VEDES AG Nürnberg – Außerordentliche Hauptversammlung

VEDES AG

Nürnberg

– Wertpapier-Kenn-Nr. 620 050 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet statt am

Montag, 26. Februar 2018, ab 13:00 Uhr

in unseren Geschäftsräumen in der Beuthener Straße 43 in Nürnberg.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Abschnitt II „Grundkapital und Aktien“, § 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

§ 4. Abs. (1) und (3) der Satzung der VEDES AG lauten derzeit wie folgt:

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 11.577.764,00 – in Worten: €uro elfmillionenfünfhundertsiebenundsiebzigtausendsienbenhundertvierundsechzig, – und ist eingeteilt in 1.785.809 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

(3) Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor:

1. In § 4 Abs. (1) der Satzung werden die Worte „€uro elfmillionenfünfhundertsiebenundsiebzigtausendsienbenhundertvierundsechzig“ durch „Euro elf Millionen fünfhundertsiebenundsiebzigtausendsiebenhundertvierundsechzig“ ersetzt.

2. § 4 Abs. (3) Satz 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt ersetzt: „Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ist ausgeschlossen.“

§ 4 Abs. (1) und (3) der Satzung lauten demnach neu wie folgt:

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 11.577.764,00 – in Worten: Euro elf Millionen fünfhundertsiebenundsiebzigtausendsiebenhundertvierundsechzig – und ist eingeteilt in 1.785.809 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

(3) Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ist ausgeschlossen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei einer Niederlassung der HypoVereinsbank UniCredit Bank AG, 80311 München, bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der jeweiligen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung muss spätestens am 19.02.2018 erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

• per Post: VEDES AG, z.Hd. Frau Wachsmann
Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, Deutschland
• per Telefax: Telefax-Nr. +49(0)911.6556.6360
• via E-Mail: wachsmann@vedes.com

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 09.02.2018 unter den oben genannten Adressen eingegangen sind, werden den anderen Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Nürnberg, im Januar 2018

VEDES AG

Der Vorstand

Dr. Thomas Märtz               Achim Weniger

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