Vergütung von insgesamt 12.760,00 Euro zzgl. USt. (220,00 Euro pro Stunde zzgl. USt. bei insgesamt 58 Stunden)
7.

Kapitalherabsetzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes zur Beschlussfassung vor:
I.
Ordentliche Kapitalherabsetzung

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 1.398.570,00 wird um € 1.348.570,00 auf € 50.000,00 im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung herabgesetzt.
II.
Zweck der ordentlichen Kapitalherabsetzung

Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Rückzahlung von Grundkapital.
III.
Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung

Die Kapitalherabsetzung wird durchgeführt durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 1.398.570 zu 50.000.
IV.
Ermächtigung

Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtrats, die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.
V.
Satzungsänderung

§ 4 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 50.000,00.

(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien.“
8.

Satzungsänderung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“
9.

Neuwahl des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung abzuberufen und folgende Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung auf die längstmögliche Amtszeit zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

Dr. Werner Weber, Rechtsanwalt, München,
Rony Vogel, Finanzinvestor, München,
Dr. Godard von Ilsemann, Berater für Strategieplanung, Riad.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Vorgeschlagenen sind Mitglieder folgender weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Dr. Werner Weber, Verwaltungsratsmitglied der Stadtwerke Bad Reichenhall KU, Bad Reichenhall,
Rony Vogel, Aufsichtsratsvorsitzender der EQS Group AG, München, und Aufsichtsratsmitglied der Deskcenter Solutions AG, Leipzig
10.

Auflösung der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes zur Beschlussfassung vor:

Die Gesellschaft wird aufgelöst.
II.
Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß der Satzung der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens am 11.08.2015 bei der Gesellschaft unter der Geschäftsanschrift Mühlbergstraße 26, 82319 Starnberg, angemeldet haben.

Starnberg, den 25.06.2015

Solar Tower Technologies AG

Der Vorstand

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