Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2022 endet die Amtszeit des ersten
Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung in der zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung gültigen Fassung aus vier ausschließlich von den Aktionären
zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Des Weiteren sind im Hinblick auf die unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 4 dieser
Hauptversammlung, welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder
vorsieht, neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
wird mit der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Satzungsänderung
im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Ab diesem Zeitpunkt setzt sich der Aufsichtsrat
der Gesellschaft dann gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung
mit § 7 Abs. 1 der neu gefassten Satzung aus sechs ausschließlich von den Aktionären
zu wählenden Mitgliedern zusammen. Es wird vorgeschlagen, zwei Aufsichtsratsmandate
bis auf weiteres unbesetzt zu lassen und derzeit somit insgesamt nur vier Aufsichtsratsmitglieder
zu wählen.
Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Cornelius Kruse, geboren am 23. Oktober 1975, wohnhaft Dortmund,
b) Herrn Tobias Kaulfuß, geboren am 1. April 1978, wohnhaft Essen,
c) Herrn Achim Himmelreich, geboren am 4. September 1969, wohnhaft in Köln, und
d) Herrn Alexander Klein, geboren am 1. März 1969, wohnhaft in Rottach-Egern,
jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
|