Vamea AG – Einladung zur Hauptversammlung

Vamea AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 28. Juni 2022, um 9:30 Uhr (MESZ)
am Sitz der Gesellschaft, Hauptstraße 101 – 105, 45219 Essen, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft ein.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vamea AG und des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
in 45219 Essen, Hauptstraße 101 – 105, eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung
zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen werden sie auch jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum jeweils Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum jeweils Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und die
entsprechende Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aktuell aus vier ausschließlich von den Aktionären zu wählenden
Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
der Gesellschaft von vier auf sechs Mitglieder zu erhöhen und § 7 Abs. 1 der Satzung
wie folgt zu ändern.

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs (6) Mitgliedern.“

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2022 endet die Amtszeit des ersten
Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung in der zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung gültigen Fassung aus vier ausschließlich von den Aktionären
zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Des Weiteren sind im Hinblick auf die unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 4 dieser
Hauptversammlung, welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder
vorsieht, neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
wird mit der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 4 vorgeschlagenen Satzungsänderung
im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Ab diesem Zeitpunkt setzt sich der Aufsichtsrat
der Gesellschaft dann gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung
mit § 7 Abs. 1 der neu gefassten Satzung aus sechs ausschließlich von den Aktionären
zu wählenden Mitgliedern zusammen. Es wird vorgeschlagen, zwei Aufsichtsratsmandate
bis auf weiteres unbesetzt zu lassen und derzeit somit insgesamt nur vier Aufsichtsratsmitglieder
zu wählen.

Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a) Herrn Dr. Cornelius Kruse, geboren am 23. Oktober 1975, wohnhaft Dortmund,

b) Herrn Tobias Kaulfuß, geboren am 1. April 1978, wohnhaft Essen,

c) Herrn Achim Himmelreich, geboren am 4. September 1969, wohnhaft in Köln, und

d) Herrn Alexander Klein, geboren am 1. März 1969, wohnhaft in Rottach-Egern,

jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

 

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
13 Abs. 1 der Satzung der Vamea AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen
sind. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung maßgebend. Aus abwicklungstechnischen Gründen finden Umschreibungen
im Aktienregister jedoch am Tag der Hauptversammlung und in den letzten beiden Tagen
vor der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 26. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis
einschließlich dem 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), nicht statt (Umschreibestopp).
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher
der 25. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ).

Der Bestandsstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Die
Aktionäre können daher über ihre Aktien weiter frei verfügen.

Vollmachten und Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können,
können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen.

Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter
dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Ohne
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, müssen die Vollmachten
mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bis spätestens 27. Juni 2022, 17:00
Uhr (MESZ), an die Gesellschaft postalisch oder per Mail (hauptversammlung@vamea.group)
übermitteln. Für die Wahrung der vorgenannten Frist ist der Eingang der Vollmacht
bei der Gesellschaft maßgeblich.

Vollmachten mit und ohne Stimmrechtsweisung erhalten Sie in den nächsten Tagen gesondert
per E-Mail übermittelt.

 

Essen, im Mai 2022

Vamea AG

Der Vorstand

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