Trade & Value AG – Hauptversammlung 2018

Trade & Value AG

Oldenburg

– ISIN DE0006039191 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Samstag, den 14. April 2018 um 10:00 Uhr im Raum „Händel“ des „H+ Hotel Stuttgart Herrenberg“, Daimlerstraße 1, D-71083 Herrenberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Trade & Value AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 204.284,45 Euro wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von je € 0,10 pro dividendenberechtigter Stückaktie = 35.610,00 Euro

Vortrag auf neue Rechnung: 168.674,45 Euro

Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, wird ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden.

Die Dividende ist am 18. April 2018 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben (Geschäftsanschrift: Amalienstraße 17–21, 26135 Oldenburg, Tel.: 0441-40827-0, Fax: 0441-40827-27, E-Mail: hv@tav.ag). Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 07. April 2018, 24:00 Uhr, zugehen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den 24. März 2018, 0:00 Uhr, beziehen und muss der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse spätestens am 07. April 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Die aufgrund der Anmeldung ausgestellten Eintrittskarten dienen dem Erhalt der Stimmrechtskarten.

Die Mitteilung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen hat ausschließlich an die vorgenannte Anschrift zu erfolgen.

Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht bedarf der Textform. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr der Hamburger Wertpapierbörse notiert sind. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig.

Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

 

Oldenburg, im März 2018

Der Vorstand

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