UferHallen AG – Hauptversammlung 2016

UferHallen AG

Berlin

Einberufung
einer ordentlichen Hauptversammlung

der
UferHallen AG
Berlin
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Samstag, den 25. Juni 2016, 15.00 Uhr
in der „Alten Kantine“, Uferstraße 8–11, 13357 Berlin stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrates

Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Uferstr. 8–11, 13357 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates

Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Uferstr. 8–11, 13357 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand und der Aufsichtsrat empfehlen den in 2015 erwirtschafteten Bilanzgewinn auf das Geschäftsjahr 2016 vorzutragen und in die Gewinnrücklage einzustellen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Herr Dr. Michael Gordon hat sich leider dazu entschieden mit Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 und 2015 aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden.

Anmeldeerfordernis

§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, vor der Hauptversammlung anmelden müssen. Die Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen.

Aktionäre können sich

a)

per Post unter folgender Anschrift:
UferHallen AG
Uferstraße 8–11,
13357 Berlin

z.Hd. Herrn Weber

b)

per Telefax unter: 030/469 068 73; oder

c)

per E-Mail unter: post@uferhallen.de

zur Hauptversammlung anmelden.

Vertretung

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu senden:

a)

per Post unter folgender Anschrift:

UferHallen AG
z.Hd. Herrn Weber
Uferstraße 8–11
13357 Berlin

b)

per Telefax unter: 030/469 068 73; oder

c)

per E-Mail unter: post@uferhallen.de.

Etwaige Anträge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sowie etwaige Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung, d. h. bis zum 15.03.2016, unter der angegebenen Adressen eingehen.

 

Berlin, 20. April 2016

UferHallen AG

Der Vorstand

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