NEUTECTA Grundinvest AG Leipzig Bekanntmachung eines Hinweises der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Die NEUTECTA Grundinvest AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH, die NEUTECTA 51. Grund und...