TeleSon AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am 15. Juli 2022, 13:00 Uhr,
im Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2021, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aus dem Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn der TeleSon AG in Höhe von 5.779.687,85 EUR wie folgt zu verwenden:
Dividende und Sonderdividende sind am 29. Juli 2022 fällig. |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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TOP 5 |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Akanthus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. |
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TOP 6 |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 und über die entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Bericht des Vorstands zu TOP 6 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung unter TOP 6 vorgeschlagen, ein Genehmigtes Kapital 2022 in Höhe von bis zu 300.000,00 EUR zu schaffen. Die Bedingungen dieses genehmigten Kapitals sollen den Bedingungen des am 6. Juli 2022 ausgelaufenen Genehmigten Kapitals 2017/I entsprechen. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll durch die Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Der Vorstand soll für die kommenden fünf Jahre erneut ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 300.000 Aktien den zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals organschaftlich bestellten Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen von Tochterunternehmen, den Abteilungsleitern der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen und den Landesdirektoren und sonstigen Vertriebsführungskräften der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zum Bezug anzubieten.
Bei den vorgesehenen Bezugsberechtigten handelt es sich um die Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Diese sollen ausschließlich im Falle eines Börsengangs der Gesellschaft oder bei Übernahme des Unternehmens durch einen Investor bei Erfüllung der von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Kriterien Aktien der Gesellschaft zum vorgeschlagenen Ausgabebetrag beziehen können, um somit an dem von ihnen maßgeblich mitgeschaffenen Wert der Gesellschaft beteiligt zu werden. Dadurch sollen diese Führungskräfte an die Gesellschaft gebunden und zu außerordentlichen Leistungen motiviert werden, die den Wert des Unternehmens steigern und einen Börsengang oder eine Veräußerung des Unternehmens überhaupt erst ermöglichen.
Der Ausgabebetrag für die im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2022 auszugebenden Aktien soll wie beim ausgelaufenen Genehmigten Kapital 2017/I auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestbetrages, das heißt auf 3,00 EUR je Aktie, festgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass die Differenz zwischen dem von der Hauptversammlung festgelegten Ausgabebetrag und einem von den Bezugsberechtigten möglicherweise erzielbaren höheren Verkaufserlös eine angemessene Gegenleistung für den Beitrag der Bezugsberechtigten an der Steigerung des Unternehmenswerts darstellt, die allen Aktionären zugutekommt.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Kalendertage vor der Hauptversammlung nicht statt.
Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:
TeleSon AG, Vorstand, Paul-Gerhardt-Allee 48, 81245 München
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Für die Erteilung, den Widerruf und den Nachweis entsprechender Vollmachten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
München, im Juni 2022
TeleSon AG
Der Vorstand