solarcomplex AG
Singen Hohentwiel
Einladung zur Hauptversammlung 2022
Sehr geehrte, liebe Aktionäre der solarcomplex AG,
zur Hauptversammlung 2022 laden wir Sie herzlich ein auf
Mittwoch, 13. Juli 2022, 17.30 Uhr |
Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen sowie die Kurzbilanz finden Sie anbei.
Da Aktionäre auch von weiter her anreisen, haben wir wieder einen „Puffer“ eingeplant. Einlass ist bereits um 17.00 Uhr. Der Beginn der Hauptversammlung ist um 17.30 Uhr.
Bitte bringen Sie beiliegende Stimmkarte und Ihren Personalausweis zur Hauptversammlung mit.
Mit solarcomplexen Grüßen
Bene Müller Florian Armbruster Eberhard Banholzer
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
am Mittwoch, 13. Juli 2022, um 17.30 Uhr, (Einlass ab 17.00 Uhr)
im Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Str. 14, 78315 Radolfzell
TAGESORDNUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der solarcomplex AG zum 31.12.2021 und des Berichts des Aufsichtsrats der solarcomplex AG für das Geschäftsjahr 2021 Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ekkehardstr. 10, 78224 Singen am Hohentwiel, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 sowie den aktuellen Geschäftsverlauf. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Der Bilanzgewinn von 1.384.052,90 Euro wird wie folgt verwendet:
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. |
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TOP 5 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor: Zum Prüfer des Jahresabschlusses 2022 (Abschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB) wird die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Bad Homburg bestellt. |
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TOP 6 |
Hinweise, Anregungen, Sonstiges |
Singen am Hohentwiel, 08.06.2022
Der Vorstand