usd AG – Ordentliche Hauptversammlung

usd AG

Neu-Isenburg

Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34667

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

der usd AG am

Dienstag, den 14. Juni 2022, um 16.30 Uhr (MESZ)

ein. Die Hauptversammlung findet

in den Räumlichkeiten der Gesellschaft,
Frankfurter Str. 233, 63263 Neu-Isenburg,

statt.

Tagesordnung

 
1.

Bericht des Vorstandes über die aktuelle Geschäftsentwicklung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des Lage- und Abhängigkeitsberichtes
sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung aus dem Jahresüberschuss
in Höhe von EUR 1.600.234,97 einen Betrag in Höhe von EUR 372.000,00 in die Gewinnrücklagen
einzustellen und den verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.228.234,97 unter
Berücksichtigung des Gewinnvortrages in Höhe von EUR 95.320,22 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre, in Höhe von EUR 0,65 je Aktie EUR 1.183.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 140.555,19

Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.695.555,19 ist vollständig verwendet.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der usd AG für
das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der usd
AG für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022 zu wählen.

7.

Sonstiges

Weitere Hinweise

Teilnahme- und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 12 Abs.1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen
und rechtzeitig angemeldet sind.

Jede Aktie gewährt eine Stimme, sobald auf sie die gesetzliche Mindesteinlage einbezahlt
ist. Namensstückaktien gewähren nur für denjenigen eine Stimme, der zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Verfahren zur Anmeldung

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter dem in dieser Einberufung mitgeteilten Meldeweg
mindestens 3 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Hierfür ist die Zusageoption der persönlichen
Einladung zur Hauptversammlung via Microsoft Outlook bei der Termineinladung zu verwenden
und als verbindliche Zusage zu verstehen.

Verfahren zur Stimmabgabe bei nicht persönlicher Teilnahme

Gem. § 12 Abs. 4 der Satzung besteht auch die Möglichkeit das Stimmrecht, ohne an
der Hauptversammlung teilzunehmen, mit entsprechender Weisung per E-Mail an

bettina.aumann@usd.de

auszuüben. Bettina Aumann wird in der von dem/​der Aktionär*in vorgegebener Weise in der Hauptversammlung abstimmen. Diese Stimmrechtsvollmachten
sind in der Hauptversammlung in schriftlicher Form vorzulegen.

Verfahren zur Antragsstellung

Anträge gemäß §§ 126, 127 AktG bitten wir per E-Mail an

bettina.aumann@usd.de

bis spätestens zum 13. Mai 2022, 24 Uhr MESZ, zu senden.

Allgemeine Hinweise bezüglich Covid 19

Im Zeitpunkt der Einberufung ist eine Präsenzveranstaltung trotz der derzeitigen Covid-19-Pandemie
unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen möglich. Im Sinne einer uneingeschränkten Gewährleistung
der Aktionärsrechte beabsichtigt die Gesellschaft daher, die ordentliche Hauptversammlung
als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Der Vorstand behält sich gleichwohl das Recht
vor, die zu treffenden Schutzmaßnahmen den im Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung
aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Falls behördliche Anweisungen oder die im Zeitpunkt
der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung bestehende Entwicklung der COVID-19-Pandemie
die Durchführung einer Präsenzveranstaltung verhindern oder nach Einschätzung von
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft unzumutbar erscheinen lassen, behält sich
die Gesellschaft das Recht vor, die ordentliche Hauptversammlung gegebenenfalls als
virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. In diesem Fall würden alle Aktionäre der
Gesellschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.

 

Neu-Isenburg, 05. Mai 2022

 

Der Vorstand
der usd AG

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