TeleSon AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

TeleSon AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am 15. Juli 2022, 13:00 Uhr,

im Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2021, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aus dem Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn der TeleSon AG in Höhe von 5.779.687,85 EUR wie folgt zu verwenden:

1. Ausschüttung an die Aktionäre 5.700.000,00 EUR
durch Zahlung einer Dividende von 0,50 EUR je Aktie
sowie einer Sonderdividende von 1,40 EUR je Aktie
2. Vortrag auf neue Rechnung 79.687,85 EUR

Dividende und Sonderdividende sind am 29. Juli 2022 fällig.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Akanthus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 und über die entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 300.000 neuen Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag von 3,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 300.000 Aktien den zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung organschaftlich bestellten Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen, an denen die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist (Tochterunternehmen), den Abteilungsleitern der Gesellschaft und von Tochterunternehmen sowie den Landesdirektoren und sonstigen Vertriebsführungskräften der Gesellschaft und von Tochterunternehmen zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind, wird der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 anzupassen.

2.

Da das genehmigte Kapital 2017/​I ausgelaufen und weder ganz noch teilweise ausgenutzt wurde, wird § 3 Abs. (3) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 300.000,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 300.000 neuen Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag von 3,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 300.000 Aktien den zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung organschaftlich bestellten Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen, an denen die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist (Tochterunternehmen), den Abteilungsleitern der Gesellschaft und von Tochterunternehmen sowie den Landesdirektoren und sonstigen Vertriebsführungskräften der Gesellschaft und von Tochterunternehmen zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind, ist der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 anzupassen.“

Bericht des Vorstands zu TOP 6 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts

Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung unter TOP 6 vorgeschlagen, ein Genehmigtes Kapital 2022 in Höhe von bis zu 300.000,00 EUR zu schaffen. Die Bedingungen dieses genehmigten Kapitals sollen den Bedingungen des am 6. Juli 2022 ausgelaufenen Genehmigten Kapitals 2017/​I entsprechen. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll durch die Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Der Vorstand soll für die kommenden fünf Jahre erneut ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 300.000 Aktien den zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals organschaftlich bestellten Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen von Tochterunternehmen, den Abteilungsleitern der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen und den Landesdirektoren und sonstigen Vertriebsführungskräften der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zum Bezug anzubieten.

Bei den vorgesehenen Bezugsberechtigten handelt es sich um die Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Diese sollen ausschließlich im Falle eines Börsengangs der Gesellschaft oder bei Übernahme des Unternehmens durch einen Investor bei Erfüllung der von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Kriterien Aktien der Gesellschaft zum vorgeschlagenen Ausgabebetrag beziehen können, um somit an dem von ihnen maßgeblich mitgeschaffenen Wert der Gesellschaft beteiligt zu werden. Dadurch sollen diese Führungskräfte an die Gesellschaft gebunden und zu außerordentlichen Leistungen motiviert werden, die den Wert des Unternehmens steigern und einen Börsengang oder eine Veräußerung des Unternehmens überhaupt erst ermöglichen.

Der Ausgabebetrag für die im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2022 auszugebenden Aktien soll wie beim ausgelaufenen Genehmigten Kapital 2017/​I auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestbetrages, das heißt auf 3,00 EUR je Aktie, festgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass die Differenz zwischen dem von der Hauptversammlung festgelegten Ausgabebetrag und einem von den Bezugsberechtigten möglicherweise erzielbaren höheren Verkaufserlös eine angemessene Gegenleistung für den Beitrag der Bezugsberechtigten an der Steigerung des Unternehmenswerts darstellt, die allen Aktionären zugutekommt.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Kalendertage vor der Hauptversammlung nicht statt.

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:

TeleSon AG, Vorstand, Paul-Gerhardt-Allee 48, 81245 München

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Für die Erteilung, den Widerruf und den Nachweis entsprechender Vollmachten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

München, im Juni 2022

TeleSon AG

Der Vorstand

 

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