wallstreet:online AG – Ordentliche Hauptversammlung

wallstreet:online AG

Berlin

ISIN: DE000A2GS609 /​ WKN: A2GS60

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE

Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETWSO10622

Am Freitag, den 24. Juni 2022, um 10:00 Uhr MESZ

findet in den Geschäftsräumen der

Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH,
Leibnizstraße 38, 10625 Berlin,

die

ordentliche Hauptversammlung der wallstreet:online AG

als

virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

statt.

Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.

Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten die
virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft
für Event-Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin, verfolgen können. Die gesamte
Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre in
Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Leibnizstraße
38, 10625 Berlin. Einzelheiten zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Ergänzende Angaben und Hinweise“,
der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.

I. TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2021, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 an die Hauptversammlung

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 24. Juni
2022 mündlich erläutert werden. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG)
bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der wallstreet:online
AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung
vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr
2021 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht
von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin, Friedrichstraße 140, 10117
Berlin, zu wählen. Die Prüfung eines Konzernabschlusses erfolgt, soweit ein Konzernabschluss
erstellt und der Abschlussprüfer mit einer Prüfung beauftragt wird.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. § 96 Abs. 1 AktG i. V. m. § 101
Abs. 1 AktG und § 95 Abs. 1 AktG i. V. m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier von der
Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Im Vorfeld der Hauptversammlung hat die Gesellschaft einen Antrag auf gerichtliche
Bestellung von Frau Silvia Gromoll zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats gestellt.
Es entspricht good corporate practise einem solchen Antrag eine Wahl durch die Hauptversammlung
folgen zu lassen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Frau Silvia Gromoll, Steuerberaterin, wohnhaft in Berlin, für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat
der wallstreet:online AG zu wählen.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung
vom 20. August 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 über die Ermächtigung zur Ausgabe von
Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands (Aktienoptionsplan 2020) und die Aufhebung
des Bedingten Kapitals 2020/​I in § 4 Abs. 5 der Satzung; Beschlussfassung über die
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft und an Führungskräfte der Gesellschaft und mit ihr
verbundener in- und ausländischer Unternehmen (Aktienoptionsplan 2022) und über die
Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2022) sowie die entsprechenden
Satzungsänderungen

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. August 2020 hat unter Tagesordnungspunkt
9 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands
(Aktienoptionsplan 2020) und Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital
2020/​I) sowie entsprechende Satzungsänderungen Beschluss gefasst.

Unter dem Aktienoptionsplan 2020 wurden bisher keine Aktienoptionen zugeteilt.

Unter dem Aktienoptionsplan 2020 dürfen Aktienoptionen nur an Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Gesellschaft sieht jedoch in der Beteiligung
auch von anderen Führungskräften der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen
am Aktienkapital der wallstreet:online AG einen wichtigen Bestandteil für eine an
den Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftspolitik.

Daher soll die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom
20. August 2020 Tagesordnungspunkt 9 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten
(Aktienoptionsplan 2020) ufgehoben und als Ersatz ein neuer Aktienoptionsplan 2022
mit einem erhöhten Volumen an auszugebenden Aktienoptionen und mit der Maßgabe geschaffen
werden, dass Aktienoptionen neben Vorstandsmitgliedern auch an Führungskräfte der
Gesellschaft und mit ihr verbundener in- und ausländischer Unternehmen ausgegeben
werden können. Da der neue Aktienoptionsplan 2022 den bisherigen Aktienoptionsplan
2020 unter im Wesentlichen gleichbleibenden Bedingungen ersetzen soll, sollen auch
Erfolgsziel und Ausübungspreis unverändert bleiben. Im Zuge der Neuschaffung der Ermächtigung
ist lediglich beabsichtigt, die Zuteilungs- und Ausübungszeiträume zu flexibilisieren.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2020)
und des Bedingten Kapitals 2020/​I

Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. August 2020 unter Tagesordnungspunkt
9 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten und das Bedingte Kapital 2020/​I
gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung werden mit Wirkung auf das Wirksamwerden des unter diesem
Tagesordnungspunkt zu beschließenden Bedingten Kapitals 2022 und der Neufassung von
§ 4 Abs. 5 der Satzung aufgehoben:

b)

Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2022)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 23. Juni 2027 (einschließlich) („Ermächtigungszeitraum“)
bis zu 1.019.104 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis
zu 1.019.104 auf den Inhaber lautende Stückaktien der wallstreet:online AG mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 („Aktie“) berechtigen,
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (Aktienoptionsplan 2022) auszugeben. Soweit
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt
diese Festlegung und die Entscheidung über die Ausgabe der Aktienoptionen ausschließlich
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Soweit Aktienoptionen aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten aus der wallstreet:online
AG innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl
von Aktienoptionen erneut ausgegeben werden.

(1) Bezugsberechtigte

Aktienoptionen dürfen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräfte
der Gesellschaft und von mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen Unternehmen
ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Berechtigten sowie die Anzahl der ihnen jeweils
zu gewährenden Aktienoptionen werden durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung
des Aufsichtsrats festgelegt.

Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt
diese Festlegung und die Entscheidung über die Ausgabe der Aktienoptionen ausschließlich
dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen des Aktienoptionsplans 2022 verteilt sich auf
die berechtigten Personengruppen insgesamt wie folgt:

Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten insgesamt bis zu 815.104 Aktienoptionen.

Führungskräfte der Gesellschaft und von mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen
Unternehmen erhalten insgesamt bis zu 204.000 Aktienoptionen.

Die Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen in einem ungekündigten
Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Gesellschaft stehen.

(2) Ausgabe und Erwerbszeiträume

Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen
erfolgen. Die Aktienoptionen dürfen innerhalb der folgenden Zeiträume nicht ausgegeben
werden („Sperrfristen“):

jeweils fünfzehn Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung entweder von Jahresabschluss
(bzw. Konzernabschluss), Quartals- bzw. Halbjahresberichten und Zwischenmitteilungen
durch die Gesellschaft (sofern solche veröffentlicht werden);

jeweils fünfzehn Börsenhandelstage vor einer Hauptversammlung der Gesellschaft.

Börsenhandelstage im Sinne des Aktienoptionsplans 2022 sind die Tage, an denen an
der Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der wallstreet:online AG gehandelt werden.
Sollte die Aktie nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, ist
der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsrat
– soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind – berechtigt, einen anderen,
vergleichbaren Börsenplatz, an dem die Aktien der wallstreet:online AG gehandelt werden,
als Ersatz festzulegen.

Zur Vereinfachung der Berechnungen und Verwaltung der Aktienoptionen kann in den Bedingungen
für den Aktienoptionsplan 2022 durch den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung
des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsrat – soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen
sind – jeweils ein Tag eines Erwerbszeitraums einheitlich als Ausgabetag festgelegt
werden („Ausgabetag“).

Bezugsrechte können zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2022 ausgegeben werden.

(3) Wartezeit und Laufzeit

Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab
dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Aktienoptionen eine
Laufzeit von jeweils acht Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos.

(4) Ausübungszeiträume und Erfolgsziel sowie Ausübungspreis

Nach Ablauf der Wartefrist können die Aktienoptionen dann ausgeübt werden, wenn in
einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht
war („Ausübungsfenster“). In den Sperrfristen (vgl. oben (2)) dürfen Aktienoptionen
nicht ausgeübt werden; dies gilt auch, wenn sich in den Sperrfristen ein Ausübungsfenster
öffnet.

Der Ausübungspreis beträgt EUR 12,50.

Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an dreißig
aufeinanderfolgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Betrag von EUR EUR
12,50 erreicht oder überschreitet („Erfolgsziel“).

(5) Erfüllung der Aktienoption

Jede Aktienoption, welche entsprechend den Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2022
ausgeübt wurde, berechtigt gegen Zahlung des Ausübungspreises zum einmaligen Bezug
einer Aktie der wallstreet:online AG aufgrund des hierfür zu schaffenden Bedingten
Kapitals 2022. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das
zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen noch kein Gewinnverwendungsbeschluss
vorhanden ist, am Gewinn teil.

Vor einem Ausübungszeitraum kann der Aufsichtsrat festlegen, dass an Stelle einer
Lieferung und Schaffung neuer Aktien aufgrund des Bedingten Kapitals 2022 mit schuldbefreiender
Wirkung eine entsprechende Anzahl an Aktien, welche die Gesellschaft als eigene Aktien
besitzt, geliefert werden („Alternativerfüllung“). Die Alternativerfüllung kann allgemein,
für mehrere Ausübungszeiträume oder im Einzelfall bestimmt werden; über diese Festlegung
sollen die Inhaber der Aktienoptionen rechtzeitig informiert werden.

(6) Anpassung bei Kapitalmaßnahmen/​Verwässerungsschutz

Falls die Gesellschaft während der Laufzeit von Aktienoptionen unter Einräumung eines
unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts an ihre Aktionäre ihr Grundkapital durch
Ausgabe neuer Aktien erhöht oder eigene Aktien veräußert oder Schuldverschreibungen
mit Wandlungs- und/​oder Optionsrechten bzw. -pflichten begibt, können die Bedingungen
für den Aktienoptionsplan 2022 einen Verwässerungsschutz vorsehen, sodass die Kapitalmaßnahme
den wirtschaftlichen Inhalt der Aktienoptionen nicht berührt, bspw. durch Anpassung
von Ausübungspreis und Erfolgsziel. Die Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2022
können darüber hinaus eine Anpassung der Bezugsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der
Aktien (Aktiensplit) und Zusammenlegung von Aktien vorsehen. Auch im Falle einer Anpassung
hat der Ausübungspreis mindestens dem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag
des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 9 Absatz 1 AktG) zu entsprechen.

(7) Sonstige Regelungen

Die Bezugsrechte sind vererblich, nicht aber übertragbar oder veräußerbar. Sie können
nicht verpfändet werden. Die weiteren Einzelheiten des Aktienoptionsplans 2022 werden
durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. durch den Aufsichtsrat –
soweit Aktienoptionen des Vorstands betroffen sind – in den Bedingungen für den Aktienoptionsplan
2022 festgelegt. Zu den weiteren Regelungen gehören – soweit dies nicht bereits oben
erwähnt wurde – insbesondere:

das Verfahren der Ausgabe/​Gewährung und Ausübung der Aktienoptionen;

die Festlegung der Zahl der an die einzelnen Bezugsberechtigten oder an die Gruppe
von Bezugsberechtigten auszugebenden Aktienoptionen durch Vorgabe von Bemessungskriterien
oder eigene Auswahl;

die Festlegung zusätzlicher Ausübungszeiträume im Falle einer Übernahme der Gesellschaft
bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen, einer Umstrukturierung der Gesellschaft
oder des Konzerns, eines Abschlusses eines Unternehmensvertrages sowie für vergleichbare
Sonderfälle;

Sonderregelungen bzgl. der allgemeinen Ausübungsvoraussetzungen („Vesting“) für den
Todesfall, den Fall der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, den Ruhestand, das einvernehmliche
Ausscheiden, Kündigungen und andere Sonderfälle.

(8) Besteuerung

Sämtliche Steuern, die bei der Ausübung der Aktienoptionen oder bei Verkauf der Aktien
durch die Bezugsberechtigten fällig werden, tragen die Bezugsberechtigten.

(9) Berichtspflicht

Der Vorstand wird über die Inanspruchnahme des Aktienoptionsplans und die den Berechtigten
eingeräumten Aktienoptionen für jedes Geschäftsjahr jeweils nach Maßgabe der anwendbaren
Vorschriften im Anhang zum Jahresabschluss, im Konzernanhang oder im Geschäftsbericht
berichten.

c)

Bedingtes Kapital 2022

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.019.104,00 durch Ausgabe von
bis zu 1.019.104 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten,
die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt
7 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2022“ begeben
werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und
die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen
Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe
noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.

d)

Satzungsänderung

§ 4 Absatz 5 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(5)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.019.104,00 durch Ausgabe von
bis zu 1.019.104 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2022). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten,
die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2022 gemäß Tagesordnungspunkt
7 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2022“ begeben
werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und
die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen
Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe
noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil.“

e)

Ermächtigung zur Fassungsänderung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung jeweils entsprechend
der Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen. Dasselbe gilt, wenn und soweit die Aktienoptionen
nicht mehr bedient werden können.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7

Der Vorstand erstattet im Zusammenhang mit der beabsichtigten Schaffung des Bedingten
Kapitals 2022 folgenden Bericht:

Der wie unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Aktienoptionsplan 2022 dient der
langfristigen Vergütung von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräften
der Gesellschaft und von mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen Unternehmen.
Aktienkursbasierte Vergütungen sind nach modernen Maßstäben wichtiger Bestandteil
von Vergütungssystemen und international weit verbreitet. Die Ausgabe von Aktienoptionen
ist eine Form der aktienkursbasierten Vergütung, die für die Gesellschaft den erheblichen
Vorteil hat, Liquidität zu sparen, die sie stattdessen renditebringend einsetzen kann.
Durch aktienkursbasierte Vergütungssysteme wird eine Angleichung der Interessen der
Aktionäre mit denen der Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen
verstärkt. Denn ein Anstieg des Kursniveaus der Aktie der Gesellschaft führt gleichermaßen
zu einem Vorteil der Aktionäre wie auch zu einem Vorteil der nach dem Aktienoptionsplan
Bezugsberechtigten. Eine etwaige Verwässerung der Aktionärsrechte wird dadurch aufgewogen,
dass die Bezugsrechte von den Bezugsberechtigten nur ausgeübt werden können, wenn
das Erfolgsziel erreicht wird. Die Bezugsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn
in einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht
wurde.

Das Erfolgsziel beträgt beim Aktienoptionsplan 2022 wie bereits beim Aktienoptionsplan
2020 EUR 12,50. Da der Aktienoptionsplan 2022 den Aktienoptionsplan 2020 ersetzen
soll, wird das Erfolgsziel nicht angepasst. Die Ausgabe von Aktienoptionen erhöht
die Möglichkeit die Bezugsberechtigten möglichst langfristig an die Gesellschaft zu
binden und sie für eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichteten Geschäftspolitik
zu motivieren.

Der Ausübungspreis beträgt beim Aktienoptionsplan 2022 wie bereits beim Aktienoptionsplan
2020 ebenfalls EUR 12,50. Die mindestens vierjährige Wartefrist ist gesetzlich vorgesehen
und wird vom Aufsichtsrat als angemessen angesehen, um eine Ausrichtung an die langfristige
und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sicherzustellen. Eine Ausgabe der Optionsrechte
ist unter dem Aktienoptionsplan 2022 bis zum 23. Juni 2027 möglich, damit spätestens
nach Ablauf von fünf Jahren für die Aktionäre erkennbar ist, wie viele Bezugsrechte
zu den beschlossenen Konditionen ausgegeben sind. Die Bezugsrechte müssen beim Aktienoptionsplan
2022 innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist ausgeübt werden.

Der Bericht wird ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären
unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

zugänglich gemacht.

8.

Beschlussfassung über die Löschung von § 7 Abs. 2 S. 2 der Satzung

Es ist das Bestreben der Gesellschaft, dass Entscheidungen innerhalb des Vorstands
über die Leitung der Gesellschaft möglichst im Konsens gefasst werden. Sofern keine
einstimmigen Entscheidungen zustande kommen, so sollen Mehrheitsentscheidungen jedenfalls
von einer eindeutigen Mehrheit getragen werden oder erforderlichenfalls weitere Bemühungen
angestellt werden, weitere Vorstandsmitglieder von einer Sachentscheidung zu überzeugen.
Vor diesem Hintergrund erachtet die Gesellschaft das Stichentscheidungsrecht eines
Vorstandsvorsitzenden als nicht zielführend.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 7 Abs. 2 S. 2 der Satzung wird ersatzlos gelöscht. Im Übrigen bleibt § 7 der Satzung
unverändert.

9.

Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma)

Die wallstreet:online AG ist die alleinige Gesellschafterin der wallstreet:online
capital AG.

Die wallstreet:online capital AG ist ein moderner Finanzdienstleister aus Berlin,
der bereits mehrfach für wichtige Impulse innerhalb der Branche gesorgt hat. Das Unternehmen
gehört zu den Pionieren des digitalen Investments. Seit mehr als 20 Jahren setzt sich
das Unternehmen dafür ein, die Abwicklung von Kapitalanlagen einfacher und günstiger
zu ermöglichen.

Seit Ende 2019 hat die wallstreet:online capital AG ihr Geschäftsfeld mit dem Start
des eigenen Brokerage-Angebots, dem Produkt „Smartbroker“, ergänzt. Mit diesem Online-Broker
gelingt der wallstreet:online capital AG der Spagat zwischen dem Full-Service-Angebot
klassischer Online-Broker und gebührenfreiem Trading. Zahlreiche Fachzeitschriften
haben den „Smartbroker“ ausgezeichnet.

Aufgrund der großen Bedeutung des unter www.smartbroker.de betriebenen Produkts „Smartbroker“
für die wallstreet:online capital AG und die gesamte wallstreet:online Gruppe soll
die wallstreet:online capital AG in Smartbroker AG und die wallstreet:online AG als Muttergesellschaft in Smartbroker Holding AG umfirmiert werden. Damit soll das wichtigste Tätigkeitsfeld und das Hauptprodukt der
wallstreet:online Gruppe prägnant aus den Firmierungen erkennbar sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 1 Abs. 1 der Satzung der wallstreet:online
AG wie folgt neu zu fassen:

Die Aktiengesellschaft trägt die Firma Smartbroker Holding AG

Im Übrigen bleibt § 1 der Satzung unverändert.

II. ERGÄNZENDE ANGABEN UND HINWEISE

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
EUR 15.101.252,00 und ist in 15.101.252 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit
jeweils auf 15.101.252. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder direkt noch indirekt eigene Aktien hält,
aus denen der Gesellschaft kein Stimmrecht zusteht.

 
2.

Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom
27. März 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020 in der
durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur
Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-
und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I 2020,
S. 3328) und durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“
und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September
2021 (BGBl. I 2021, S. 4147) geänderten Fassung („COVID-19-Gesetz“), hat der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft für
Event-Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin, statt. Eine physische Teilnahme
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage
des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie
der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung
der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in
Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.


Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung
Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ).
Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ)
minus zwei Stunden, d. h. 10:00 Uhr MESZ entspricht 8:00 Uhr UTC.

 
3.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung kann von den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären über
die Bild- und Tonübertragung im Internet über das HV-Portal der wallstreet:online
AG verfolgt werden. Das HV-Portal ist unter folgender Internetadresse zugänglich:

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich dort mit ihren Zugangsdaten anmelden
und am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr auf die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zugreifen. Die Stimmabgabe
per elektronischer Briefwahl und die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen
an die Abstimmungsvertreter der Gesellschaft über das HV-Portal erfordern ebenfalls
die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und eine Anmeldung (Login) im HV-Portal
mit den entsprechenden Zugangsdaten. Eine elektronische Teilnahme der Aktionäre an
der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist ausgeschlossen.

 
4.

Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2022 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse

wallstreet:online AG
c/​o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

bei der Gesellschaft anmelden.

Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung ist
ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut notwendig, der sich
auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Gemäß § 123
Abs. 4 Satz 2 AktG hat sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d. h. auf den Beginn des 3. Juni 2022 (0:00 Uhr) („Nachweisstichtag“), zu beziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Mitteilungen nach § 125 AktG,
welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen sind, in Feld C5 der
Tabelle 3 der EU-DVO ein Aufzeichnungsdatum anzugeben ist. Dieses Aufzeichnungsdatum
(im vorliegenden Fall: 2. Juni 2022, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) ist nicht
identisch mit dem nach § 123 Abs. 4 AktG zu benennenden Record Date (im vorliegenden
Fall den 3. Juni 2022, 0:00 Uhr). Die Gesellschaft folgt hier einer Empfehlung des
Umsetzungsleitfadens des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(Richtlinie (EU) 2017/​828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017
zur Änderung der Richtlinie 2007/​36/​EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen
Mitwirkung der Aktionäre, „ARUG II“) für den deutschen Markt.

Wie die Anmeldung muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter
der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2022 (24:00 Uhr) zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar
keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung
oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen
mehr auf die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts.
Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Auch bei
Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist
für die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem
Nachweisstichtag Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist nicht berechtigt,
die Hauptversammlung zu verfolgen und ein Stimmrecht auszuüben, es sei denn, er hat
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre Stimmrechtskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet
und die erforderlichen Login-Daten für das HV-Portal abgedruckt sind. Wir bitten die
Aktionäre, welche die virtuelle Hauptversammlung im Internet verfolgen oder ihr Stimmrecht
ausüben wollen, frühzeitig bei ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung
sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.

 
5.

Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht
sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem
relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zu Wortmeldungen,
zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird er nicht entgegennehmen. Auch zur Vollmachts-
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist
eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.

Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso
wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Vollmacht und Stimmrechtsweisungen
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung
des hierfür auf der Stimmrechtskarte vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars
erteilt werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses
ausschließlich an die nachfolgende Postanschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln
und muss dort bis spätestens 23. Juni 2022, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen:

wallstreet:online AG
c/​o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch das unter der Internetadresse

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das
HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich.
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen. Über
das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung
eine etwaige zuvor über das HV-Portal erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen
sind auch im Internet über das HV-Portal unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

einsehbar.

 
6.

Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits
durch Briefwahl (siehe unten) oder Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. Auch im Fall einer
Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
ein Stimmrechtsberater oder eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt,
so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das auf der ihnen übersandten Stimmrechtskarte
zur Hauptversammlung vorgesehene „Vollmachts- und Weisungsformular“ benutzen. Möglich
ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein entsprechendes
Vollmachtsformular steht auch im Internet unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

zur Verfügung.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen
Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten an die Gesellschaft kann die Vollmacht auch elektronisch unter Nutzung
des HV-Portals unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

oder per E-Mail an

inhaberaktien@linkmarketservices.de

übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten (Login-Daten) zur Nutzung des HV-Portals
werden den Aktionären mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung übersandt.

Diese Übermittlungswege (HV-Portal, E-Mail) stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz
zulässigen Wegs zur Übermittlung, auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung
des HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch
eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf einem anderen Übermittlungsweg als über
das HV-Portal, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum
23. Juni 2022, 24:00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft über das HV-Portal
ist auch bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die
Verfolgung der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten durch elektronische Zuschaltung
über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit
der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten (Login-Daten) erhält.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Kreditinstitute, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von
§ 135 AktG erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem
Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt
und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen
wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß
gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse
für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings
gemäß § 135 Absatz 7 AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.

Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstige von §
135 AktG erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG Gleichgestellte, die eine Mehrzahl
von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich
der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden:

wallstreet:online AG
c/​o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf den an die Aktionäre übersandten
Stimmrechtskarten zur Hauptversammlung enthalten. Entsprechende Informationen und
eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an Dritte über das HV-Portal sind
auch im Internet unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

einsehbar.

 
7.

Stimmabgabe mittels (elektronischer) Briefwahl

Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
oder Aktionärsvertreter können eine Stimmabgabe mittels Briefwahl elektronisch vornehmen.
Für diese Form der Stimmabgabe (Briefwahl) ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Anmeldung sowie Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes unerlässlich. Für die
Stimmabgabe per Briefwahl im Wege der elektronischen Kommunikation verwenden Sie bitte
ausschließlich das internetgestützte HV-Portal.

Die Stimmabgabe ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Briefwahl über das HV-Portal, zugänglich unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass hierfür ebenfalls eine Anmeldung im HV-Portal unter
Nutzung der mit der Stimmrechtskarte übermittelten Login-Daten erforderlich ist.

Die elektronische Briefwahl erfolgt ausschließlich über das HV-Portal. Die Stimmabgabe
ist für angemeldete Aktionäre oder Aktionärsvertreter ab dem 3. Juni 2022 (0:00 Uhr) – entsprechend dem Nachweisstichtag – und damit bereits vor dem Beginn der Hauptversammlung
am 24. Juni 2022 unter Verwendung der auf der zugesandten Stimmrechtskarte angegebenen Login-Daten
über die Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

über das HV-Portal möglich.

Die Stimmabgabe über das HV-Portal kann bis zum Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung
erfolgen. Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl erhalten die Aktionäre
mit der Stimmrechtskarte zugesandt, die sie nach fristgerechter Anmeldung erhalten.
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

einsehbar.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1
Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Absatz
8 AktG gleichgestellte Personen können sich nach den vorstehend beschriebenen Regeln
unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl bedienen.

Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung
stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

 
8.

Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach
§ 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes erheblich eingeschränkt. Stattdessen haben Aktionäre
das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Auf der Grundlage
von § 1 Abs. 2 Nr. 3, Satz 2 Halbsatz 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre Fragen bis spätestens
einen Tag vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft
einreichen müssen. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz
– abweichend von § 131 AktG – nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen
beantwortet. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz
kann die Verwaltung Fragen zusammenfassen und gemeinsam beantworten. Nur ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen einreichen. Zur Hauptversammlung
angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis zum 22. Juni 2022, 24:00 Uhr, der Gesellschaft über das internetgestützte HV-Portal unter Nutzung des dort enthaltenen
(Online-)Formulars übermitteln. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche „Frage einreichen“
vorgesehen. Aus technischen Gründen ist der Umfang der einzelnen Fragen auf eine bestimmte
Zeichenzahl begrenzt, die Zahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen können nicht berücksichtigt
werden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen gegebenenfalls auch
der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs genannt wird. Bei der Beantwortung
von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt
(soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage
ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Gleiches
gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls Antworten
auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung: Auch in diesem
Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung der
Frage ausdrücklich sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens erklärt hat.

 
9.

Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (elektronisch) oder über die Erteilung
von Vollmachten ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation
Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit der Niederschrift
der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären.

Entsprechende Erklärungen können – eine Stimmabgabe vorausgesetzt – ab der Eröffnung
der Hauptversammlung über das internetgestützte HV-Portal unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG erklärt werden. Hierfür ist im HV-Portal
die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen. Die Erklärung ist über das internetgestützte
HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich. Der Notar
hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das internetgestützte
HV-Portal ermächtigt und erhält die Widersprüche über das HV-Portal.

III. RECHTE DER AKTIONÄRE

 
1.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2022 bis 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

wallstreet:online AG
Vorstand
c/​o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien
ist/​sind und dass er/​sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
hält/​halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Absatz 7 AktG zu beachten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft
unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

veröffentlicht.

 
2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG; Ausschluss
des Antragsrechts während der Hauptversammlung

Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten und mit Ausübung des Stimmrechts
nur über (elektronische) Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisung, ohne elektronische
Teilnahme der Aktionäre, ist das Antragsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung
rechtlich ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126 Abs.
1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können daher in der Hauptversammlung nicht gestellt
werden.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten jedoch als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag
stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist (§ 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz). Dementsprechend
können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor der Hauptversammlung übersenden.
Solche Gegenanträge (und ggf. eine Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich
zu richten an:

wallstreet:online AG
c/​o LINK Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Gegenanträge sollten begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Spätestens bis zum 9. Juni 2022 bis 24:00 Uhr der Gesellschaft unter vorstehender Adresse zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich über die Internetseite

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

einschließlich des Namens des Aktionärs und insbesondere im Fall von Gegenanträgen
der Begründung und im Fall von Wahlvorschlägen der durch den Vorstand zu ergänzenden
Inhalte gemäß § 127 Satz 4 AktG sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich
gemacht.

Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen
Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach
§ 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem
gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die
Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben
enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im
Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung
angemeldet ist.

Vorstehendes gilt auch für Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund von
zulässigen und rechtzeitig gestellten Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit von Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG auf die Tagesordnung gesetzt
worden sind.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

IV. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND TECHNISCHE HINWEISE

 
1.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein
internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal
wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den
Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten,
die Sie mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung erhalten. Mit diesen Zugangsdaten
können Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung bzw. im Internet
unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

 
2.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können über das HV-Portal die Hauptversammlung
am 24. Juni 2022 ab 10:00 Uhr MESZ in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der
virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen
Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für
Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten
zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung
zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 
3.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Informationen zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter

http:/​/​www.wallstreet-online.ag/​hv2022

zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben
Internetadresse bekannt gegeben.

 
4.

Aktionärshotline

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft
können sich die Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an

wo_​hv2022@linkmarketservices.de

wenden. Zusätzlich steht ihnen von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen)
zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 (89)
21027-220 zur Verfügung.

 
5.

Datenschutzinformationen für Aktionäre der wallstreet:online AG

Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten durch die wallstreet:online AG, Berlin („Unternehmen“)
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung,
zustehenden Rechte.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

wallstreet:online AG
Ritterstraße 11
10969 Berlin
Deutschland

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die
Herkunft dieser Daten:

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der einschlägigen rechtlichen
Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) sowie aller weiteren relevanten
Rechtsvorschriften.

Aktien der wallstreet:online AG sind Inhaberaktien. Soweit uns Ihre personenbezogenen
Daten nicht durch die depotführende Bank übermittelt wurden, erheben wir diese anlässlich
Ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung sowie anlässlich der Bestellung von Eintrittskarten
(bzw. Stimmrechtskarten) und/​oder der Erteilung von Vollmachten. Zu den personenbezogenen
Daten zählen Ihr Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte (bzw. Stimmrechtskarte) sowie ggf. Name und
Anschrift eines bevollmächtigten Aktionärsvertreters.

Ihre personenbezogenen Daten verwenden wir zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken.
Diese Zwecke sind insbesondere die Kommunikation mit Ihnen als Aktionär und die Abwicklung
der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Daneben
verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher
Verpflichtungen, wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-, handels- und steuerrechtlicher
Aufbewahrungspflichten. Um aktienrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, müssen wir
beispielsweise bei der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft zur Hauptversammlung
benannten Stimmrechtsvertreters die Daten, die dem Nachweis der Bevollmächtigung dienen,
nachprüfbar festhalten und drei Jahre lang zugriffsgeschützt aufbewahren (§ 134 Absatz
3 Satz 5 AktG). Außerdem verarbeiten wir Ihre entsprechenden personenbezogenen Daten,
wenn Sie (gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) i. V. m. den Vorgaben in der Einberufung der ordentlichen
virtuellen Hauptversammlung) über das HV-Portal Aktionärsrechte ausüben, z.B. Ihre
Stimme im Wege der (elektronischen) Briefwahl abgeben, Fragen einreichen, oder Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Wenn Sie einen Dritten zur Teilnahme
an der Hauptversammlung bevollmächtigen, verarbeiten wir auch Name und Adresse des
Bevollmächtigten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesen Fällen
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Artikel 6 Absatz 1c) DSGVO. Darüber
hinaus verwenden wir Ihre Daten nur, soweit Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben
(etwa zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel) oder die zur Verarbeitung der
Wahrung berechtigter Interessen der Gesellschaft dient (insbesondere zur Erstellung
von Statistiken, z. B. für die Darstellung der Aktionärsentwicklung, Anzahl der Transaktionen
und Übersicht der größten Aktionäre). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten ist in diesen Fällen Artikel 6 Absatz 1 a) und f) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen
Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen vorab darüber informieren.

Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten:

Wir bedienen uns der professionellen Dienstleistungen sogenannter Auftragsverarbeiter.
Dies sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere
Stellen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten. Da
sich die Auswahl unserer Auftragsverarbeiter regelmäßig ändern kann, geben wir Ihnen
nachfolgend eine Übersicht der Kategorien der potentiellen Empfänger. Sollten Sie
die vollständige Auflistung unserer Auftragsverarbeiter zum Zeitpunkt der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten wünschen, können Sie unseren Datenschutzbeauftragten
kontaktieren.

Externe Dienstleister: Zur Abwicklung der Hauptversammlungen bedienen wir uns zum
Teil externer Dienstleister (IT-Dienstleister und Hauptversammlungs-Dienstleister).
Unsere externen Dienstleister verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich
in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen und sind in Übereinstimmung mit Artikel
28 Absatz 3 DSGVO an das geltende Datenschutzrecht vertraglich gebunden.

Speicherfristen:

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die o. g. Zwecke nicht mehr
erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit
aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden
können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir
Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich u. a. aus dem Aktiengesetz, dem
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen
betragen danach bis zu zehn Jahre.

Ihre Rechte als Betroffener:

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.
Daneben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Berichtigung oder Löschung
Ihrer Daten sowie eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Ferner haben Sie
unter bestimmten Umständen das Recht, einer Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen
oder zu verlangen, dass bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten an Sie oder eine dritte
Partei übertragen werden. Eine etwa erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten können Sie jederzeit widerrufen. Zur Wahrnehmung dieser Rechte
wenden Sie sich bitte an die o. g. Adresse.

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Daten, die zu keinem Zeitpunkt mit anderen gespeicherten Kunden- oder Profildaten
zusammengeführt werden: Wir speichern bei jedem Besuch unserer Webseiten temporär
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Schließen des Browsers gelöscht wird). Wir verwenden ausschließlich Cookies, die für
die Funktionen einer Website zwingend erforderlich sind:

 

„PHPSessionID“, Cookie zur Standard-Sitzungsidentifikation für PHP, wird mit Schließen
des Browsers gelöscht;

„cookieaccepted“, Cookie zur Speicherung der Zustimmung zur Cookie-Leisten-Funktion
und damit ein Verbergen dieser in der Ansicht, wird nach zehn Tagen gelöscht.

Browsereinstellungen:

Sie können das Speichern von Cookies durch Websites und Anwendungen auf Ihren Endgeräten
ablehnen oder Ihre Browsereinstellungen anpassen. In letzterem Fall erhalten Nutzer
eine Warnung, bevor Cookies gespeichert werden. Nutzer können ihre Einstellungen auch
so anpassen, dass ihr Browser entweder alle Cookies oder nur die Cookies Dritter ablehnt.
Nutzer können auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gespeicherte Cookies löschen.
Es gilt zu beachten, dass die Einstellungen für jeden Browser und auf jedem verwendeten
Gerät separat angepasst werden müssen. Für den Fall, dass Nutzer die Verwendung von
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garantieren können, dass unser Portal ohne die Verwendung von Cookies ordnungsgemäß
funktioniert. Ohne die Verwendung von Cookies stehen möglicherweise einige Funktionen
der Websites und Anwendungen nicht zur Verfügung oder bestimmte Seiten können nicht
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Ihre Rechte als Betroffener:

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Daneben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Berichtigung oder Löschung
Ihrer Daten sowie eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Ferner haben Sie
unter bestimmten Umständen das Recht, einer Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen
oder zu verlangen, dass bestimmte Ihrer personenbezogenen Daten an Sie oder eine dritte
Partei übertragen werden. Eine etwa erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten können Sie jederzeit widerrufen. Zur Wahrnehmung dieser Rechte
wenden Sie sich bitte an die o.g. Adresse.

Sie können bei der genannten Adresse des Datenschutzbeauftragten unentgeltlich folgende
Rechte geltend machen:

Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Sie haben uns gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten wir
zu Ihrer Person verarbeiten.

Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Daten nicht richtig oder unvollständig sein, so können
Sie die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Angaben
verlangen.

Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden
Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben noch
benötigt werden.

Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung
der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

Art. 20 DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie das Recht, die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
zu erhalten.

Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung der
berechtigten Interessen der Gesellschaft oder eines Dritten einzulegen.

Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, falls wir nicht nachweisen können, dass
zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen,
Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen, oder die Verarbeitung der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Recht auf Widerruf der Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Datenschutzbeauftragter und Beschwerderecht:

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Adresse:

datenschutz@wallstreet-online.de

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer Daten
durch das Unternehmen zu beschweren. Die am Sitz des Unternehmens zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
ist:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Deutschland
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

Berlin, Mai 2022

wallstreet:online AG

Der Vorstand

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