Tensor AG: Bekantmachung über das Genehmigte Kapital 2021/II

Tensor AG

Genderkingen

Bekanntmachung über das Genehmigte Kapital 2021/​II

1.

Nach § 4 Abs. 6 der Satzung der Tensor AG mit Sitz in Genderkingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 33980 („Gesellschaft“) ist der Vorstand der Gesellschaft zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.07.2022 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. September 2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 750.000,00 durch Ausgabe von Stamm- oder Vorzugsaktien ohne Stimmrecht mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2021/​I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, unter gewissen Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital jeweils anzupassen. Vorstehende Ermächtigung wurde am 28. Oktober 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

2.

Nach zwischenzeitlicher Ausschöpfung des genehmigten Kapital 2021/​I in Höhe von € 163.117,00 beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft aktuell auf € 1.663.117,00 und verbleibt ein genehmigtes Kapital von EUR 586.883,00.

3.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 25.10.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 26.10.2022 beschlossen,

von der Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 1.663.117,00 um EUR 70.000,00 auf bis zu EUR 1.733.117,00 durch Ausgabe von 70.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen und

das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

4.

Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben, zur Zeichnung von je 35.000 Aktien werden zugelassen:

Herr Andreas Pirklbauer, Marbach 9, 4312 Ried/​Riedmark, Österreich
SpaceTec Capital GmbH, Rumfordstraße 10, 80469 München, Deutschland

Die Neuen Aktien sind mit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres voll gewinnberechtigt.

 

Genderkingen, im Dezember 2022

Christoph Fraundorfer
Vorstand

 

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