Innolytics AG, Leipzig – Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital / Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 3 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG (1.000 neue, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennwert von jeweils 1,00 EUR)

Innolytics AG

Leipzig

Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital /​ Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts
gemäß § 203 Abs. 3 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG

 

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Innolytics AG.

Aufgrund der in § 5 Abs. 4 der Satzung der Innolytics AG enthaltenen Ermächtigung hat der Vorstand am 8. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Innolytics AG von gegenwärtig 54.370,00 EUR um bis zu 1.000,00 EUR auf bis zu 55.370,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien im Nennwert von jeweils 1,00 EUR zu erhöhen. Von den neu auszugebenden Aktien werden bis zu 1.000 Aktien als stimmberechtigte Stammaktien ausgegeben. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien beträgt 250,00 EUR je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 1:54 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Auf je 54 alte Nennbetragsaktien kann jeder Aktionär eine neue Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je 250,00 EUR zeichnen und beziehen.

Die Innolytics AG fordert hiermit ihre Aktionäre auf, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr Bezugsrecht auszuüben. Die Bezugsfrist läuft vom

12. Juni 2023, 00:00 Uhr bis zum 26. Juni 2023, 24:00 Uhr.

Das Bezugsrecht ist gegenüber der Innolytics AG, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zeichnungsscheine zur Ausübung des Bezugsrechts werden den Aktionären von der Innolytics AG zur Verfügung gestellt.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei. Gemäß § 3 Ziff. 2 des Wertpapierprospektgesetzes (WPPG) erfolgt das Bezugsangebot prospektfrei. Den Aktionären steht das Informationsblatt gemäß § 4 WPPG zur Verfügung.

Ein Handel der Bezugsrechte wird von der Innolytics AG nicht organisiert. Die Bezugsrechte sind nach den aktienrechtlichen Bestimmungen übertragbar.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2023 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

 

Leipzig, 8. Juni 2023

Innolytics AG

Der Vorstand

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